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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Projektfabrik gemeinnützige GmbH hat ihren Hauptsitz in Witten, DE.
1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung.
Projektfabrik gemeinnützige GmbH, mit Fokus auf 1.Zweck der Gesellschaft im Sinne des § 52 AO ist die Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: a. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, b. Die Förderung der Jugendhilfe, c. Die Förderung der Kunst und Kultur, d. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, f. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste. 2. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Durchführung von Projekten, die das Ziel verfolgen die Entwicklung von Menschen zu erforschen und daraus Handlungsempfehlungen für wirkungsvolle Projekte ableiten. Die Gesellschaft kann den Satzungszweck auch in Kooperation mit geeigneten Partnern umsetzen, beispielsweise durch die Übernahme von Trägerschaften sowie der Druchführung von gemeinsamen Projekten mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. 3. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Druchführung von Projekten und Maßnahmen zur Entwicklungsförderung junger Menschen im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII sowie die Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten verwirklicht. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung einer Kooperationsstelle. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens: a) Die Kooperationsstelle steht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Jugendlichen und Erwachsenen als Gesprächspartner zur Verfügung und hilft ihnen dabei, in eine Erwerbstätigkeit zu kommen. Insbesondere bemüht sich die Kooperationsstelle um die Übernahme von Patenschaften für solche jungen Menschen. Des Weiteren steht die Kooperationsstelle Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Koordination von Projekten zur pädagogischen Förderung zur Verfügung. b) Die Kooperationsstelle unterstützt die Bemühungen anderer (öffentlicher und privater) Einrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen helfen, durch - Vermittlungen ( z. B. von Praktikumsplätzen, bei Betriebserkundungen, Werksbesichtigungen u.a.) - Koordination (z.B. bei größeren Vorhaben, an denen mehrere Einrichtungen beteiligt sind) - Organisation von Informations- und Erfahrungsaustausch (z. B. durch Herstelllung überregionaler Kontakte). - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Verwaltung von Maßnahmen und Projekten. c) Die Kooradinationsstelle initiiert neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung von hilfebedürftigen Personen. Dabei soll insbesondere mit etablierte Bildungsträger und Einrichtungen zur Förderung und Vermittlung von schwer oder nicht vermittelbaren oder hilfebedürftiger Personen kooperiert werden. Die Kooperationsstelle agiert als Koordinationsstelle. 5. Weiterhin kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstiger Körperschafte, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pfelge der Förderung nach der in § 2 Nr.1 genannten gemeinnützigen Zwecke vornehmen (gem. § 58 Nr. 1 AO). Darüber hinaus darf die Gesellschaft Mittel im Sinne des § 58 Nr. 2 und 3 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Recht zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. Ebenso darf die Gesellschaft ihre Arbeitskraft im Sinne des § 58 Nr. 4 AO und ihre Räume im Sinne des § 58 Nr. 5 AO teilweise einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke zur Verfügung stellen. 6. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeanordnung., ist in Witten, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Bahnhofstraße 11, 58452. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Projektfabrik gemeinnützige GmbH eine solide Basis für Wachstum in Witten und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Projektfabrik gemeinnützige GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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