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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) Sterbefonds gGmbH hat ihren Hauptsitz in Köln, DE.
(1) die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Religion und der Mildtätigkeit durch Beistandsleistung gegenüber allen in Deutschland lebenden Muslimen in ihren Trauertagen sowie die Überführung des Leichnams in sein moslemisches Ursprungsland sowie die Bestattung der Toten nach islamischen Riten. Die Leistungen der Gesellschaft kommen mindestens zu zwei Dritteln Personen zugute, die aufgrund des § 53 Nr. 2 AO wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. Die finanzielle Unterstützung bei den Bestattungskosten liegt im Ermessen der Geschäftsführung, die zur Konkretisierung Leitlinien erlässt. Personen, die im Zeitpunkt des Todes nicht wirtschaftlich hilfsbedürftig i.S. des § 53 Nr. 2 AO sind, kann die Leistung verweigert werden. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) Aufklärung über Bestattung und Pflege des Andenkens des Verstorbenen nach islamischen Riten, b) religiöse Betreuung der Angehörigen der Verstorbenen sowie die Organisation von Todesandachten, c) Einsargung und Überführung des Leichnams gemäß der international anerkannten islamischen Vorgaben nebst Organisation in die Herkunftsländer sowie Erstattung der Reisekosten für einen mitgereisten Begleiter, d) Organisation und Durchführung der Bestattung von Verstorbenen islamischen Glaubens in Deutschland oder in ihren Herkunftsländern.
Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) Sterbefonds gGmbH, mit Fokus auf (1) die Förderung der Wohlfahrtspflege, der Religion und der Mildtätigkeit durch Beistandsleistung gegenüber allen in Deutschland lebenden Muslimen in ihren Trauertagen sowie die Überführung des Leichnams in sein moslemisches Ursprungsland sowie die Bestattung der Toten nach islamischen Riten. Die Leistungen der Gesellschaft kommen mindestens zu zwei Dritteln Personen zugute, die aufgrund des § 53 Nr. 2 AO wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. Die finanzielle Unterstützung bei den Bestattungskosten liegt im Ermessen der Geschäftsführung, die zur Konkretisierung Leitlinien erlässt. Personen, die im Zeitpunkt des Todes nicht wirtschaftlich hilfsbedürftig i.S. des § 53 Nr. 2 AO sind, kann die Leistung verweigert werden. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) Aufklärung über Bestattung und Pflege des Andenkens des Verstorbenen nach islamischen Riten, b) religiöse Betreuung der Angehörigen der Verstorbenen sowie die Organisation von Todesandachten, c) Einsargung und Überführung des Leichnams gemäß der international anerkannten islamischen Vorgaben nebst Organisation in die Herkunftsländer sowie Erstattung der Reisekosten für einen mitgereisten Begleiter, d) Organisation und Durchführung der Bestattung von Verstorbenen islamischen Glaubens in Deutschland oder in ihren Herkunftsländern., ist in Köln, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Vogelsanger Strasse 290, 50825. Mit einem registrierten Kapital von 25.000,00 EUR hat Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) Sterbefonds gGmbH eine solide Basis für Wachstum in Köln und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) Sterbefonds gGmbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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