Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt in Hamm: Anleitung zur Geschäftsanmeldung
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Alles über die Gewerbeanmeldung in Hamm
Willkommen in Hamm, einer Stadt in Nordrhein-Westfalen mit einer blühenden Wirtschaft. Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die Gewerbeanmeldung in Hamm, die wirtschaftliche Situation der Stadt und die Vorteile des Kleingewerbes.
Die Gewerbeanmeldung in Hamm ist ein wichtiger Schritt für angehende Unternehmer. Sie erhalten Informationen und Unterstützung auf den offiziellen Websites des Gewerbeamts und der Stadt Hamm.
Hamm verzeichnet eine stabile wirtschaftliche Lage, bedingt durch seine zentrale Lage und gute Infrastruktur. Dies macht die Stadt zu einem attraktiven Standort für Unternehmen. Kleingewerbe ist hier aufgrund von Steuervorteilen und unternehmerischen Chancen besonders beliebt.
Egal, ob Sie bereits in Hamm ansässig sind oder hier ein Gewerbe anmelden möchten, dieser Artikel bietet wertvolle Einblicke in den Anmeldeprozess und die Wirtschaft der Stadt.
Kontaktdaten Gewerbeanmeldung Hamm
Um ein neues Geschäft zu eröffnen, muss man sich zuerst beim örtlichen Gewerbeamt anmelden in Hamm.
Anschrift Gewerbeamt:
Gustav-Heinemann-Straße 21
59065 Hamm
Webseite Gewerbeamt: https://serviceportal.hamm.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2801/show
Gewerbeanmeldung Formular (PDF): https://www.hamm.de/fileadmin/civserv/1110000/forms/32_Gewerbeanmeldung.pdf
Öffnungszeiten / Bemerkungen:
Bitte beachten Sie, dass die Gewerbemeldestelle dienstags geschlossen ist und persönliche Vorsprachen beim Ordnungsamt nur mit einem Termin möglich sind.
montags bis freitags
7:30 bis 18:00 Uhr
Telefon: 02381 17-7212 /2381 17-7777 /02381 17-0
Kosten der Gewerbeanmeldung in Hamm
Kleingewerbe anmelden: Wie hoch sind die Kosten?
- 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind.
- 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
- 13,00 EUR für jeden gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- 15,00 EUR für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden.
- 13,00 EUR für ein Führungszeugnis
- 13,00 EUR für eine Gewerbezentralregisterauskunft
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.
Dokumente für die Gewerbeanmeldung in Hamm:
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich den Handelsregisterauszug des Amtsgerichts, ggf. sonstige Erlaubnisse, Berechtigungen wie Handwerkskarte, Maklererlaubnis, Bewachererlaubnis etc.
- Ausländische Gewerbetreibende (natürliche Personen) müssen die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung vorlegen
- ausländische juristische Personen müssen einen Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache mitbringen
Wie kann ich ein Gewerbe in Hamm Anmelden?
- Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
- Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
- Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
- Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1) .
- Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
- In Hamm es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Gewerbe anmelden. Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
- Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
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