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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Safe-Hub Global gemeinnützige GmbH hat ihren Hauptsitz in München, DE.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Aufbau und Betrieb von Anlaufstellen (sogenannten "Safe-Hubs") mit Bildungs-, Sport-, Kunst- und Kulturangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (sogenannten Safe-Hub Bildungszentren). (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a. der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Alt. 1 AO; b. von Kunst und Kultur gem § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO; c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO; d. der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO und e. der Entwicklungszusammenarbeit gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 15 AO; f. der Kriminalprävention gem. § 52 Abs. 2 Nr. 20 AO und g. des Sports gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO. Die in Satz 1 lit. a. bis g. genannten Zwecke werden insgesamt verfolgt, eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke gefördert werden. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht, insbesondere durch a. das Trainieren unterschiedlicher Sportarten vor allem mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus sozial benachteiligten Verhältnissen stammen (u. a. auch Gefüchteten) in einem geregelten Betrieb, d. h. mit festgelegten Trainingszeiten und eingeteilten Gruppen. Neben dem systematischen sportlichen Training sollen dabei vor allem auch in einem gewalt-, alkohol- und drogenfreien Umfeld Sozialkompetenzen (z. B. Konfliktlösung, Teamwork-Fähigkeiten, kulturelle Toleranz) vermittelt werden; der hauseigene Sportplatz wird dabei auch für Zwecke des Schul- und Vereinssports zur Verffügung gestellt; b. das Unterstützen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Fragen der Berufswahl, das Motivieren zum Ergreifen von beruflichen Chancen und Hinweise auf konkrete Arbeitsangebote oder Ausbildungsgelegenheiten; c. den Betrieb einer "Bildungsakademie", in der Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Übergang vom Schul- in ihr Berufsleben arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten vermittelt werden, z. B. durch Kurse zur Bedienung arbeitsmarktrelevanter EDV-Technik, Bewerbungstrainings und vergleichbare Angebote; d. die Durchführung von Kultur-Workshops, die es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (u. a. auch Geflüchteten), insbesondere aus sozial benachteiligten Gegenden, ermöglichen, in einem gewalt- alkohol- und drogenfreien Umfeld künstlerische Aktivitäten zu entfalten und Talente fortzuentwickeln (z. B. durch Bereitstellung von Räumlichkeiten für Musikaufnahmen, Angebote von Mal- oder Graffitikursen); e. die Organisation von Kleinkunstveranstaltungen, die durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus der lokalen Gemeinschaft durchgeführt werden; f. Angebote psychosozialer Erstberatung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien, um sie zur Wahrnehmung professioneller Hilfe in schwierigen Lebenslagen und zur Wahrnehmung eines positiven, straffreien Lebenswandels zu motivieren; sowie g. durch den Aufbau und Betrieb von Safe-Hub Bildungszentren in Schwellen- und Entwicklungsländern, in denen Aktivitäten wie jene zuvor unter lit. a. bis f. Genannten entfaltet werden; Schwerpunkte sollen dabei insbesondere auch das Angebot von Berufsbildungs-, Konfliktlösungs-, Gewaltpräventions- und Anti-Drogen-Programmen sowie die Vermittlung von Bildung im Hinblick auf die Schaffung nachhaltiger Versorgungskreisläufe (z. B. Solarenergie- oder Regenwassernutzung) darstellen. (5) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. (6) Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (7) Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder geeignete öffentliche Behörden, wenn diese Stellen mit den Mitteln Zwecke der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, der Entwicklungszusammenarbeit, der Kriminalprävention oder des Sports fördern.
Safe-Hub Global gemeinnützige GmbH, mit Fokus auf (1) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere der Aufbau und Betrieb von Anlaufstellen (sogenannten "Safe-Hubs") mit Bildungs-, Sport-, Kunst- und Kulturangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (sogenannten Safe-Hub Bildungszentren). (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a. der Jugendhilfe gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Alt. 1 AO; b. von Kunst und Kultur gem § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO; c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO; d. der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO und e. der Entwicklungszusammenarbeit gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 15 AO; f. der Kriminalprävention gem. § 52 Abs. 2 Nr. 20 AO und g. des Sports gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO. Die in Satz 1 lit. a. bis g. genannten Zwecke werden insgesamt verfolgt, eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke gefördert werden. (4) Die Zwecke der Gesellschaft werden verwirklicht, insbesondere durch a. das Trainieren unterschiedlicher Sportarten vor allem mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus sozial benachteiligten Verhältnissen stammen (u. a. auch Gefüchteten) in einem geregelten Betrieb, d. h. mit festgelegten Trainingszeiten und eingeteilten Gruppen. Neben dem systematischen sportlichen Training sollen dabei vor allem auch in einem gewalt-, alkohol- und drogenfreien Umfeld Sozialkompetenzen (z. B. Konfliktlösung, Teamwork-Fähigkeiten, kulturelle Toleranz) vermittelt werden; der hauseigene Sportplatz wird dabei auch für Zwecke des Schul- und Vereinssports zur Verffügung gestellt; b. das Unterstützen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei Fragen der Berufswahl, das Motivieren zum Ergreifen von beruflichen Chancen und Hinweise auf konkrete Arbeitsangebote oder Ausbildungsgelegenheiten; c. den Betrieb einer "Bildungsakademie", in der Jugendlichen und jungen Erwachsenen für den Übergang vom Schul- in ihr Berufsleben arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten vermittelt werden, z. B. durch Kurse zur Bedienung arbeitsmarktrelevanter EDV-Technik, Bewerbungstrainings und vergleichbare Angebote; d. die Durchführung von Kultur-Workshops, die es Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (u. a. auch Geflüchteten), insbesondere aus sozial benachteiligten Gegenden, ermöglichen, in einem gewalt- alkohol- und drogenfreien Umfeld künstlerische Aktivitäten zu entfalten und Talente fortzuentwickeln (z. B. durch Bereitstellung von Räumlichkeiten für Musikaufnahmen, Angebote von Mal- oder Graffitikursen); e. die Organisation von Kleinkunstveranstaltungen, die durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus der lokalen Gemeinschaft durchgeführt werden; f. 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(6) Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. (7) Zweck der Gesellschaft ist außerdem die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder geeignete öffentliche Behörden, wenn diese Stellen mit den Mitteln Zwecke der Jugendhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, der Entwicklungszusammenarbeit, der Kriminalprävention oder des Sports fördern., ist in München, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Moosacher Straße 80, 80809. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Safe-Hub Global gemeinnützige GmbH eine solide Basis für Wachstum in München und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Safe-Hub Global gemeinnützige GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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