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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma St. Johannes und St. Joseph Betriebsführungs GmbH hat ihren Hauptsitz in Bochum, DE.
Der Gegenstand der Gesellschaft und deren Zweck ist die Altenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheims in Bochum-Wiemelhausen und Bochum-Mitte auf dem Grundstück des ehemaligen Klosters des Provinzialats der Redemptoristen e.V. in Bochum-Mitte. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung oder Förderung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter St. Johannes-Stift e.V. sowie etwaigen weiteren Gesellschaften, an denen der Gesellschafter oder eine seiner Gesellschaften mehrheitlich beteiligt ist und anderen steuerbegünstigten Körperschaften. Die Gesellschaft kann ihre Vermögenswerte für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen gemeinnützigen Körperschaft zuwenden. Die Gesellschaft kann sich auch einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S. dieser Vorschrift sein. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Den Mitgliedern des Beirats (§ 7) werden angemessene Auslagen auf Nachweis erstattet. Darüber hinaus kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass den Beiratsmitgliedern angemessene Vergütungen für die Tätigkeit im Beirat geleistet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstige Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten, sofern sie nicht eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft sind und die zugewendeten Mittel für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Bei der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks können nur die eingezahlten Kapitaleinlagen und der gemeine Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen zurückgezahlt werden. Überschießendes Gesellschaftsvermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke der St. Johannes - Stiftung - Bochum zu verwenden.
St. Johannes und St. Joseph Betriebsführungs GmbH, mit Fokus auf Der Gegenstand der Gesellschaft und deren Zweck ist die Altenhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines Altenwohn- und Pflegeheims in Bochum-Wiemelhausen und Bochum-Mitte auf dem Grundstück des ehemaligen Klosters des Provinzialats der Redemptoristen e.V. in Bochum-Mitte. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung oder Förderung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Die Gesellschaft verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter St. Johannes-Stift e.V. sowie etwaigen weiteren Gesellschaften, an denen der Gesellschafter oder eine seiner Gesellschaften mehrheitlich beteiligt ist und anderen steuerbegünstigten Körperschaften. Die Gesellschaft kann ihre Vermögenswerte für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen gemeinnützigen Körperschaft zuwenden. Die Gesellschaft kann sich auch einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S. des § 57 Abs. 1 AO bedienen und selbst Hilfsperson i.S. dieser Vorschrift sein. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Den Mitgliedern des Beirats (§ 7) werden angemessene Auslagen auf Nachweis erstattet. Darüber hinaus kann die Gesellschafterversammlung beschließen, dass den Beiratsmitgliedern angemessene Vergütungen für die Tätigkeit im Beirat geleistet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstige Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten, sofern sie nicht eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft sind und die zugewendeten Mittel für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Bei der Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks können nur die eingezahlten Kapitaleinlagen und der gemeine Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen zurückgezahlt werden. Überschießendes Gesellschaftsvermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke der St. Johannes - Stiftung - Bochum zu verwenden., ist in Bochum, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Borgholzstraße 7, 44799. Mit einem registrierten Kapital von 150.000,00 EUR hat St. Johannes und St. Joseph Betriebsführungs GmbH eine solide Basis für Wachstum in Bochum und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über St. Johannes und St. Joseph Betriebsführungs GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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