Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt in Freiburg: Anleitung zur Geschäftsanmeldung

VividOctober 30
Last update onNovember 03

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Alles über die Gewerbeanmeldung in Freiburg

Die Wirtschaftslage in Freiburg ist äußerst vielversprechend. Mit einer starken Präsenz in Branchen wie Technologie, Bildung und Forschung bietet die Stadt ein ideales Umfeld für Unternehmer. Das Kleingewerbe spielt hier eine wichtige Rolle und hat eine bemerkenswerte Bedeutung für die lokale Wirtschaft. Die Stadt ermutigt Gründer und Selbstständige, ihre Geschäfte anzumelden und zu betreiben, was zu einer lebhaften und vielfältigen Geschäftskultur führt.

Wenn Sie Gewerbe anmelden in Freiburg erwägen, bieten die Artikel, die Sie gelesen haben, wertvolle Informationen und Ressourcen, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Die Stadt Freiburg ist bestrebt, Unternehmer in jeder Hinsicht zu unterstützen, sei es bei der Registrierung Ihres Gewerbes oder der Bereitstellung von relevanten Informationen und Dienstleistungen.

Kontaktdaten Gewerbeanmeldung Freiburg

Um ein neues Geschäft zu eröffnen, muss man sich zuerst beim örtlichen Gewerbeamt anmelden in Freiburg.

Anschrift Gewerbeamt:

Fehrenbachallee 12 /Rathaus

79106

Freiburg

Baden-Württemberg

Webseite Gewerbeamt: 

https://www.freiburg.de/pb/-/205332/vbid4123/vbmid3

Gewerbeanmeldung Formular (PDF): https://formulare.freiburg.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=xPGTHmVZ7kNqthztF489dAP2NZgk66N7&j=t.pdf

Öffnungszeiten / Bemerkungen:

Die Gewerbeanmeldung ist nur nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Es besteht die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren.

Montag 7:30 Uhr - 16:00 Uhr

Dienstag 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

Samstag 8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Telefon: 0761 201-0

Fax: 0761 201-1195

E-mail: 

Öffentlicher Nahverkehr:

Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4

Haltestelle "Rathaus im Stühlinger"

Kosten der Gewerbeanmeldung in Freiburg

Kleingewerbe anmelden: Wie hoch sind die Kosten?

15-60 Euro

Dokumente für die Gewerbeanmeldung in Freiburg

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
  • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)

Wie kann ich ein Gewerbe in Freiburg anmelden?

In Freiburg es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Gewerbe anmelden.

  • Den Beginn eines stehenden Gewerbes müssen Sie bei der zuständigen Stelle anmelden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
  • Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
  • Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
  • Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Anmeldung“ (GewA 1). Sie können Ihr Gewerbe auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner anmelden.
  • Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
  • Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen

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