Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH

An der Heide 1-3, 25358 Horst, DE, GmbH
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Über Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH

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Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH hat ihren Hauptsitz in Horst, DE. Unsere Registrierung im Handelssektor wird durch unsere Handelslizenznummer HRB 12239 PI bestätigt, die im undefined eingetragen ist.

Gegenstand des Unternehmens

a) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe. b) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuer-begünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke. c) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen und bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 der Abgabenordnung gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen; - den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und Einrichtungen bzw. Heimen; - die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements; - die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 der Abgabenordnung. d) Bei der Förderung der unter c) aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte anderer Körperschaften darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. e) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen anderen steuerbegünstigten Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellen. g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln besteht nicht. h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. i) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind.

Details

  • FirmaUbuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH
  • AdresseAn der Heide 1-3, 25358 Horst
  • RechtsformGmbH
  • Registernummer25358, HRB 12239 PI
  • Kapital25.000,00 EUR

Einträge für Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH

  • Handelsregisterbekanntmachung von 04.12.2015
    • Firma: Ausschließlicher und unmittel- barer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe.
    • Geschäftsanschrift: Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuer-begünstigte Kör- perschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie aus- ländische Körperschaften für die
    • Datum: 04.12.2015
    • Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 30.09.2015
    • Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder meh- rere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Ge- sellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsge- schäfte als Vertreter Dritter abschlie- ßen.
    • Kapital: 25.000,00 EUR

Registrierungsdokumente der Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH

Titel der zum Handelsregister eingereichten Dokumente für die Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH
  • Musterprotokoll
    • Musterprotokoll vom 10.07.2017
  • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.08.2017
  • Weitere Urkunden / Unterlagen
    • Anmeldung vom 14.08.2017
    • Anmeldung vom 10.07.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.08.2017
  • Anzeige nach Eintragung
    • Anmeldung vom 10.07.2017
    • Anmeldung vom 14.08.2017
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.08.2017
    • Musterprotokoll vom 10.07.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.08.2017
  • Anzeige nach Eingang
    • Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 23.08.2017
    • Anmeldung vom 14.08.2017
    • Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.08.2017
    • Anmeldung vom 10.07.2017
    • Musterprotokoll vom 10.07.2017

Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH, mit Fokus auf a) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung - der Jugendhilfe, - der Behindertenhilfe, - der Mildtätigkeit, insbesondere auf dem Gebiet der Sozialhilfe. b) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuer-begünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke. c) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Bereitstellung von Hilfen für Menschen, die zur Vermeidung oder zur Überwindung schwieriger Lebenssituationen und bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 der Abgabenordnung gezielter pädagogischer, therapeutischer und/oder sonstiger Maßnahmen bedürfen; - den Betrieb und die Unterstützung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen und Einrichtungen bzw. Heimen; - die Beratung und Aufklärung zur Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und des bürgerschaftlichen Engagements; - die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Überwindung von individuellen Notlagen bei Hilfsbedürftigkeit i. S. des § 53 der Abgabenordnung. d) Bei der Förderung der unter c) aufgeführten Einrichtungen bzw. Projekte anderer Körperschaften darf die Gesellschaft ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. e) Die Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, sofern sich der Empfänger verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichtes nicht nach, wird die Weiterleitung der Gesellschaftsmittel unverzüglich eingestellt. f) Die Gesellschaft kann ihre Arbeitskräfte, Räume und Einrichtungen anderen steuerbegünstigten Körperschaften für die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne dieses Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellen. g) Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Gesellschaftsmitteln besteht nicht. h) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. i) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausschüttungen im Rahmen der Vorschrift des § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung an Gesellschafter, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der Vornahme der Gewinnausschüttung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung anerkannt sind. Auch andere nach den Vorschriften der Abgabenordnung über steuerbegünstigte Zwecke geregelte Zuwendungen und Mittelüberlassungen sind an Gesellschafter nur zulässig, wenn diese selbst als steuerbegünstigte Körperschaften anerkannt sind., ist in Horst, DE ansässig. Das Büro befindet sich in An der Heide 1-3, 25358. Als GmbH ist Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH im Handelsregister von undefined, 25358, unter der Nummer HRB 12239 PI registriert. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH eine solide Basis für Wachstum in Horst und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Ubuntu - die Wagenburg gemeinnützige GmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.

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Siehe auch: