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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer hat ihren Hauptsitz in Kronberg im Taunus, DE.
1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Kronberg im Taunus verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wurd verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jugendliche und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius; sie agiert überkomfessionell, überparteilich und unabhängig. 2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. 3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf kein Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstraße 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer, mit Fokus auf 1) Die Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH (Stiftungsgesellschaft) mit Sitz in Kronberg im Taunus verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" §§ 51 ff. der Abgabeordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung als Reaktion auf eine sich wandelnde Arbeitsrealität. Die Gesellschaft möchte gezielt jungen Menschen Möglichkeiten zur Erreichung eines selbstgewählten Berufsziels aufzeigen. Der Satzungszweck wurd verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Seminaren und weiteren Schulungsformaten an Schulen und Universitäten um Jugendliche und junge Erwachsene auf die Möglichkeit der Existenzgründung im Rahmen der Berufswahl aufmerksam zu machen. Die Gesellschaft hat einen bundesweiten Aktionsradius; sie agiert überkomfessionell, überparteilich und unabhängig. 2) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt grundsätzlich keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaig anfallende Erlöse werden durch Beschluss des Stiftungsrates unmittelbar der Gesellschaft zur satzungsgemäßen Verwendung zugeführt. 3) Alle Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4) Es darf kein Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftungsgesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftungsgesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Frankfurter Bürgerstiftung im Holzhausenschlösschen, Justinianstraße 5, 60322 Frankfurt die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat., ist in Kronberg im Taunus, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Minnholzweg 17, 61476. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Stiftung Gründerrepublik gemeinnützige GmbH - Initiative zur Förderung junger Gründer, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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