Aktiengesellschaft (AG) gründen

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Aktiengesellschaft (AG) gründen
Vivid Redaktion

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, ihr Grundkapital steckt in Aktien.
  • Du brauchst mindestens 50.000 € Grundkapital. Ein Viertel davon, also 25 %, muss schon vor der Anmeldung eingezahlt sein.
  • Drei Organe steuern die AG: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
  • Gegründet wird beim Notar, offiziell entsteht die AG mit dem Eintrag ins Handelsregister.
  • Deine Haftung bleibt auf die Einlage beschränkt, dein Privatvermögen ist geschützt.

Du trägst dich mit dem Gedanken, eine AG zu gründen? Dann hast du wahrscheinlich größere Pläne als das klassische Einzelunternehmen. Die Aktiengesellschaft ist gemacht für Vorhaben, die Kapital brauchen und es über Aktien einsammeln. Bevor du loslegst, lohnt sich ein klarer Überblick. Dieser Guide zeigt dir, welche Voraussetzungen gelten, was die Gründung kostet und wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht. So weißt du am Ende, ob diese Rechtsform zu dir passt.

Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

Die AG gehört zu den bekanntesten Rechtsformen in Deutschland, und das aus gutem Grund. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften und wird vor allem von größeren Unternehmen genutzt. Das Besondere: Ihr Grundkapital ist in Aktien aufgeteilt, die an die Aktionär:innen ausgegeben werden. Viele bekannte Konzerne sind als Aktiengesellschaft organisiert. Als Unternehmensform spielt sie ihre Stärken überall dort aus, wo ein Unternehmen wachsen und Kapital von vielen Investor:innen aufnehmen möchte.

Definition und rechtliche Grundlagen

Stell dir die AG als eigenständige Person vor. Juristisch gesehen ist sie genau das: eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie schließt Verträge, sie klagt und sie wird verklagt, immer im eigenen Namen. Die Spielregeln dafür liefert das Aktiengesetz (AktG), ein zentraler Teil des deutschen Gesellschaftsrechts. Es legt fest, wie gegründet wird, welche Organe es gibt und welche Pflichten gelten. Wichtig zu verstehen: Das Unternehmen und die Personen dahinter sind klar getrennt. Wer Aktien hält, ist beteiligt, muss das Unternehmen aber nicht selbst führen.

Merkmale einer AG

Drei Dinge machen die AG aus. Erstens das Grundkapital, das in Aktien zerlegt ist. Zweitens die dreistufige Struktur aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Und drittens die Haftung, die auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt bleibt. Aktien lassen sich übertragen, etwa durch einen Verkauf. Im Gegenzug schaut der Gesetzgeber genauer hin als bei kleineren Firmen. Eine ordentliche Rechnungslegung und die Veröffentlichung der Geschäftszahlen gehören fest dazu.

Voraussetzungen für die AG-Gründung

Welche Voraussetzungen gelten, um eine AG zu gründen? Bevor es richtig losgeht, müssen das Kapital, die Satzung und die Organe stehen. Auch an dich als Gründer:in stellt das Gesetz ein paar Anforderungen. Das klingt nach viel, hat aber einen guten Grund. Eine AG ist stärker reguliert als kleinere Rechtsformen, und genau das schützt am Ende Aktionär:innen und Gläubiger:innen.

Mindestkapital und Kapitalaufbringung

Beim Geld wird die AG konkret. Das Startkapital einer AG beträgt mindestens 50.000 €. Dieses Grundkapital schreibt das Gesetz vor, und es ist in Aktien zerlegt. Bei der GmbH heißt dieser Betrag Stammkapital, bei der AG sprichst du vom Grundkapital. Vor der Anmeldung im Handelsregister musst du nicht alles auf den Tisch legen, aber mindestens ein Viertel, also 25 %. Bei Bareinlagen überweist du das Geld auf ein Konto der Gesellschaft. Du kannst auch Sachwerte einbringen, zum Beispiel Maschinen oder eine Immobilie. Dann wird es etwas aufwendiger, denn jede Sacheinlage muss bewertet und in einem Sachgründungsbericht dokumentiert werden.

Anzahl der Gründer und persönliche Voraussetzungen

Eine gute Nachricht vorweg: Du kannst eine AG auch allein gründen. Die Ein-Personen-AG ist ausdrücklich erlaubt. Genauso gut könnt ihr zu mehreren gründen, als Personen oder als Unternehmen. An deine Person knüpft das Gesetz wenige, aber klare Bedingungen. Du musst voll geschäftsfähig sein, und bestimmte Vorstrafen schließen einen Platz im Vorstand aus. Für Vorstand und Aufsichtsrat zählt außerdem fachliche Eignung, denn hier fallen die wichtigen Entscheidungen.

Vor- und Nachteile der Rechtsform AG

Warum eine AG gründen, und wann lieber nicht? Die Rechtsform AG bringt dir klare Vorteile, verlangt aber auch einiges. Eine ehrliche Abwägung hilft dir bei der Entscheidung. Entscheidend sind deine Ziele, dein Kapitalbedarf und die Bereitschaft, strengere Regeln mitzutragen.

Vorteile der Aktiengesellschaft

Der wohl größte Vorteil, eine AG zu gründen, liegt im Kapital. Über die Ausgabe von Aktien sammelst du Eigenkapital von vielen Investor:innen ein. Brauchst du später mehr, hilft eine Kapitalerhöhung. Und auch der Gang an die Börse steht dir offen. Dazu kommt der Schutz deines Privatvermögens, denn die Haftung bleibt auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Eine AG wirkt außerdem solide, was bei Geschäftspartner:innen Vertrauen schafft. Weil Anteile leicht den Besitzer wechseln, steigen Investor:innen unkompliziert ein und wieder aus.

Nachteile und Risiken

So viel zu den Sonnenseiten. Günstig ist eine AG nämlich nicht. Notar, Beratung und womöglich eine Gründungsprüfung kosten Zeit und Geld, dazu kommt das hohe Mindestkapital. Auch der laufende Aufwand ist spürbar. Eine AG unterliegt umfangreichen Publizitätspflichten und muss ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Der rechtliche Rahmen ist streng, die Buchhaltung anspruchsvoll, und ohne professionelle Unterstützung wird es selten. Für ein kleines Vorhaben ist das oft zu viel des Guten. Dann passen schlankere Rechtsformen wie die UG oder die GmbH meist besser.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Aktiengesellschaft gründen

Wie gründet man eine AG, ohne sich zu verzetteln? Am besten gehst du in einer festen Reihenfolge vor. Die folgenden Schritte geben dir einen Überblick, von der Satzung bis zur Eintragung.

1
Satzung aufsetzen

Den Anfang macht die Satzung, das Grunddokument der AG. Darin legst du Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und die Höhe des Grundkapitals fest.

2
Organe bestellen

Steht die Satzung, bestellst du die Organe. Zuerst setzen die Gründer:innen den Aufsichtsrat ein, danach beruft dieser den Vorstand.

3
Grundkapital einzahlen

Im nächsten Schritt zahlst du mindestens 25 % des Grundkapitals auf das Konto der Gesellschaft ein.

4
Gründungsprüfung

Bringst du Sachwerte ein, kommt oft eine Gründungsprüfung dazu. Externe Prüfer:innen kontrollieren dann die Angaben.

5
Notarielle Beurkundung

Ein Notar oder eine Notarin beurkundet die Satzung, im Beisein aller Gründer:innen oder ihrer Vertretung.

6
Eintragung ins Handelsregister

Zum Schluss meldest du die AG beim Handelsregister an. Mit der Eintragung entsteht sie als juristische Person und ist voll handlungsfähig.

Erstellung der Satzung und Bestellung der Organe

Die Satzung ist das Fundament deiner AG. In sie gehören Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und die Höhe des Grundkapitals, dazu die Zahl der Vorstandsmitglieder und die Regeln zur Aktienausgabe. Sind diese Punkte geklärt, kommen die Organe an die Reihe. Zuerst setzen die Gründer:innen den Aufsichtsrat ein, der wiederum den Vorstand beruft. Diese Reihenfolge ist kein Formalkram, sondern gesetzlich vorgegeben. So bleiben Leitung und Kontrolle von Anfang an sauber getrennt.

Einzahlung des Grundkapitals und Gründungsprüfung

Bevor du anmelden kannst, muss ein Teil des Kapitals tatsächlich da sein. Bei Bareinlagen sind das mindestens 25 % des Nennbetrags. Dafür eröffnet die Gesellschaft ein eigenes Konto, auf das die Einlagen fließen. Den Eingang bestätigt die Bank oder der Finanzdienstleister, bei dem das Konto geführt wird. In bestimmten Fällen kommt eine Gründungsprüfung hinzu. Das gilt vor allem bei Sacheinlagen oder wenn Vorstandsmitglieder zugleich Gründer:innen sind. Geprüft wird, ob die Angaben zur Gründung stimmen. Davon profitierst nicht nur du, sondern auch deine späteren Aktionär:innen und Gläubiger:innen.

Notarielle Beurkundung und Handelsregisteranmeldung

Ohne Notar geht es bei der AG nicht. Die Satzung wird notariell beurkundet, und alle Gründer:innen sind dabei oder lassen sich vertreten. Der Notar prüft die Unterlagen und beurkundet die Gründung. Danach folgt die Anmeldung beim Handelsregister. Dafür reichst du die Satzung ein, den Nachweis über die Kapitaleinzahlung und ein paar weitere Dokumente. Ist die Eintragung erfolgt, existiert deine AG offiziell und darf am Geschäftsverkehr teilnehmen.

Organe der Aktiengesellschaft

Eine AG wird nicht von einer Person gelenkt, sondern von drei Organen mit klar verteilten Rollen. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung greifen ineinander. Diese Trennung von Leitung und Kontrolle ist ein prägendes Merkmal der Rechtsform. Jedes Organ hat eigene Rechte und Pflichten, und genau das schützt am Ende die Interessen der Aktionär:innen.

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung

Der Vorstand ist das operative Herz der AG. Er übernimmt die Geschäftsführung, leitet das Unternehmen, vertritt es nach außen und trifft die unternehmerischen Entscheidungen eigenverantwortlich. Der Aufsichtsrat schaut ihm dabei auf die Finger. Er bestellt und beruft die Vorstandsmitglieder und prüft die wichtigen Entscheidungen. Aus mindestens drei Mitgliedern muss er bestehen, das schreibt das Gesetz vor. Die Hauptversammlung schließlich gehört den Aktionär:innen. Hier fallen die grundlegenden Beschlüsse, etwa über die Verwendung des Gewinns, über Satzungsänderungen oder die Entlastung der Organe. In der Regel gibt jede Aktie eine Stimme.

Kosten der AG-Gründung

Eine Aktiengesellschaft will gut geplant sein, auch finanziell. Wer realistisch rechnet, erlebt später keine bösen Überraschungen. Du solltest zwischen einmaligen und laufenden Kosten unterscheiden. Wie hoch sie genau ausfallen, hängt vom Umfang der Gründung und vom Beratungsbedarf ab.

Gründungskosten und laufende Kosten

Zu den Gründungskosten zählen Notar- und Registergebühren sowie, falls nötig, die Kosten der Gründungsprüfung. Dazu kommt die Beratung in rechtlichen und steuerlichen Fragen. Unterm Strich solltest du mit einmalig 10.000 € bis 25.000 € rechnen. Mit der Eintragung ist es aber nicht getan. Auch danach entstehen laufende Kosten, etwa für den Jahresabschluss, die Buchhaltung und die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer:innen. Pro Jahr bewegen sich diese oft zwischen 5.000 € und 15.000 €. Je größer und komplexer deine AG ist, desto höher fällt die Rechnung aus.

Steuern und Haftung bei einer AG

Als Kapitalgesellschaft zahlt die AG ihre Steuern selbst. Auf den Gewinn fallen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Die Körperschaftsteuer liegt bei 15 %, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, entscheidet der Hebesatz deiner Gemeinde, in der Praxis meist zwischen 10 % und 17 %. Bei der Haftung kannst du beruhigt sein, zumindest als Aktionär:in: Du haftest nur mit deiner Einlage, dein Privatvermögen bleibt außen vor. Für Vorstandsmitglieder gilt das allerdings nicht grenzenlos. Wer seine Pflichten verletzt, haftet persönlich. Eine sorgfältige Geschäftsführung ist deshalb auch ein Stück Selbstschutz.

Digitale Tools für AG-Gründer

Eine AG bringt jede Menge Verwaltung mit sich. Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Reporting wollen sauber organisiert sein. Gerade am Anfang frisst das Zeit, die dir an anderer Stelle fehlt. Digitale Lösungen nehmen dir einen Teil dieser Last ab und machen die Abläufe schneller.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Kann eine Person alleine eine AG gründen?

    Ja, das geht. Eine einzige Person reicht aus, dann spricht man von einer Ein-Personen-AG. Diese Person hält zunächst alle Aktien. Vorstand und Aufsichtsrat musst du trotzdem besetzen, denn beide Organe sind gesetzlich vorgeschrieben.

  • Das hängt vom Einzelfall ab. Sind alle Unterlagen vollständig und liegt eine Bareinlage vor, ist die Gründung oft in wenigen Wochen erledigt. Eine Sachgründung mit Prüfung zieht sich dagegen länger. Auch nach der notariellen Beurkundung braucht die Eintragung ins Handelsregister noch etwas Zeit.

  • Nein. Bei einer Aktiengesellschaft ist der Aufsichtsrat zwingend vorgeschrieben. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern und überwacht den Vorstand. Anders als bei der GmbH lässt sich dieses Organ nicht weglassen.

  • Mit Notar, Register, einer eventuellen Gründungsprüfung und der Beratung solltest du einmalig 10.000 € bis 25.000 € einplanen. Danach kommen laufende Kosten für Buchhaltung und Jahresabschluss hinzu.

  • Nein. Eine AG muss nicht an der Börse notiert sein. Viele Aktiengesellschaften sind es nicht und haben einen festen Kreis von Aktionär:innen. Ein Börsengang ist eine Möglichkeit, aber keine Pflicht.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Angaben zu Kapital, Kosten und Steuern entsprechen dem Stand Juni 2026 und können sich ändern. Stand: Juni 2026.

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