DAC7 steht für eine EU-Richtlinie, die Plattformen zu einer Meldung an die Finanzverwaltung verpflichtet. Marktplätze, Vermietungsportale und Freelance-Plattformen übermitteln einmal im Jahr, welche Einnahmen über sie gelaufen sind. Wer dort verkauft, vermietet oder Aufträge annimmt, bekommt in dem Zusammenhang eine Anfrage nach der Steuer-Identifikationsnummer und im Januar eine Jahresübersicht.
Gut zu wissen: Eine neue Steuer führt DAC7 nicht ein. Die Richtlinie verpflichtet Plattformen, Einnahmen ihrer Anbieter an die Finanzverwaltung zu melden. Was am Ende zu zahlen ist, entscheidet weiterhin das normale Steuerrecht. Dieser Artikel klärt, wer meldet, ab welcher Grenze, welche Daten fließen und was daraus für Verkäufer, Vermietende und Selbstständige folgt.
Das Wichtigste in Kürze:
- DAC7 ist eine EU-Richtlinie. In Deutschland gilt sie über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) seit dem 1. Januar 2023.
- Die Meldung übernimmt nicht der Anbieter. Der Plattformbetreiber übermittelt die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), und zwar bis zum 31. Januar für das Vorjahr.
- Beim Verkauf von Waren bleiben Anbieter freigestellt, solange sie im Kalenderjahr unter 30 Verkäufen und unter 2.000 € Vergütung bleiben. Beide Grenzen gelten zusammen.
- Gemeldet werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer, die Kennung des Finanzkontos und die Vergütung je Quartal.
- Bei Vermietung und bei Dienstleistungen gibt es diese Freistellung nicht. Dort wird ab dem ersten Euro gemeldet.
- Aus einer Meldung folgt kein Steuerbescheid. Ob Steuern anfallen, richtet sich nach Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht.
Was DAC7 ist und warum die EU es eingeführt hat
Bis 2022 kannte die Finanzverwaltung Plattformeinnahmen nur aus den Angaben in der Steuererklärung. Mit der Richtlinie kommen diese Angaben zusätzlich von der Plattform, die ohnehin jede Transaktion sieht. Der Aufwand wandert damit von der einzelnen Person zum Portal, und die EU bekommt eine einheitliche Grundlage für alle Mitgliedstaaten.
DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Hinter dem Kürzel steckt die Richtlinie (EU) 2021/514, die siebte Änderung der EU-Amtshilferichtlinie. Daher der Name: DAC steht für Directive on Administrative Cooperation, die 7 für die Änderungsrunde. Manche schreiben DAC 7, andere DAC7-Richtlinie, gemeint ist dasselbe.
Deutschland hat die Vorgaben mit einem eigenen Gesetz umgesetzt, dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. In älteren Texten findet sich dafür auch der Begriff DAC7-Umsetzungsgesetz. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023, der erste Meldezeitraum war das Kalenderjahr 2023. Die Kombination DAC7/PStTG bezeichnet also nichts Neues, sondern die europäische Regel und ihre deutsche Fassung.
Eine Trennlinie lohnt sich hier: Das PStTG regelt die Meldung, nicht die Besteuerung. Wie viel Steuer auf Plattformeinnahmen anfällt, steht weiterhin im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Umsatzsteuergesetz (UStG). Das DAC7-Gesetz schafft Transparenz, keine zusätzliche Abgabe.
Wer meldet und wer gemeldet wird
Die meisten Erklärstücke im Netz sind für Plattformbetreiber geschrieben. Verkäuferinnen und Vermieter finden sich darin kaum wieder, obwohl die Rollenverteilung entscheidend ist. Es gibt genau zwei.
Der meldende Plattformbetreiber trägt die ganze Arbeit: Er registriert sich beim BZSt, erfüllt seine Sorgfaltspflichten, sammelt die Angaben meldepflichtiger Anbieter, prüft sie auf Plausibilität und übermittelt sie fristgerecht. Diese Pflichtenkette ist der Kern der DAC7-Meldepflicht. Anbieter im Sinne des Gesetzes ist jede Person, die über die Plattform verkauft, handelt oder vermietet, privat wie gewerblich.
Für Anbieter folgt daraus vor allem eine Aufgabe: die angeforderten Daten liefern. Und ein Recht, das häufig übersehen wird. Die Plattform muss dieselben Angaben auch dem Anbieter mitteilen. Diese Übersicht kommt im Januar und lohnt einen Blick.
Welche Plattformen betroffen sind
Betroffen ist nicht nur der klassische Marktplatz. Erfasst wird jede digitale Plattform, über die Anbieter und Kundschaft zusammenfinden und ein Geschäft abgeschlossen wird. Ob das DAC7-Gesetz in Deutschland greift, hängt am Geschäftsmodell der Plattform, nicht an ihrem Firmensitz: Auch Betreiber außerhalb der EU können meldepflichtig sein, wenn Anbieter innerhalb der EU aktiv sind.
Reine Anzeigenportale, über die weder Zahlung noch Vertragsschluss laufen, fallen je nach Ausgestaltung heraus. Verlässlich lässt sich das nur an der einzelnen Plattform beurteilen. Im Zweifel steht die Antwort in ihren Hilfeseiten, denn wer meldepflichtig ist, weiß es und schreibt es hin.
Welche Tätigkeiten unter DAC7 fallen
Die vier relevanten Tätigkeiten
Das Gesetz zählt in § 5 PStTG vier relevante Tätigkeiten auf. Alles, was nicht darunter passt, löst keine Meldung aus. Neben Waren erfasst DAC7 Dienstleistungen, Vermietung und Verkehrsmittel. Wichtig ist die Spalte rechts: Die Bagatellgrenze existiert nur beim Verkauf von Waren. Wer vermietet oder DAC7-Dienstleistungen anbietet, wird ohne Untergrenze gemeldet.
| Relevante Tätigkeit | Typisches Beispiel | Untergrenze |
|---|---|---|
| Verkauf von Waren | Kleidung, Elektronik, Sammlerstücke über einen Marktplatz | 30 Verkäufe und 2.000 € Vergütung im Kalenderjahr |
| Persönliche Dienstleistungen | Design, Text, Programmierung, Lieferfahrten, Nachhilfe | keine |
| Vermietung von unbeweglichem Vermögen | Ferienwohnung, Zimmer, Stellplatz, Gewerbefläche | keine |
| Vermietung von Verkehrsmitteln | Auto, Wohnmobil, Boot, Anhänger | keine |
Zwischenfazit: Meldepflicht statt neuer Steuer. DAC7 schafft Transparenz, keine zusätzliche Abgabe. Die Plattform liefert Zahlen, das Finanzamt bewertet sie nach dem geltenden Steuerrecht. Wie hoch die Schwelle liegt, hängt an der Tätigkeit.
Ab wann gemeldet wird
Die Grenze: 30 Verkäufe oder 2.000 Euro
Für den Warenverkauf kennt § 4 Abs. 5 PStTG eine Freistellung, oft Bagatellgrenze genannt. Der Gesetzestext ist genauer, als es in vielen Ratgebern steht: freigestellt ist, wer „in weniger als 30 Fällen“ Waren verkauft und dabei „insgesamt weniger als 2.000 Euro“ als Vergütung erhalten hat. Bei genau 30 Verkäufen oder genau 2.000 € greift die Freistellung also nicht mehr. Der Bezugsraum ist das Kalenderjahr.
Entscheidend ist das Wort „und“. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Freistellung greift. Wird eine davon überschritten, wird gemeldet, auch wenn die andere weit unterschritten bleibt. In vielen Ratgebern steht es falsch als Entweder-oder. Wer nach dem Freibetrag im Plattformen-Steuertransparenzgesetz oder nach DAC7 2.000 Euro sucht, sucht genau diese Doppelbedingung.
| Verkäufe im Jahr | Vergütung | Meldung | Grund |
|---|---|---|---|
| 12 | 400 € | keine Meldung | Beide Grenzen eingehalten |
| 45 | 900 € | wird gemeldet | Zahl der Verkäufe überschritten |
| 8 | 2.400 € | wird gemeldet | Vergütung überschritten |
| 31 | 2.100 € | wird gemeldet | Beide Grenzen überschritten |
Zwei Feinheiten werden gern übersehen. Gezählt wird die Vergütung, also der Verkaufserlös, nicht der Gewinn. Und jede Plattform prüft für sich: Mehrere Konten oder mehrere Portale heben die Grenze nicht auf, sie vervielfachen sie eher. Und die Vergütung ist der Betrag nach Abzug der Gebühren, Provisionen und Steuern, die die Plattform einbehält; diese Beträge werden zusätzlich separat gemeldet.
Welche Daten übermittelt werden
Was gemeldet werden muss, steht in § 14 PStTG. Der Katalog ist länger, als die meisten erwarten, enthält aber keine Kontoauszüge und keine Details zu einzelnen Artikeln. Diese DAC7-Daten gehen an das BZSt:
Danach verteilt das BZSt die Informationen weiter: an das zuständige Wohnsitzfinanzamt und über den automatischen Informationsaustausch an die Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern dort eine Ansässigkeit besteht. Für den Datenschutz gilt: Die Daten werden nach § 22 PStTG für Zwecke des Besteuerungsverfahrens erhoben und sind damit zweckgebunden. Über die Verarbeitung informiert die Plattform vor der ersten Meldung. Auskunft über die gespeicherten Daten lässt sich nach Artikel 15 DSGVO verlangen, gegenüber Finanzbehörden in den Grenzen der §§ 32a bis 32c AO.
Fristen: der 31. Januar
Der Meldezeitraum ist das Kalenderjahr. Die DAC7-Meldung muss bis zum 31. Januar des Folgejahres beim BZSt sein. In derselben Frist informiert die Plattform den Anbieter über die übermittelten Angaben, meist als Jahresübersicht im Konto oder per Mail.
Praktisch heißt das: Der DAC7-Bericht liegt im Januar vor, lange bevor die Steuererklärung fällig wird. Das schafft Zeit für einen Abgleich mit den eigenen Zahlen. Abweichungen lassen sich der Plattform melden und dort korrigieren.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Durchsetzung. Die Vorschriften in § 25 PStTG richten sich an den Plattformbetreiber. Die Meldepflicht sitzt dort, nicht beim privaten Anbieter.
Was die Meldung praktisch bedeutet
Meldung ist keine Steuerfestsetzung
Die häufigste Frage nach der ersten Mail lautet: Was macht DAC7 und das Finanzamt jetzt mit diesen Zahlen? Eine DAC7-Steuer gibt es nicht, und das BZSt beantwortet die Frage in seinen Hinweisen für Anbieter deutlich. Aus der Meldung folgt nicht automatisch eine höhere Steuerfestsetzung. Das Finanzamt bekommt Zahlen und kann sie mit der Steuererklärung abgleichen. Nicht mehr.
Passt beides zusammen, passiert nichts weiter. Weicht es ab, kommt in der Regel eine Rückfrage, die sich mit den eigenen Unterlagen klären lässt. Wer seine Plattformeinnahmen ohnehin erklärt, hat durch DAC7 keinen zusätzlichen Aufwand.
Privatverkauf, Vermietung, Dienstleistung
Die Meldung ist für alle gleich, die Steuerfolge nicht. Sie hängt daran, welche Tätigkeit über die Plattform läuft. Für Privatpersonen und den DAC7-Privatverkauf deckt der Alltag drei Konstellationen fast vollständig ab, und so werden die Regeln darauf üblicherweise angewendet:
Das sind allgemeine Regeln, keine Bewertung des Einzelfalls. Wie eine konkrete Konstellation einzuordnen ist, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Für Privatpersonen ist das PStTG in den meisten Fällen deutlich harmloser als sein Ruf.
Für Selbstständige
Für DAC7-Selbstständige ändert sich nichts an der Steuerpflicht, wohl aber an der Nachvollziehbarkeit. Die Finanzverwaltung kennt die Plattformumsätze jetzt quartalsweise. Wer Einnahmen, Gebühren und Belege beisammenhält, kann jede gemeldete Summe erklären, ohne im Januar Screenshots zu suchen.
Vier Dinge lohnen sich dafür: Plattformeinnahmen getrennt vom Privaten führen, die Jahresübersichten aufbewahren, Provisionen als Betriebsausgaben erfassen und die Umsatzsteuer im Blick behalten. Ein eigenes Geschäftskonto übernimmt den ersten Punkt, weil Zahlungen der Plattformen dort sauber getrennt eingehen und nicht zwischen Miete und Einkauf verschwinden. Für den zweiten und dritten Punkt hilft eine angebundene Buchhaltung mit DATEV-Schnittstelle, die Belege direkt an die Buchung hängt.
Bei der Umsatzsteuer entscheidet die Regelung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Wer im Vorjahr 25.000 € Gesamtumsatz nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, weist keine Umsatzsteuer aus. Was das im Detail bedeutet, steht in unserem Beitrag zur Kleinunternehmerregelung. Beim Start in die Selbstständigkeit führt der Weg über die Anmeldung als Freiberufler:in oder über das Gewerbeamt.
Zwischenfazit: Entscheidend ist die Tätigkeit. Die Meldung trifft alle gleich, die Steuerfolge nicht. Wer eigene Alltagsgegenstände verkauft, zahlt in der Regel nichts. Wer vermietet, Dienstleistungen anbietet oder einkauft, um zu verkaufen, hat steuerpflichtige Einnahmen und sollte sie sauber dokumentieren.
Das DAC7-Formular der Plattform
Welche Angaben die Plattform verlangt
Das DAC7-Formular sieht überall ähnlich aus, weil der Gesetzgeber den Inhalt vorgibt: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ansässigkeitsstaat, Steuer-Identifikationsnummer und bei Unternehmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mehr verlangt keine Plattform, und mehr darf an dieser Stelle auch nicht verlangt werden.
Drei Nummern werden dabei ständig verwechselt. Die Steuer-Identifikationsnummer hat elf Stellen und gilt ein Leben lang. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt und sie ändert sich beim Umzug. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird für Geschäfte im EU-Ausland benötigt. Gefragt ist im Formular die erste. Wo sie zu finden oder neu anzufordern ist, steht in unserem Beitrag zur Steuernummer.
Wenn Angaben fehlen oder falsch sind
Fehlen die Angaben, kann die Plattform ihre eigene Pflicht nicht erfüllen und fragt deshalb nach. Mit der Steuer-Identifikationsnummer im Profil ist die Sache in wenigen Minuten erledigt. Das deckt sich mit den DAC7-Erfahrungen, die Anbieter in Foren schildern: Sobald die Nummer hinterlegt ist, läuft der Vorgang ohne weitere Nachfragen.
Der umgekehrte Fall kommt auch vor. Stimmt die Jahresübersicht nicht, etwa weil Storno oder Rücksendung fehlen, lässt sich bei der Plattform eine Korrektur verlangen. Bleibt sie untätig, kann die Abweichung dem Finanzamt gegenüber erläutert werden. Laufend gesammelte Belege machen das einfacher als eine Rekonstruktion im Nachhinein.
DAC7 auf den großen Plattformen
eBay, Amazon, Airbnb und Co.
Die gesetzliche Grenze ist überall dieselbe, die Kommunikation nicht. Manche Plattformen fragen die Steuer-Identifikationsnummer schon bei der Registrierung ab, andere erst, wenn die Schwelle nahe kommt. Wie DAC7 bei eBay, bei Amazon oder bei Airbnb praktisch abläuft, unterscheidet sich also nur im Ablauf, nicht in der Rechtslage.
| Plattform | Relevante Tätigkeit | Wann die Meldung typischerweise greift |
|---|---|---|
| eBay, Kleinanzeigen | Verkauf von Waren | Über 30 Verkäufe oder über 2.000 € im Kalenderjahr |
| Amazon, Etsy | Verkauf von Waren, meist gewerblich | In der Praxis fast immer, da gewerbliche Konten die Grenzen reißen |
| Airbnb, Booking | Vermietung von unbeweglichem Vermögen | Ohne Untergrenze, zusätzlich Adresse und Vermietungstage |
| Freelance-Portale, Lieferdienste | Persönliche Dienstleistungen | Ohne Untergrenze, ab der ersten Vergütung |
Second-Hand-Mode ist der Fall, der die meisten Fragen auslöst, weil dort viele Verkäufe auf kleine Beträge treffen. Die Logik ist überall dieselbe: Die Meldegrenze entscheidet über die Meldung, das Einkommensteuerrecht über die Steuer. Für getragene Kleidung und andere Gebrauchtwaren führt das in den meisten Fällen zu keiner Steuer.
Geschäftskonto für Plattform-Einnahmen
Einnahmen von Marktplätzen, Portalen und Vermietung bleiben getrennt vom Privaten. Das Vivid Geschäftskonto bietet Unterkonten mit eigener IBAN, Belege direkt an der Buchung und den Export über die DATEV-Schnittstelle in die Buchhaltung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist DAC7?
DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die Plattformbetreiber verpflichtet, Einnahmen ihrer Anbieter an die Steuerbehörden zu melden. In Deutschland ist sie über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt und gilt seit dem 1. Januar 2023. Eine neue Steuer entsteht dadurch nicht, nur eine Meldepflicht der Plattform.
Ab wann wird man bei DAC7 gemeldet?
Beim Verkauf von Waren, sobald im Kalenderjahr mehr als 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 € Vergütung zusammenkommen. Die Freistellung gilt nur, solange beide Grenzen eingehalten sind. Bei Vermietung und bei Dienstleistungen gibt es diese Freistellung nicht, dort zählt schon die erste Vergütung.
Welche Daten werden bei DAC7 gemeldet?
Gemeldet werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, die Steuer-Identifikationsnummer, die Kennung des Finanzkontos, die Gesamtvergütung je Quartal, die Zahl der Tätigkeiten und die einbehaltenen Gebühren. Bei Vermietung kommen Adresse und Vermietungstage dazu. Einzelne Artikel oder Kontoauszüge gehören nicht dazu.
Muss ich wegen DAC7 Steuern zahlen?
DAC7 ist keine neue Steuer. Ob Steuern anfallen, entscheidet das normale Steuerrecht: Der Verkauf eigener Alltagsgegenstände bleibt nach § 23 EStG nicht steuerbar, Einkünfte aus Vermietung und gewerbliche Einnahmen sind steuerpflichtig. Für die eigene Situation ist das Finanzamt oder eine Steuerberatung zuständig.
Bis wann muss die Plattform melden?
Die DAC7-Meldung muss bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Meldezeitraum folgt, beim Bundeszentralamt für Steuern sein. In derselben Frist muss die Plattform den Anbieter über die gemeldeten Daten informieren, in der Regel als Jahresübersicht. Ein Abgleich mit den eigenen Zahlen lohnt sich.
Was ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, auch Plattform-Steuertransparenzgesetz geschrieben und kurz PStTG genannt, ist das deutsche Gesetz, mit dem DAC7 umgesetzt wurde. Es gilt seit dem 1. Januar 2023 und regelt Registrierung, Sorgfalts- und Meldepflichten der Plattformbetreiber. Für Anbieter ergibt sich daraus die Pflicht, die angeforderten Daten zu liefern.
Gilt DAC7 auch für Privatverkäufe?
Ja, auch der DAC7-Privatverkauf wird gemeldet, denn die Meldepflicht unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich. Für Privatpersonen kann im Plattformen-Steuertransparenzgesetz nur die Bagatellgrenze von 30 Verkäufen und 2.000 € eine Freistellung bringen. Steuerlich bleibt der private Verkauf von Alltagsgegenständen davon unberührt.
Brauche ich für Plattform-Einnahmen ein Geschäftskonto?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es für Einzelunternehmen nicht. Praktisch ist es der einfachste Weg, Plattformeinnahmen, Gebühren und Belege nachvollziehbar zu halten, gerade weil DAC7 die Umsätze quartalsweise sichtbar macht. Vivid bietet ein Geschäftskonto für Selbstständige mit Unterkonten, Visa Business Karten und DATEV-Export.
Stand: August 2026. Angaben ohne Gewähr, Regeln und Grenzen können sich ändern. Im Zweifel klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung den Einzelfall. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar. Er ist keine Empfehlung und keine Grundlage für finanzielle Entscheidungen.






