Steuernummer beantragen: Vollständiger Leitfaden

Steuern & Recht12 Min. Lesezeit
Steuernummer beantragen – der Leitfaden für Freiberufler, Gewerbe und Firmen
Vivid Redaktion

Die Vivid-Redaktion schreibt über Gründung, Finanzen und Selbstständigkeit – mit praktischen Guides zu Geschäftskonten, Steuern und Förderungen für Gründer:innen und Selbstständige.

Ohne Steuernummer läuft in der Selbstständigkeit fast nichts: Ohne sie darfst du keine Rechnungen stellen und dem Finanzamt keine Umsätze melden. Jede Person, die sich selbstständig macht – ob als Freiberufler:in, Gewerbetreibende oder Gründer:in einer Kapitalgesellschaft – braucht sie von Anfang an. Wie das funktioniert, liest du hier: vom Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bis zur Rechnungsstellung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Du beantragst die Steuernummer bei deinem Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung", am einfachsten online über ELSTER, innerhalb eines Monats nach dem Start.
  • Sie ist Pflicht für alle Selbstständigen: Freiberufler:innen, Gewerbetreibende und auch Kleinunternehmer:innen.
  • Nicht verwechseln mit der Steuer-ID: Die bekommst du automatisch, die Steuernummer nur auf Antrag.
  • Die Bearbeitung dauert meist 2 bis 4 Wochen. Danach gehört die Nummer auf jede Rechnung, die du schreibst.

Was ist eine Steuernummer?

Definition und rechtliche Grundlage

Die Steuernummer ist die Nummer, unter der dich dein zuständiges Finanzamt als Steuerpflichtige:n führt. Du bekommst sie zugewiesen, sobald du dich selbstständig machst und deine geschäftliche Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest – die Pflicht dazu ergibt sich aus der Abgabenordnung, genauer aus dem Abschnitt zur steuerlichen Erfassung. Jede steuerpflichtige Person erhält dabei eine eigene Nummer, die sie eindeutig identifiziert.

Im Alltag begegnet dir die Steuernummer vor allem an zwei Stellen. Erstens auf deinen Rechnungen – sie gehört dort zu den Pflichtangaben. Zweitens im Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Jede Einkommensteuererklärung, jede Umsatzsteuervoranmeldung und jedes Schreiben läuft über diese Nummer. Ohne sie kann dich das Finanzamt in seinem System nicht eindeutig zuordnen.

Unterschied zur Steuer-Identifikationsnummer

Steuer-ID und Steuernummer klingen ähnlich, meinen aber zwei ganz unterschiedliche Dinge. Die Steuer-ID – offiziell steuerliche Identifikationsnummer – bekommst du automatisch: entweder direkt bei der Geburt, wenn du in Deutschland zur Welt kommst, oder kurz nach dem Zuzug, sobald du dich das erste Mal anmeldest. Elf Ziffern, einmal vergeben, für immer. Ein Umzug ändert daran nichts, auch ein neues Gewerbe nicht. Gebraucht wird sie überall dort, wo es um deine Einkommensteuer geht – Arbeitgeber, Bank, Finanzamt, alle greifen auf dieselbe Nummer zurück, damit Unterlagen dir eindeutig zugeordnet werden können. Brief verlegt? Kein Drama: Du kannst deine Steuer-ID online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen, und sie wird dir erneut per Post zugeschickt.

Die Steuernummer ist eine andere Geschichte. Die bekommst du nicht automatisch, sondern erst dann, wenn du selbstständig wirst und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichst. Anders als die Steuer-ID hängt sie an deinem zuständigen Finanzamt – und wenn sich an deiner geschäftlichen Situation etwas ändert, zum Beispiel durch einen Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts, ändert sich auch die Nummer.

Wer braucht eine Steuernummer?

Selbstständige und Freiberufler:innen

Ob du als Werbetexter:in, Berater:in, Designer:in oder in einem anderen freien Beruf unterwegs bist – sobald es losgeht, musst du als Freiberufler:in eine Steuernummer beantragen. Und zwar unabhängig davon, wie viel dabei am Ende rauskommt. Selbst wer nur nebenberuflich freiberuflich arbeitet und im Monat gerade mal ein paar hundert Euro einnimmt, kommt an der Anmeldung nicht vorbei – das Finanzamt macht da keine Ausnahme.

Beantragt wird die Steuernummer über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Danach flattert dir deine persönliche Steuernummer ins Haus, und ab dem Moment gehört sie auf jede Rechnung, die du schreibst. Wichtig: Deine alte Steuer-ID zählt hier nicht, genauso wenig eine Steuernummer aus einem früheren Angestelltenverhältnis. Für die freiberufliche Tätigkeit brauchst du eine ganz eigene, separate Nummer. Wie du als Freelancer:in startest, zeigt dir unser Geschäftskonto für Freiberufler.

Gewerbetreibende

Wer ein Gewerbe betreibt, kommt um eine Steuernummer nicht herum. Sobald du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmeldest, wird dein zuständiges Finanzamt automatisch darüber informiert. Das bedeutet aber nicht, dass du dich zurücklehnen kannst: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du trotzdem selbst und aktiv über ELSTER einreichen, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit. Erst danach vergibt dir das Finanzamt deine Steuernummer. Wann genau die Pflicht greift, klärt unser Leitfaden Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?.

Willst du deine Steuernummer für Gewerbe beantragen, führt also kein Weg an diesen zwei Schritten vorbei: erst die Anmeldung beim Gewerbeamt, dann die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. Ohne diese Nummer kannst du weder rechtssichere Rechnungen stellen noch deine Umsatzsteuer korrekt abführen.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Kleinunternehmer:innen glauben oft, sie bräuchten keine Steuernummer – schließlich weisen sie ja keine Umsatzsteuer aus. Stimmt aber nicht. Auch mit Kleinunternehmerregelung meldest du dich beim Finanzamt an und bekommst deine eigene Steuernummer.

Die Nummer hat mit der Umsatzsteuer gar nichts zu tun. Sie ordnet deine Einnahmen für die Einkommensteuer zu. Und sie gehört auf jede Rechnung, zusammen mit dem Hinweis auf § 19 UStG. Fehlt sie, gilt die Rechnung als unvollständig, und deine Kund:innen bekommen Ärger beim Verbuchen. Was hinter dem Status steckt, erklärt unser Ratgeber Kleinunternehmer werden.

Deine Steuernummer für dein Kleingewerbe beantragst du genau wie jeder andere Selbstständige: über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt.

Steuernummer online beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Steuernummer online beantragen kannst du komplett über ELSTER – ganz ohne Papierkram oder Behördengang. Die folgenden vier Schritte zeigen dir genau, was du vorbereitest, wie du den Fragebogen ausfüllst und wie lange es bis zur fertigen Nummer dauert.

Steuernummer beantragen in 4 Schritten

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Schritt 1: Tätigkeit anmelden

Der erste Schritt hängt davon ab, was du machst. Betreibst du ein Gewerbe – etwa Handel, Handwerk oder eine Agentur –, meldest du dich beim örtlichen Gewerbeamt an, oft geht das mittlerweile online über das Serviceportal deiner Stadt. Sobald du deinen Gewerbeschein hast, informiert das Gewerbeamt automatisch dein zuständiges Finanzamt. Arbeitest du dagegen freiberuflich – etwa als Berater:in, Designer:in oder in einem anderen freien Beruf nach § 18 EStG –, entfällt der Gang zum Gewerbeamt komplett. Du meldest dich direkt beim Finanzamt, und zwar aktiv: Ein formloses Anschreiben oder gleich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER genügt. Bei beiden Wegen gilt dieselbe Frist: Du hast einen Monat Zeit ab Aufnahme deiner Tätigkeit.

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Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist das zentrale Formular für deine Anmeldung. Du füllst ihn elektronisch über ELSTER aus – eine Papierform akzeptiert das Finanzamt nur in Ausnahmefällen. Das Formular zur Steuernummer beantragen findest du dort unter „Formulare & Leistungen" → „Alle Formulare". Wichtig: Seit 2021 musst du ihn selbst und aktiv einreichen, er wird dir nicht mehr automatisch zugeschickt.

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Schritt 3: Antrag einreichen

Steuernummer beantragen online heißt in der Praxis: Fragebogen ausfüllen und über dein ELSTER-Konto abschicken. Zuerst erstellst du dein ELSTER-Konto, falls noch nicht vorhanden – die Registrierung dauert ein paar Tage, weil dir Teile der Zugangsdaten per Post zugestellt werden, plane das rechtzeitig ein. Dann loggst du dich mit deinem Zertifikat ein und übermittelst den ausgefüllten Fragebogen elektronisch. Nach dem Absenden bekommst du eine Eingangsbestätigung und kannst den Bearbeitungsstatus in deinem ELSTER-Konto verfolgen. Der Vorteil gegenüber dem klassischen Postweg: Du sparst dir Porto, siehst sofort, ob die Übermittlung geklappt hat, und musst nicht warten, bis ein Brief beim Finanzamt ankommt.

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Schritt 4: Steuernummer erhalten

Nach 2 bis 4 Wochen bekommst du Post vom Finanzamt: ein Schreiben mit deiner neuen Steuernummer. Manchmal steht sie auch in deinem ELSTER-Postfach, falls du dich für die elektronische Bekanntgabe entschieden hast – der Standardweg bleibt aber der klassische Brief. Bewahre das Schreiben gut auf. Du brauchst die Nummer ab sofort auf jeder Rechnung, und du solltest sie dir separat notieren – zum Beispiel in deiner Buchhaltungssoftware –, falls der Brief mal verlegt wird. Sobald du sie hast, kannst du offiziell loslegen: Rechnungen stellen, Verträge abschließen, alles läuft ab jetzt über diese Nummer.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Beim Fragebogen zählt jedes Detail. Vor allem bei den umsatzsteuerlichen Angaben. Ein Fehler hier zieht sich oft jahrelang durch deine Buchhaltung. Die nächsten Abschnitte zeigen dir, worauf es ankommt.

Umsatzsteuerliche Angaben

Zwei Fragen im Fragebogen entscheiden über deine Umsatzsteuer: wie viel Umsatz du im ersten und im zweiten Jahr erwartest, und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.

Schätze deinen Umsatz realistisch, nicht zu niedrig und nicht zu hoch. Setzt du ihn zu niedrig an, zahlst du später auf einen Schlag nach. Setzt du ihn zu hoch an, zahlst du unnötig viel Umsatzsteuer vor. Beides lässt sich vermeiden, wenn du ehrlich kalkulierst.

Bei der Kleinunternehmerregelung gilt: Entscheidest du dich bewusst dagegen, obwohl du die Grenze einhalten würdest, bindet dich das für fünf Jahre. Ein späterer Rückwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich. Überlege dir die Wahl also gut, bevor du das Kreuz setzt.

Kleinunternehmerregelung: Entscheidungshilfe

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG lohnt sich vor allem am Anfang deiner Selbstständigkeit. Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und rechnest du im laufenden Jahr mit höchstens 100.000 €, kannst du auf die Ausweisung von Umsatzsteuer verzichten – dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, sparst dir die Umsatzsteuervoranmeldung und hast insgesamt weniger Buchhaltungsaufwand.

Der Haken dabei: Du bekommst auch keine Vorsteuer erstattet. Kaufst du also teure Technik oder Ausstattung, zahlst du die Umsatzsteuer darauf einfach mit, ohne sie dir zurückholen zu können. Hinzu kommt, dass manche Kund:innen, vor allem größere Firmen, den Hinweis auf § 19 UStG als Signal für ein sehr kleines Unternehmen werten.

Ob sich die Regelung für dich lohnt, hängt vor allem davon ab, wie du arbeitest. Stehen bei dir größere Anschaffungen an oder arbeitest du hauptsächlich mit Firmenkund:innen, die selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind, fährst du mit dem Verzicht auf die Regelung oft besser. Bist du gerade am Anfang, hast wenig Ausgaben und arbeitest vor allem mit Privatkund:innen, spricht meist mehr für die Kleinunternehmerregelung.

Für die Steuernummer für dein Kleingewerbe beantragen ändert diese Entscheidung übrigens nichts – die Nummer bekommst du in jedem Fall, unabhängig davon, welche Option du im Fragebogen ankreuzt.

Steuernummer und Rechnungsstellung

Ohne Steuernummer keine gültige Rechnung. Das Umsatzsteuergesetz schreibt genau vor, was auf jede Rechnung gehört – hier die wichtigsten Punkte.

Pflichtangaben auf Rechnungen

Nach § 14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung diese Angaben enthalten:

Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden.
Deine Steuernummer oder USt-IdNr. – das gilt übrigens auch, wenn du als Kleinunternehmer:in deine Steuernummer beantragen musstest und keine Umsatzsteuer ausweist.
Ausstellungsdatum der Rechnung.
Fortlaufende Rechnungsnummer, die du nur einmal vergibst.
Menge und Art der gelieferten Waren oder Umfang und Art der Leistung.
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, falls er vom Rechnungsdatum abweicht.
Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und -befreiungen.
Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag – oder, bei Steuerbefreiung, ein Hinweis darauf.

Fehlt eine dieser Angaben, gilt die Rechnung als unvollständig. Für deinen Kunden bedeutet das im schlimmsten Fall: kein Vorsteuerabzug.

Was passiert nach Erhalt der Steuernummer?

Deine Steuernummer ist da – herzlichen Glückwunsch. Damit beginnt aber auch die eigentliche Arbeit: laufende Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Was jetzt auf dich zukommt und wo du die Nummer sonst noch brauchst, zeigen dir die nächsten Abschnitte.

Übersicht steuerlicher Pflichten

Mit der Steuernummer kommen laufende Pflichten. Die wichtigsten im Überblick:

Umsatzsteuervoranmeldung. Je nachdem, wie viel Umsatzsteuer du zahlst, meldest du monatlich oder vierteljährlich – das läuft über ELSTER, Frist ist immer der 10. des Folgemonats.
Einkommensteuererklärung. Einmal im Jahr, für das Vorjahr. Reichst du sie selbst ein, hast du bis Ende Juli Zeit. Mit Steuerberater:in verlängert sich die Frist deutlich.
Gewerbesteuererklärung. Nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler:innen. Auch hier: einmal jährlich, zusätzlich zu den vierteljährlichen Vorauszahlungen.
Buchführung. Belege sammeln, Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentieren – am besten von Anfang an, nicht erst kurz vor der Frist.
Fristen einhalten. Wer zu spät abgibt, riskiert Verspätungs- und Säumniszuschläge. Im Zweifel lieber früh dran sein als knapp.

Einen tieferen Überblick über alle Abgaben gibt dir unser Leitfaden zu den Steuern für Selbstständige.

Verwendung im Geschäftsverkehr

Deine Steuernummer begleitet dich vor allem im Kontakt mit dem Finanzamt. Sie steht auf jedem Schreiben, jeder Steuererklärung und jeder Voranmeldung, die du einreichst. Auch in Verträgen mit Geschäftspartner:innen taucht sie gelegentlich auf, etwa wenn ein Auftraggeber sie für seine eigene Buchhaltung braucht. Ins Impressum deiner Website gehört sie dagegen nicht – dort ist, falls vorhanden, nur die USt-IdNr. Pflicht. Die normale Steuernummer hat dort nichts zu suchen, und viele geben sie versehentlich trotzdem an, was unnötige Risiken schafft.

Digitale Tools und Unterstützung für Gründer

Steuernummer erledigt – jetzt geht es an den Alltag: Rechnungen schreiben, Belege ordnen, den Überblick behalten. Digitale Tools nehmen dir dabei einiges ab, von der Ausgabenverwaltung bis zur Anbindung an deine Buchhaltung.

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Für die Steuererklärung lässt sich das Konto direkt mit Tools wie DATEV, sevDesk oder lexoffice verknüpfen – deine Transaktionen und Kontoauszüge synchronisieren sich automatisch, ohne dass du Daten manuell übertragen musst. Verwaltet wird alles über die App, die für unterwegs genauso funktioniert wie am Schreibtisch.

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Fazit: Steuernummer beantragen – Dein Start in die rechtskonforme Selbstständigkeit

Ohne Steuernummer läuft in der Selbstständigkeit nichts, aber die Beantragung selbst ist unkompliziert: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen, dann warten. Je sorgfältiger du den Fragebogen ausfüllst, desto reibungsloser läuft die Bearbeitung beim Finanzamt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wo kann man die Steuernummer beantragen?

    Beim zuständigen Finanzamt, über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Eingereicht wird er elektronisch über ELSTER.

  • Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Steuernummer selbst. Die brauchst du trotzdem – für die Einkommensteuer und auf jeder Rechnung.

  • Ja, das kommt vor. Übst du mehrere selbstständige Tätigkeiten aus oder willst du eine Steuernummer für deine Firma beantragen, während du privat schon eine hast, vergibt das Finanzamt dafür eine eigene Nummer. Auch ein Umzug in den Bereich eines anderen Finanzamts kann eine neue Steuernummer nach sich ziehen.

Hinweis: Die Inhalte dieses Blogs dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Sie sind keine Empfehlung oder Grundlage für finanzielle Entscheidungen. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Juli 2026 und können sich ändern. Bevor du auf Grundlage dieser Informationen handelst, hol dir bitte Rat von qualifizierten Fachleuten, die deine persönliche Situation berücksichtigen.

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