Was bedeutet freiberuflich?

Freiberufler & Selbstständigkeit11 Min. Lesezeit
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Vivid Redaktion

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Freiberuflich ist kein Berufstitel, sondern eine Einordnung aus dem Steuerrecht. In Deutschland entscheidet sie darüber, ob Gewerbesteuer anfällt, wie aufwendig die Buchhaltung wird und ob ein Gewerbe anzumelden ist. Dieser Überblick klärt die Bedeutung von freiberuflich, zeigt die Berufe dahinter und rechnet die Steuern durch.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was bedeutet freiberuflich? Selbstständige Arbeit in einem der Berufe, die § 18 EStG aufzählt. Der Begriff stammt aus dem Einkommensteuergesetz, nicht aus dem Handelsrecht.
  • Drei Merkmale müssen zusammenkommen: eine persönlich erbrachte Tätigkeit, eine fachliche Qualifikation und ein Beruf aus dem Katalog oder ein ähnlicher.
  • Über die Einordnung entscheidet das Finanzamt, anhand der Tätigkeit, die bei der Anmeldung beschrieben wird.
  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und melden kein Gewerbe an. Eine Meldung ans Finanzamt genügt.
  • Der Gewinn wird dauerhaft per EÜR ermittelt, unabhängig von der Höhe der Einnahmen.

Definition: Was ist ein Freiberufler?

Wer wissen will, was ein Freiberufler ist, landet bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dort steht keine Branchenliste, sondern eine Beschreibung von Arbeit: selbstständig ausgeübt, wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch. Danach folgt die Aufzählung konkreter Berufe. Für die Definition eines Freiberuflers zählen deshalb drei Dinge gleichzeitig: die Art der Leistung, die persönliche Qualifikation und die Selbstständigkeit.

Im Alltag fällt oft das Wort Freiberuf, im Gesetz heißt es freier Beruf. Dieser kleine Unterschied hat Folgen, denn der Status hängt nicht am Titel auf der Visitenkarte, sondern an dem, was tatsächlich getan wird. Eine Freiberuflerin, die Software konzipiert, und ein Angestellter im selben Team leisten fachlich dasselbe. Freiberuflich tätig ist nur die erste.

Die vier Gruppen der freien Berufe

Das Gesetz sortiert die freien Berufe in vier Gruppen. Sie tragen die Einordnung, weil eine freiberufliche Tätigkeit nach der Definition des Gesetzgebers in eine davon passen muss. Welche Personen gemeint sind, zeigt die Übersicht:

GruppeBerufe im Gesetz
HeilberufeArzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut, Krankengymnast
Rechts- und wirtschaftsberatende BerufeRechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer
Technisch-naturwissenschaftliche BerufeIngenieur, Architekt, Vermessungsingenieur, Handelschemiker
Kultur- und InformationsberufeJournalist, Dolmetscher, Übersetzer, Künstler, Schriftsteller
Vier Figuren auf einem Sockel als Sinnbild der vier Gruppen freier Berufe
Heilberufe, beratende und technische Berufe, dazu Kultur- und Informationsberufe: das sind die vier Gruppen des § 18 EStG.

Katalogberufe und ähnliche Berufe

Die namentlich genannten Berufe heißen Katalogberufe. Daneben lässt das Gesetz ähnliche Berufe zu, und genau dort wird es spannend. Was eine freiberufliche Tätigkeit ist, entscheidet sich hier über den Vergleich: Ausbildung, Aufgaben und Verantwortung müssen einem Katalogberuf entsprechen. Zu den Katalogberufen gehört der Ingenieur, weshalb ein Softwareentwickler mit vergleichbarem Wissen ebenfalls freiberuflich arbeitet.

Die Liste der ähnlichen Berufe bleibt bewusst offen. Sie wächst mit der Rechtsprechung, und deshalb existiert nirgends eine abschließende Aufzählung. Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des Gesetzes muss also nicht zwingend im Katalog stehen.

Welche Berufe sind freiberuflich? Beispiele

Beispiele für Freiberufler finden sich in Praxen, Kanzleien, Redaktionen und Ateliers, längst nicht nur dort. Greifbar wird der Status genau daran. Diese Tätigkeiten sind freiberuflich, sofern sie selbstständig und eigenverantwortlich erbracht werden:

In der Praxis: Hebammen, Logopäden, Osteopathen
In der Beratung: Unternehmensberater mit Fachstudium, vereidigte Sachverständige
In der Technik: Statiker, Softwarearchitekten, Umweltgutachter
In Medien und Sprache: Fotojournalisten, Lektoren, Fachübersetzer
In Kunst und Lehre: freischaffende Musiker, Illustratoren, Dozenten an Hochschulen

Wann Kreativ- und IT-Berufe freiberuflich sind

Bei kreativen und technischen Berufen verläuft die Grenze mitten durch den Arbeitsalltag. Entscheidend ist, ob eine eigene gestalterische oder wissenschaftliche Leistung im Vordergrund steht. Ein Grafikdesigner, der Entwürfe entwickelt, übt freiberufliche Tätigkeiten aus. Wer fremde Vorlagen umsetzt oder Ware weiterverkauft, landet beim Gewerbe.

Bei Programmierern zieht die Rechtsprechung die Linie an der Qualifikation. Wer Systeme konzipiert und dafür Wissen auf Ingenieurniveau einsetzt, arbeitet freiberuflich, gleich ob dieses Wissen aus einem Studium oder aus jahrelanger Praxis stammt. Für Coaches und Berater gilt derselbe Maßstab.

Wer entscheidet über den Status?

Wer Freiberufler sein kann, legen weder die Branche noch der Gründer selbst fest. Diese Entscheidung trifft das Finanzamt, und zwar auf Grundlage der Tätigkeit, die im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beschrieben wird. Deshalb lohnt sich dort eine präzise Formulierung, die die Wortwahl des Gesetzes aufgreift.

Verändert sich die Arbeit über die Jahre, verschiebt sich mitunter auch die Einordnung. Wird eine Tätigkeit später als gewerblich eingestuft, folgen Gewerbeanmeldung und Gewerbesteuer ab diesem Zeitraum. Bei Gewerbetreibenden greift dafür ein Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr.

Kurz gesagt:

Der Status wird nicht gewählt, sondern zugeordnet. Maßgeblich ist die beschriebene Tätigkeit, nicht die Bezeichnung auf der Rechnung. Wer seine Arbeit im Fragebogen an der Sprache des § 18 EStG ausrichtet, macht dem Finanzamt die Einordnung leicht.

Freiberuflich anmelden: so läuft es ab

Der Weg in die Freiberuflichkeit ist kurz. Was freiberuflich in der Praxis bedeutet, zeigt sich schon bei der Anmeldung: kein Gang zum Gewerbeamt, kein Gewerbeschein, keine Gebühr. Vier Schritte reichen bis zur ersten Rechnung.

In vier Schritten zur freiberuflichen Tätigkeit

1
Tätigkeit prüfen

Vergleiche die geplante Arbeit mit dem Katalog in § 18 EStG. Passt sie zu einem genannten oder ähnlichen Beruf, ist der Weg frei.

2
Finanzamt informieren

Melde die Aufnahme der Tätigkeit innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt. Das läuft über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.

3
Steuernummer erhalten

Nach der Prüfung kommt die Steuernummer, meist in wenigen Wochen. Erst mit ihr lassen sich ordnungsgemäße Rechnungen schreiben.

4
Finanzen trennen

Richte ein eigenes Geschäftskonto ein, bevor die erste Rechnung rausgeht. Das hält die EÜR sauber und macht jede Betriebsausgabe nachweisbar.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Fragebogen läuft elektronisch über ELSTER und ist die einzige Pflichtmeldung zum Start. Abgefragt werden persönliche Daten, die Art der Tätigkeit, der erwartete Gewinn und Umsatz der ersten beiden Jahre, dazu die Wahl der Kleinunternehmerregelung. Freiberuflich Tätige brauchen keine weitere Anmeldung.

Das Feld zur Beschreibung der Tätigkeit trägt das meiste Gewicht. Ein Beispiel: Beratende Ingenieurleistungen im Anlagenbau führen zu einer anderen Einordnung als IT-Dienstleistungen aller Art. Je näher die Formulierung an der Sprache des Einkommensteuergesetzes liegt, desto klarer fällt die Antwort des Amts aus.

Steuern für Freiberufler

Drei Steuerarten bestimmen den Alltag von Freiberuflern: die Einkommensteuer auf den Gewinn, die Umsatzsteuer auf den Rechnungen und die Gewerbesteuer, die hier gerade nicht anfällt. Der Reihe nach.

Prozentzeichen über einem Beleg mit Münze als Sinnbild der Steuern für Freiberufler
Einkommensteuer und Umsatzsteuer gehören dazu, die Gewerbesteuer bleibt bei freien Berufen außen vor.

Keine Gewerbesteuer

Der bekannteste Vorteil ist schnell erklärt: Freiberufliche Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Damit entfällt eine Abgabe von je nach Gemeinde rund 7 % bis 17 % des Gewerbeertrags, und mit ihr die jährliche Gewerbesteuererklärung.

Dieser Vorteil hängt an der Art der Tätigkeit. Bleibt die Arbeit persönlich und qualifiziert, bleibt auch die Befreiung. Kommt ein Handel mit Waren hinzu, wird dieser Teil getrennt als Gewerbe geführt.

Einkommensteuer und EÜR

Der Gewinn zählt als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und wird mit dem persönlichen Satz von 14 % bis 45 % versteuert. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr 2026 fällt darauf keine Einkommensteuer an.

Ermittelt wird der Gewinn über die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR: Einnahmen minus Ausgaben, mehr steckt nicht dahinter. Die Schwellen zur doppelten Buchführung aus § 141 AO gelten für Gewerbetreibende, nicht für freie Berufe. Ein Freiberufler bleibt deshalb dauerhaft bei der EÜR, auch wenn das Geschäft wächst.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Bei der Umsatzsteuer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Selbstständigen: 19 % oder ermäßigt 7 % auf die Rechnung, dazu die Voranmeldung ans Finanzamt. Ein Teil der Heilberufe ist davon befreit.

Wer im Vorjahr unter 25.000 € Umsatz geblieben ist und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, nutzt auf Wunsch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Dann entfällt der Ausweis der Umsatzsteuer, im Gegenzug bleibt der Vorsteuerabzug außen vor. Mit dem Status hat diese Wahl nichts zu tun, sie steht jedem Selbstständigen offen.

Versicherung und Kammer

Mit der Selbstständigkeit wandert die Absicherung in die eigene Hand. Die Krankenversicherung wird freiwillig weitergeführt, gesetzlich oder privat, und gesetzlich richten sich die Beiträge nach dem Einkommen. Bei der Rente gilt eine Besonderheit: Lehrer, Erzieher, Hebammen und einige weitere Gruppen bleiben rentenversicherungspflichtig.

Künstler und Publizisten, die freiberuflich arbeiten, melden sich bei der Künstlersozialkasse. Sie übernimmt rund die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, ähnlich wie ein Arbeitgeber. Wer einen kammerpflichtigen Beruf ausübt, etwa als Rechtsanwalt, Architekt oder Steuerberater, ist über das Versorgungswerk der Kammer abgesichert.

Gemeinsam arbeiten: GbR oder Partnerschaftsgesellschaft

Was sind Freiberufler im Team? Rechtlich bleiben es Einzelne, die sich zusammenschließen, und dafür gibt es mehr als eine Form. Die GbR ist bei der Gründung in wenigen Tagen erledigt und verlangt kein Startkapital, alle Beteiligten haften persönlich.

Die Partnerschaftsgesellschaft wurde eigens für freie Berufe geschaffen. Sie wird ins Partnerschaftsregister eingetragen und begrenzt die Haftung für Berufsfehler auf denjenigen, der den Auftrag bearbeitet hat. In der Variante mbB deckt eine Berufshaftpflicht diese Ansprüche ab. Eine Gesellschaft dieser Art bleibt freiberuflich, solange alle Partner einen freien Beruf ausüben und keine Handelsgeschäfte dazukommen.

Mitarbeiter beschäftigen

Angestellte sind erlaubt, und das steht direkt im Gesetz. § 18 EStG lässt die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ausdrücklich zu. Voraussetzung ist, dass der Inhaber aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

Praktisch heißt das: Jeder Auftrag trägt die fachliche Handschrift des Freiberuflers. Eine Praxis mit drei angestellten Therapeuten bleibt freiberuflich, solange die Inhaberin die Fälle selbst verantwortet.

Vorteile und Nachteile der Freiberuflichkeit

Was ist ein Freiberufler unterm Strich? Jemand mit weniger Verwaltung und einer engeren Bindung an das eigene Fach. Die Übersicht stellt beide Seiten nebeneinander:

Das spricht dafürDas gehört dazu
Keine Gewerbesteuer auf freiberufliche EinkünfteDie Einordnung muss zur Tätigkeit passen
Keine Gewerbeanmeldung, nur die Meldung ans FinanzamtSie ist innerhalb eines Monats fällig
EÜR statt doppelter BuchführungBelege und Kontobewegungen bleiben nachweispflichtig
Start ohne Startkapital und ohne MindesteinlageGehaftet wird mit dem Privatvermögen
Freie Wahl von Auftraggebern, Ort und ZeitDie Qualifikation muss belegbar sein

Zwischenfazit:

Die Freiberuflichkeit spart Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung und doppelte Buchführung. Dafür hängt sie an der persönlichen Qualifikation und an einer Tätigkeit, die zum Katalog des § 18 EStG passt. Wer beides mitbringt, startet mit spürbar weniger Verwaltung als im Gewerbe.

Geschäftskonto für Freiberufler

Ein eigenes Konto ist bei freier Berufstätigkeit keine Formalie, sondern die Grundlage der EÜR. Liegen private und geschäftliche Zahlungen zusammen, kostet später jede Ausgabe Zeit im Nachweis. Ein Geschäftskonto für Freiberufler trennt beides ab dem ersten Auftrag.

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Fazit: freiberuflich ist ein Status, kein Berufstitel

Was heißt freiberuflich am Ende? Es ist eine Einordnung im Steuerrecht, die das Einkommensteuergesetz vorgibt und das Finanzamt zuspricht. Daran hängen drei Dinge: keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung und die EÜR als dauerhafte Art der Gewinnermittlung.

Wer auf freiberuflicher Basis startet, beschreibt die eigene Tätigkeit im Fragebogen sorgfältig, klärt die Absicherung und trennt die Finanzen von Beginn an. Beim Unterschied zwischen freiberuflich und selbstständig hilft ein Satz: Jeder Freiberufler ist selbstständig, umgekehrt gilt das nicht.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was versteht man unter freiberuflich?

    Unter freiberuflich versteht man eine selbstständige Tätigkeit, die § 18 EStG als freien Beruf einordnet. Drei Merkmale gehören dazu: Die Arbeit wird persönlich erbracht, sie beruht auf einer fachlichen Qualifikation, und sie fällt unter einen der genannten Berufe oder einen ähnlichen. Was bedeutet Freiberufler konkret? Eine Person, die genau so arbeitet, ohne Gewerbe und ohne Gewerbesteuer.

  • Das Gesetz nennt vier Gruppen. Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt und Heilpraktiker. Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe wie Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater. Technisch-naturwissenschaftliche Berufe wie Ingenieur, Architekt und Handelschemiker. Dazu Kultur- und Informationsberufe wie Journalist, Dolmetscher und Schriftsteller. Ähnliche Berufe zählen mit, sofern Ausbildung und Aufgaben vergleichbar sind.

  • Sobald drei Bedingungen zusammenkommen. Die Tätigkeit gehört zu einem Katalogberuf oder einem ähnlichen Beruf, sie beruht auf einer eigenen Qualifikation, und sie wird selbstständig und eigenverantwortlich ausgeübt. Die Frage „Bin ich Freiberufler?“ beantwortet das Finanzamt, sobald der Fragebogen eingegangen ist.

  • Eine Obergrenze gibt es nicht. Relevant sind Schwellen im Steuerrecht: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (Stand 2026) fällt keine Einkommensteuer an, und die Kleinunternehmerregelung greift bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Eine Pflicht zur doppelten Buchführung entsteht bei freien Berufen nicht.

  • Drei Punkte gehören zur Abwägung. Gehaftet wird mit dem Privatvermögen, weil ein Freiberufler keine Kapitalgesellschaft führt. Die Qualifikation muss belegbar sein, sonst greift die gewerbliche Einordnung. Und bei einer gemischten Tätigkeit wird der gewerbliche Teil getrennt geführt. Für Berufsfehler lässt sich die Haftung über eine Partnerschaftsgesellschaft mbB begrenzen.

  • Nein. Eine freiberufliche Tätigkeit wird nicht beim Gewerbeamt angemeldet, es genügt die Meldung ans Finanzamt über den Fragebogen. Ein Gewerbeschein kommt nur ins Spiel, wenn zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit dazukommt, etwa der Handel mit Waren. Dieser Teil wird separat angemeldet und getrennt verbucht.

Hinweis: Die Inhalte dieses Blogs dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Bevor du auf Grundlage dieser Informationen handelst, hol dir bitte Rat von qualifizierten Fachleuten, die deine persönliche Situation berücksichtigen.

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