GbR Gründung: Vorteile, Ablauf & Steueraspekte für angehende Inhaber

VividSeptember 06
Letzte Aktualisierung amSeptember 06

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Gründung einer GbR: Vorteile, Kosten und Anmeldung

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird kurz auch GbR genannt ist eine Rechtsform der Unternehmensführung in Deutschland. Die Rechtsform beinhaltet den gesetzlichen Rahmen und setzt die Bedingungen für das Handeln und die Rechte des Unternehmens fest.

Bei den Rechtsformen wird unterschieden in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Eine GbR wird zu den Personengesellschaften gezählt und kann mit mindestens zwei Personen den Gesellschaftern begründet werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie gründe ich eine GbR und die Vorteile einer GbR. In diesem Artikel erfahren Sie, wie gründe ich eine GbR und die Vorteile einer GbR.

Vorteile und Nachteile bei GbR-Gründung: Leitfaden für angehende Inhaber

Um die Entscheidung zur Gründung einer GbR zu vereinfachen, wird im Folgenden auf die Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform eingegangen. Mithilfe dieser kurzen Zusammenfassung können Sie einfacher feststellen, ob eine GbR für Sie zutrifft oder doch besser eine der anderen Rechtsformen gewählt werden sollte.

Vorteile einer GbR

  • es ist die einfachste Form für 2 oder mehr Personen um ein Unternehmen unkompliziert gründen zu können
  • die Buchführung einer GbR ist einfach
  • für freiberuflich tätige Personen ist eine Gründung ebenfalls möglich
  • Gesellschafter haben ein hohes Mass an Mitbestimmungsrecht
  • Gesellschafter sind im Normalfall auch Geschäftsführer wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde
  • für die Gründung ist kein GbR Mindestkapital notwendig und die Kosten daher niedrig 
  • niedriger bürokratischer Aufwand nach der erfolgten Gründung. 
  • bis 60.000 Euro Jahresgewinn oder 600.000 Euro jährlichen Umsatz muss keine Erstellung oder Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Bilanz erfolgen
  • zur Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist die GbR eine interessante Rechtsform

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Nachteile der GbR

  • zumindest 2 Gründer sind erforderlich
  • eine lockere Geschäftsverbindung ohne vertragliche spezielle Regelung 
  • scheidet ein Gesellschafter aus, endet die GbR automatisch
  • die Gesellschafter haften mit dem Privatvermögen und dem Geschäftsvermögen in einer unbegrenzten Höhe 
  • der Firmenname enthält zumindest einen Namen der Gesellschafter dem der Zusatz GbR angeschlossen wird
  • die GbR profitiert nicht wie andere Gesellschaftsformen von der günstigeren Körperschaftsteuer. Gewinne werden als Einkommen mit bis zu 45 Prozent Einkommensteuersatz veranlagt
  • die GbR ist in ihrem Ansehen geringer im Geschäftsverkehr als zum Beispiel eine offene Handelsgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen: GbR Gründung und Vorteile

Sobald zwei oder mehrere Personen gemeinsam Zusammenarbeiten um einen Zweck zu erfüllen, entsteht aus rechtlicher Sicht zunächst automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hierfür ist die Erstellung eines Gründungsaktes nicht gesondert notwendig.

⚠️ Die Gründung einer GbR mittels offiziellem Gründungsakt und

Eintragung im Handelsregister ist nicht zwingend notwendig!

Eine GbR entsteht zwar durch eine Vereinbarung oder den

Abschluss eines Vertrages zwischen den Gesellschaftern dieser

ist jedoch nicht formbedürftig und muss nicht schriftlich durchgeführt

werden.

Sind sich zwei oder mehrere Gründer einig und arbeiten als Team zusammen, entsteht automatisch eine GbR. 

Ein Beispiel hierzu:

Zwei Personen planen gemeinsam eine Webseite zu erstellen, um sich selbstständig zu machen. Einer der beiden übernimmt die Erstellung der Webseite und das Webdesign, während der zweite Partner sich um Programmierungen und das Marketing kümmert. Diese Zusammenarbeit als Team und die Verteilung der Verantwortlichkeiten gründet eine GbR.

Empfehlenswert ist hier aus rechtlicher Sicht gesehen, dass ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt wird, in welchem folgende Punkte detailliert verankert werden:

  • die gesellschaftliche Leitung und Vertretung 
  • der Vertragsabschluss-Berechtigte
  • die Pflichten und Rechte der Gesellschafter 
  • die Aufteilung von kosten, Gewinn und der Haftung 
  • das Aufnehmen oder Ausscheiden von Gesellschaftern 

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig, kann aber erfolgen. Die Anmeldung der GbR muss jedoch zwingend beim Finanzamt und dem Gewerbeamt durchgeführt werden!

Vorteile der GbR-Gründung kurz zusammengefasst

  • unkomplizierte Gründung 
  • keine Formalitäten und hohe Kosten
  • besteht kein Gesellschaftsvertrag, wird die Regelung durch das Gesetz durchgeführt. Paragraphen 705 ff BGB
  • kein Eintrag im Handelsregister erforderlich
  • einfache Buchführung
  • Privatentnahmen können ohne buchhalterischen Aufwand durchgeführt werden

Gründung einer GbR - Ablauf der Unternehmensbildung

Was muss ich über eine GbR gründung wissen? Es ist außerordentlich einfach eine GbR zu gründen, jedoch bedarf es einiger Überlegungen. Einige Gründe können für die Gründung stehen und andere Gründe wiederum sind weniger empfehlenswert, um eine GbR zu gründen. Es wird daher empfohlen, dass alle Gesellschafter einige Fragen überdenken und sich ihrer Verantwortung bewusst sind. 

Folgende Fragen sollten vor der Gründung geklärt werden

  • Möchten Sie mit einem oder mehreren Partnern einem gemeinsamen Unternehmenszweck nachgehen und ein Unternehmen gründen?
  • Sind alle Partner Gewerbetreibende oder befindet sich ein freiberuflich tätiger Partner unter den Gründern? Ein freiberuflicher Partner wird automatisch als Gewerbetreibend eingestuft!
  • Ist die gemeinsame Haftung für das Unternehmen, das Privatvermögen eingeschlossen, kein Hindernis für einen Gesellschafter?

Wurden alle Fragen von den Beteiligten positiv beantwortet, kann die Gründung der GbR durchgeführt werden.

Die Gründung der GbR Schritt für Schritt

Was sind die Schritte zum Erstellen einer GbR? In fünf einfachen Schritten zur GbR-Gründung:

  1. Damit keine Streitigkeiten entstehen, sollten die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Hierzu zählen der definierte Geschäftszweck, die Durchführung von Abstimmungen, alle Details des Kapitals, Gewinnverteilung, um die wichtigsten Faktoren zu nennen.
  2. Die Festlegung des Namens für das Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Gewerbeämter verlangen hier den Namen der Gesellschafter, dem der Zusatz GbR angeschlossen wurde. Es steht den Gesellschaftern jedoch frei, einen Fantasienamen zu wählen oder das Tätigkeitsfeld anzugeben. 
  3. Einen Gesellschaftsvertrag erstellen, aufsetzen und unterschreiben. Dies ist rein rechtlich zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch können Unstimmigkeiten damit vermieden werden. 
  4. Die neue GbR anmelden. Handelt es sich um ein gewerbliches Unternehmen, müssen sich alle Gesellschafter an das zuständige Gewerbeamt wenden. Das Gewerbeamt kümmert sich um die Meldung an das zuständige Finanzamt, um die Steuernummer zu erhalten. Freiberufliche Gesellschafter müssen keine Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen, sondern beantragen beim Finanzamt eine Steuernummer. 
  5. Die Unterlagen des Unternehmens erstellen und den Auftritt auf den Social Media Plattformen planen. Des Weiteren sollte auch eine Homepage erstellt werden.

⚠️Vergessen Sie nicht, dass Sie erst dann mit Ihrem

Unternehmen tätig werden dürfen, wenn Sie Ihre Steuernummer

vom Finanzamt erhalten haben!

Anleitung zur Erstellung einer GbR-Satzung

Das Erstellen eines Gesellschaftsvertrages für eine GbR ist mit keinen großartigen Anforderungen verbunden. Genau genommen ist eine mündliche Absprache oder Vereinbarung durchaus ausreichend. Da diese mündliche Absprache jedoch in späterer Zukunft nicht beweisbar ist oder Unstimmigkeiten auftreten können, ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung oder auch Vertrag abzuschließen. 

Sie können einen Gesellschaftsvertrag durchaus selbst formulieren, sollten hierbei jedoch einige Regelungen beachten. Durch die eigene Formulierung könnte eine Passage rechtswidrig sein oder nicht eindeutig dargestellt werden.

Folgende Punkte sollte ein Gesellschaftsvertrag einer GbR enthalten

  • der Namen der Gesellschaft
  • den Gesellschaftssitz
  • Geschäftszweck
  • die Gesellschafter
  • die Geschäftsführung 
  • die Vertretungsrechte
  • die Regelung der Haftung der Gesellschafter 
  • die Regeln zur Fassung von Beschlüssen (wichtig bei mehreren Gesellschaftern)
  • die Privatentnahmen
  • die Verwendung des Gewinnes
  • die Regelung der Verteilung von Gewinnen und Verlusten
  • die Informationspflichten 
  • das Wettbewerbsverbot der Gesellschafter
  • der Verkauf oder eine eventuelle Abtretung von Anteilen der Gesellschaft
  • die Kapitaleinlagen der Gesellschafter
  • das Ausscheiden von Gesellschaftern wie zum Beispiel durch Austritt oder Tod
  • weitere diverse Vereinbarungen, die Ihnen wichtig erscheinen 

Selbst wenn nach gesetzlicher Sicht kein Gesellschaftsvertrag notwendig ist, sollte er nicht unterschätzt werden. Wird ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, ist dies nur zum Vorteil für alle Gesellschafter. Durch einen festgeschriebenen Vertrag kann bei Unstimmigkeiten niemand benachteiligt werden.

GbR - Haftung - Wer ist wofür verantwortlich?

Bei der GbR-Gründung sollte der Faktor der Haftung gründlich durchdacht werden. Die Haftung jedes Gesellschafters umfasst bei der GbR auch dessen gesamtes privates Vermögen. Das bedeutet für Sie als Gesellschafter, dass Sie in die Situation der vollständigen Haftung einer Forderung gelangen können, selbst wenn Sie diese Situation nicht verursacht haben.

Die Partnerwahl für die Gründung einer GbR ist dadurch ein enorm wichtiger Faktor. Denken Sie immer daran, dass Ansprüche immer gegen die Gesellschafter gerichtet sind und nicht an die GbR. Ihr Privatvermögen ist daher immer einem gewissen Risiko ausgesetzt.

Es besteht die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag die Haftung nach den Anteilen der Kapitaleinlage zu begrenzen. Diese Regelung hat jedoch nur im inneren Bereich der Gesellschaft eine Wirkung. Bestehen Forderungen von Dritten, können diese sich gegen alle Gesellschafter wenden und ihre Forderungen bei Gericht durchsetzen. Möchten Sie eine gesamtschuldnerische Haftung nicht in Kauf nehmen, dann sollten Sie eine andere Gesellschaftsform wählen.

Im Folgenden einige Tipps um das Risiko zu minimieren:

  • die Vertretungsbefugnis der GbR auf einen Gesellschafter festlegen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Vertretungsbefugnis in ihrem Umfang detailliert festgelegt wird. Hierzu zählt auch, welche Summen alleine investiert werden können und welche Entscheidungen ein Gesellschafter alleine treffen darf.
  • legen Sie Widerspruchsgründe detailliert fest 
  • legen Sie fest, wann eine Vertretungsbefugnis entzogen werden kann oder darf 
  • um berufliche Fehler und dadurch entstehende Kosten abzudecken, ist es empfehlenswert, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen
  • vergessen Sie nicht darauf, im Gesellschaftsvertrag den Punkt des Verfahrens bei Unstimmigkeiten oder Konflikten festzulegen 
  • Legen sie die Gründe fest bei denen ein Gesellschafter ausgeschlossen werden kann
  • Legen Sie die Regeln fest, wenn ein Gesellschafterwechsel durchgeführt werden sollte. Vergessen Sie hierbei nicht zu vereinbaren, dass dieser Gesellschafter nach dem Ausscheiden aus der GbR während seiner Teilnahmezeit für Verbindlichkeiten haftet. Diese Zeit der Haftung sollte auf den Zeitraum von 5 Jahren nach dem Ausscheiden verlängert werden. 
  • eine Erbfolgeregelung oder Fortsetzungsklausel sollte ebenfalls nicht fehlen. Durch diese können Sie die Auflösung der GbR bei dem Austritt oder Tod eines Gesellschafters vermeiden. 
  • das Wettbewerbsverbot sollte vertraglich definiert werden. Für diesen Punkt sollten Sie einen Anwalt aufgrund der Komplexität dieses Themas hinzuziehen. 
  • der Beitrag der Gesellschafter sollte ebenfalls verbindlich festgehalten werden
  • der monatliche Betrag der Privatentnahme sollte mit dem Gesellschaftspartner festgelegt und im Gesellschaftsvertrag ebenfalls festgesetzt werden.

Steuer- und Buchhaltungsaspekte für Ihre GbR-Gründung

Die GbR ist in puncto Buchführung und Steuern eine der einfachsten Gesellschaftsformen. Nichtsdestotrotz müssen einige Pflichten und Regelungen beachtet werden. Je detaillierter und ordentlicher die jeweilige Buchführung sich gestaltet, desto vorteilhafter ist dies natürlich bei eventuellen Prüfungen durch das Finanzamt.

Die Buchführung

Die GbR bietet in der Buchführung einige Freiheiten bis zu einer bestimmten Grenze. Für die Ermittlung eines Gewinns ist eine Einnahmen-Überschussrechnung völlig ausreichend. Am Ende des Jahres müssen somit nur die Aufwendungen und die Erträge ermittelt werden und gesehen werden, ob ein Verlust oder ein Gewinn gemacht wurde.

Die Privatentnahmen müssen richtig verbucht werden

In vielen Fällen wird die richtige Durchführung der Verbuchung der Privatentnahmen vergessen. Die Gesellschafter der GbR beziehen kein monatliches Gehalt und ihr Einkommen besteht aus dem erwirtschafteten Gewinn. Regelmäßig durchgeführte Entnahmen gelten daher als Privatentnahme und müssen verbucht werden.

Diese Entnahme ist jedoch nicht gewinnmindernd und muss steuerlich berücksichtigt werden. Die Gesellschafter haben jedoch den großen Vorteil, dass sie Waren, Inventar und andere Mittel zu privaten Zwecken nutzen können.

Privatentnahme richtig buchen

  • ein Unterkonto "Privatkonto" zum Konto "Eigenkapital" anlegen
  • hier werden Privatentnahmen verbucht! Die Umsatzsteuer hierbei darf nicht vergessen werden!

Umsatzsteuerfreie Buchungen:

  • Auszahlung von Bargeld
  • Überweisungen auf private Konten

Umsatzsteuerpflichtige Buchungen:

  • privater Gebrauch von Waren oder selbst hergestellten Produkten
  • privater Gebrauch von Ausstattung

Werden Arbeitnehmer beschäftigt, kommt zusätzlich noch die Lohnbuchhaltung zum Tragen, die nicht vergessen werden darf. Außenstände der GbR sollten ebenfalls immer im Auge behalten werden, um rechtzeitig eingefordert zu werden.

Die Steuer

Die Steuer ist bei der GbR wie bei allen anderen Rechtsformen sehr wichtig. Im folgenden Text werden die wichtigsten Steuerarten kurz erwähnt. Bevor Sie eine GbR gründen, klären Sie Steuerfragen beim Finanzamt.

Die Umsatzsteuer

Falls Ihre GbR nicht unter die Regelung der Kleinunternehmer gezählt wird, sind sie verpflichtet, Rechnungen mit Umsatzsteuer auszustellen. Diese Rechnungen müssen Ihre Steueridentifikationsnummer aufweisen. Eine weitere Verpflichtung besteht darin, dass Sie die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung durchführen müssen. Das Finanzamt erwartet diese Vorlage nach dem ersten Unternehmensjahr monatlich. 

Die Gewerbesteuer

Bei jedem Unternehmen unterliegt der erwirtschaftete Ertrag der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist die Angelegenheit der Kommunen und wird von diesen festgesetzt. Freiberuflich tätige Personen oder Gesellschaften sind von der Gewerbesteuer ausgenommen, da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. 

Die Einkommensteuer

Zum Unterschied zu der GmbH ist die GbR nicht steuerpflichtig im Bereich Einkommensteuer. Die Privatentnahme der Gesellschafter der GbR werden als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. Dieses Einkommen muss von den Gesellschaftern mittels Einkommensteuererklärung versteuert werden.

⚠️ Wichtig! 

Ein Gesellschafter erhält kein Gehalt, sondern

lediglich einen Anteil an dem erwirtschafteten Gewinn!

Der Anteil wird, so keine Regelung im Gesellschaftsvertrag

enthalten ist, gleichmäßig an die Gesellschafter ausbezahlt.

Eine unterschiedliche Auszahlung erfolgt nur, wenn vorher

eine andere Vereinbarung getroffen und diese im Vertrag

schriftlich festgesetzt wurde.

Wie kann eine GbR aufgelöst oder beendet werden?

Sicherlich denkt kein Gründer über das Ende seines Unternehmens nach, jedoch sollten Sie eine Regelung zur Auflösung der GbR im Gesellschaftsvertrag festlegen. In jedem Fall müssen Sie sich bei der Auflösung der GbR nach der rechtlichen Gesetzgebung halten, die Paragraphen 726 bis 740 des BGB geben die Beendigung einer GbR vor. 

Eine GbR wird üblicherweise in drei Schritten aufgelöst

Auflösung 

  1. durch Beschluss der Gesellschafter oder 
  2. durch die Kündigung der Gesellschaft ohne vertraglich festgesetzte Regelung oder
  3. Liquidation oder Auseinandersetzung 
  • alle offenen Geschäfte werden abgeschlossen
  • die Begleichung der Schulden der GbR muss durchgeführt werden
  • das persönliche Eigentum der Gesellschafter muss zurückgegeben werden
  • Bärenlagen müssen rückerstattet werden
  • das Unternehmensvermögen muss aufgeteilt werden

⚠️ Wichtig! 

Vergessen Sie nicht, dass die Frist der Nachhaftung

auf Forderungen 5 Jahre beträgt!

Das bedeutet die Liquidation von Altschulden läuft ab der

Beendigung der GbR fünf Jahre.

Gründe zur Beendigung der GbR

Im BGB werden drei Gründe zur Auflösung der GbR genannt:

  • Tod eines der Gesellschafter
  • das nicht Erreichen oder Unmöglichwerden des Unternehmenszweckes
  • die Insolvenz einer der Gesellschafter

Weitere Gründe für eine Auflösung sind:

  • der Vertrag wird von einem Gesellschafter gekündigt 
  • ein Gesellschafter wird durch einen Beschluss der Mehrheit aus triftigem Grund ausgeschlossen

⚠️ Information: Zieht sich ein stiller Gesellschafter zurück, kann dies zur Auflösung der GbR führen. Durch den Austritt des stillen Gesellschafters hat die Auszahlung seiner Vermögensanteile und seiner Kapitaleinlage zu erfolgen. Kann diese Auszahlung aufgrund mangelnden Vermögens nicht von den anderen Gesellschaftern durchgeführt werden, muss die GbR aufgelöst werden! 

Ausnahme: Ein neuer Gesellschafter wird als Geldgeber gefunden und die Auszahlung kann durchgeführt werden.

Rechtsformenvergleich für zukünftige GBR-Inhaber

Ein kurzer Überblick der wichtigsten Gesellschaftsformen, um die richtige Entscheidung treffen zu können.

GbR anmelden: Schrittweise Checkliste

Die folgende GbR Checkliste Liste erklärt Schritt für Schritt, wie der Vorgang GbR anmelden abläuft.

  1. Sie benötigen einen Geschäftspartner und legen Sie die Bedingungen der GbR fest. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte dieser Schritt schriftlich fixiert werden. 
  2. Organisieren Sie alle benötigten Unterlagen, die für die Gründung einer GbR notwendig sind.
  3. Fixieren Sie den Namen der GbR. Vergessen Sie jedoch nicht vorher zu prüfen, ob dieser Name verfügbar ist.
  4. Setzen Sie mit Ihrem Mitgründer den Gesellschaftsvertrag auf.
  5. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch äußerst empfehlenswert. 
  6. Gemeinsam mit Ihrem Gesellschaftspartner wird das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet. Gründen Sie eine freiberufliche GbR ist keine Anmeldung erforderlich. 
  7. Beantragen Sie durch die Anmeldung beim Finanzamt Ihre Steuernummer.
  8. Im Falle, dass Sie und Ihr Mitbegründer Personal einstellen möchten, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit eine Anmeldung und die Beantragung einer Betriebsnummer durchführen. 
  9. Die neu gegründete GbR muss auch bei der Industrie - und Handelskammer angemeldet werden.
  10. Innerhalb einer Woche nachdem die GbR gegründet wurde, muss die Meldung bei der Berufsgenossenschaft von Ihnen erfolgen.
  11. Ob noch weitere Ämter verständigt werden müssen, ist von der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit abhängig. 

Unser Fazit

Die Gründung einer GbR ist für alle Personen ideal, die komplizierte Gründungsabläufe nicht auf sich nehmen und nur geringes Eigenkapital aufwenden möchten. Die GbR bietet jedoch auch für projektbasierte Teamvorhaben enorme Möglichkeiten. Die Gründung erfolgt aber nur durch zwei Geschäftspartner und die Haftung ist nicht auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt. Jeder Geschäftspartner haftet bei der GbR auch mit seinem Privatvermögen. Um beide Geschäftspartner in rechtlicher Hinsicht abzusichern und das Funktionieren der Zusammenarbeit zu sichern, ist es außerordentlich wichtig, einen Gesellschaftsvertrag mit allen Details aufzusetzen.

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