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Konto beantragenAuf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Firma, einschließlich Angaben zum Stammkapital und zu Änderungen in den Einträgen des Handelsregisters. Die Firma WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Hauptsitz in Grünwald, DE.
1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteilen gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteilen oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 2 KAGB; ff) Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4 i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; hh) Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; ii) Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; jj) Vermögensgegenständen nach den §§ 193 und 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.
WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, mit Fokus auf 1. Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Immobilien, einschließlich Wald-, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 1 KAGB; bb) Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteilen gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 3 KAGB; cc) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien gemäß § 261 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Ziffer 4 KAGB; dd) Infrastruktur, die für Vermögensgegenstände im Sinne von § 261 Abs. 2 Ziffer 3 und Ziffer 4 KAGB genutzt wird; ee) Anteilen oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 2 KAGB; ff) Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Ziffer 1 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; gg) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 4 i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; hh) Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums- AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 5 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; ii) Anteilen oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 6 KAGB i.V.m. § 261 Abs. 2 Ziffer 1, 3, 4 und 8 KAGB; jj) Vermögensgegenständen nach den §§ 193 und 195 KAGB gemäß § 261 Abs. 1 Ziffer 7 KAGB. b) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. c) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: die in § 284 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 genannten Vermögensgegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und den in Abs. 2 c) genannten. 3. Die Gesellschaft betreibt folgende Dienst- und Nebendienstleistungen: a) Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie Anlageberatung, jedoch nur insoweit, als dass die Gesellschaft befugt ist, auch Investmentvermögen mit entsprechenden Vermögensgegenständen zu verwalten; b) Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung); c) Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes; d) Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (Anlagevermittlung); e) sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Gesellschaftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 6. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben., ist in Grünwald, DE ansässig. Das Büro befindet sich in Bavariafilmplatz 8, 82031. Mit einem registrierten Kapital von 125.000,00 EUR hat WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH eine solide Basis für Wachstum in Grünwald und internationalen Märkten. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, einschließlich einer Historie der Registrierungen und Änderungen. Darüber hinaus können Sie auf unserer Website ein Unternehmen mit einem Online-Geschäftskonto anmelden, das ein schnelles und effizientes Verfahren für die Gründung und Verwaltung eines Unternehmens bietet.
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