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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma SOPHIA Stiftung Verwaltungs-GmbH hat ihren Hauptsitz in Marktheidenfeld-Altfeld, DE.
(1) Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) sowie das Erbringen von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB, jeweils nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses § 3. Publikumsinvestmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht verwaltet. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne von § 285 ff. KAGB (nachfolgend Spezial-AIF), die jeweils gemäß ih-ren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, und b) absichtlich frei gelassen c) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting) oder wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird und die Gesellschaft das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichti-gung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern, und d) Bankguthaben zu Liquiditätszwecken, und e) Geldmarktinstrumente zu Liquiditätszwecken, und f)Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF (einschließlich Master-Feeder-Strukturen), deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die wiederum nur die vorgenannten Vermögensgegenstände nach Buchstabe a) bis e) erwerben dürfen, wobei geschlossene inländische Spezial-AIF mit einer primären Dachfonds-Strategie nicht verwaltet werden. Es können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF Gesellschafterdarlehen an Beteiligungsunternehmen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB gewährt werden. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung kann auch die Verwaltung geschlos-sener EU-Spezial-AIF oder ausländischer geschlossener Spezial-AIF nach Absatz (2) Buchstabe f) sowie die Verwaltung registrierter qualifizierter Risikokapitalfonds nach Maßgabe des Art. 14a der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapi-talfonds sein. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB: a) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kre-ditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanz-portfolioverwaltung), b) Anlageberatung, c) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finan-zinstrumenten (Anlagevermittlung). (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben, sich an den von ihr verwalteten Investmentvermögen sowie sonstigen Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des sonstigen Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (7) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben."
SOPHIA Stiftung Verwaltungs-GmbH, mit Fokus auf (1) Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) sowie das Erbringen von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen im Sinne des § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB, jeweils nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses § 3. Publikumsinvestmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 6 S. 2 KAGB werden nicht verwaltet. (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind geschlossene inländische Spezial-AIF im Sinne von § 285 ff. KAGB (nachfolgend Spezial-AIF), die jeweils gemäß ih-ren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, und b) absichtlich frei gelassen c) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting) oder wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird und die Gesellschaft das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichti-gung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern, und d) Bankguthaben zu Liquiditätszwecken, und e) Geldmarktinstrumente zu Liquiditätszwecken, und f)Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF (einschließlich Master-Feeder-Strukturen), deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB, die wiederum nur die vorgenannten Vermögensgegenstände nach Buchstabe a) bis e) erwerben dürfen, wobei geschlossene inländische Spezial-AIF mit einer primären Dachfonds-Strategie nicht verwaltet werden. Es können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF Gesellschafterdarlehen an Beteiligungsunternehmen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB gewährt werden. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung kann auch die Verwaltung geschlos-sener EU-Spezial-AIF oder ausländischer geschlossener Spezial-AIF nach Absatz (2) Buchstabe f) sowie die Verwaltung registrierter qualifizierter Risikokapitalfonds nach Maßgabe des Art. 14a der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapi-talfonds sein. (4) Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 KAGB: a) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kre-ditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanz-portfolioverwaltung), b) Anlageberatung, c) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finan-zinstrumenten (Anlagevermittlung). (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben, sich an den von ihr verwalteten Investmentvermögen sowie sonstigen Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des sonstigen Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. (7) Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.", ist in Marktheidenfeld-Altfeld, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Max-Braun-Straße 2, 97828. Mit einem registrierten Kapital von 50.000,00 DEM hat SOPHIA Stiftung Verwaltungs-GmbH eine solide Basis für Wachstum in Marktheidenfeld-Altfeld und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über SOPHIA Stiftung Verwaltungs-GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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