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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma SRH Bildung GmbH hat ihren Hauptsitz in Heidelberg, DE.
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen, durch die Begleitung wissenschaftlicher Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen, durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und durch die Unterstützung von körperlich oder wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO in der jeweiligen Fassung. Zur Zweckverwirklichung können insbesondere folgende Dienstleistungen erbracht werden: - der beruflichen und schulischen Bildung, - der beruflichen Rehabilitation, - der Fort- und Weiterbildung, - der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an den die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie kann diese Leistungen durch abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1 AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen" genannt) oder zusammen mit Dritten erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 5. Die SRH Bildung GmbH kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung übernehmen.
SRH Bildung GmbH, mit Fokus auf 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). 2. Die SRH Bildung GmbH verwirklicht den Gesellschaftszweck insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistungen im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen, durch die Begleitung wissenschaftlicher Vorhaben und praktischer Maßnahmen, die der Weiterentwicklung des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Rehabilitation auf nationaler und internationaler Ebene dienen, durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt, durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung und durch die Unterstützung von körperlich oder wirtschaftlich Hilfebedürftigen i.S.v. § 53 AO in der jeweiligen Fassung. Zur Zweckverwirklichung können insbesondere folgende Dienstleistungen erbracht werden: - der beruflichen und schulischen Bildung, - der beruflichen Rehabilitation, - der Fort- und Weiterbildung, - der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. 3. Das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an den die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1) administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 2) Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3) Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4) Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5) Betriebsführungsdienstleistungen 6) Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7) Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8) Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9) Medizintechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10) IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12) Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13) Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14) Ausleihungen von Mitteln. Kooperierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 4. Sie kann diese Leistungen durch abhängige Unternehmen i.S.v. § 17 Abs. 1 AktG (nachfolgend "Tochterunternehmen" genannt) oder zusammen mit Dritten erbringen. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützigen SRH Holding (SdbR), Heidelberg. 5. Die SRH Bildung GmbH kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks nach Abs.1 dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann hierzu insbesondere neue Unternehmen und Betriebe errichten und betreiben oder sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, sofern ihre Haftung auf die Einlage begrenzt ist, oder deren Geschäftsführung übernehmen., ist in Heidelberg, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Bonhoefferstraße 1, 69123. Mit einem registrierten Kapital von 325.000,00 EUR hat SRH Bildung GmbH eine solide Basis für Wachstum in Heidelberg und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über SRH Bildung GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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