Einzelunternehmen und Steuern: Was du wirklich zahlst

Steuern & Recht13 Min. Lesezeit
Einzelunternehmen Steuern 2026: Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer im Überblick
Vivid Redaktion

Die Vivid-Redaktion schreibt über Gründung, Finanzen und Selbstständigkeit – mit praktischen Guides zu Geschäftskonten, Steuern und Förderungen für Gründer:innen und Selbstständige.

Die erste Rechnung ist raus, das Gewerbe ist angemeldet, und dann liegt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Postfach. Spätestens hier wird klar: Ein Einzelunternehmen hat kein eigenes Steuerrecht. Es hängt an der Person dahinter, und was der Betrieb erwirtschaftet, landet in der privaten Steuererklärung.

Die Steuer im Einzelunternehmen hängt damit an einer einzigen Zahl, dem Gewinn. Drei Steuerarten knüpfen daran an, und keine greift automatisch. Dieser Leitfaden geht sie der Reihe nach durch, mit den Beträgen für 2026, einer Beispielrechnung und den Terminen fürs Kalenderjahr.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Einzelunternehmen zahlt keine Körperschaftsteuer. Der Gewinn wird beim Inhaber als persönliches Einkommen versteuert.
  • Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Satz von 14 % bis 42 %.
  • Gewerbesteuer greift ab 24.500 € Gewerbeertrag und wird danach weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
  • Umsatzsteuer entfällt unter der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: bis 25.000 € Vorjahresumsatz und unter 100.000 € im laufenden Jahr.
  • Den Gewinn ermittelt die Einnahmenüberschussrechnung: Einnahmen minus Ausgaben, ohne Bilanz. Freie Berufe sind zusätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmen?

Die Liste möglicher Steuerarten wirkt länger, als sie am Ende ausfällt. Für die Besteuerung eines Einzelunternehmens in Deutschland zählen drei, eine vierte kommt hinzu, sobald Personal im Spiel ist. Die Körperschaftsteuer fällt weg: Sie betrifft nur Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG.

Der Grund liegt in der Rechtsform. Ein Einzelunternehmen ist keine eigene juristische Person, es gibt kein Firmenvermögen, das getrennt besteuert würde. Auch ein Gehalt an sich selbst existiert steuerlich nicht: Entnahmen mindern den Gewinn nicht.

SteuerartWann sie greiftBemessungsgrundlage
EinkommensteuerAb 12.348 € zu versteuerndem EinkommenGewinn plus alle anderen Einkünfte
GewerbesteuerAb 24.500 € Gewerbeertrag, nicht bei freien BerufenMesszahl 3,5 % mal Hebesatz
UmsatzsteuerAußerhalb der Kleinunternehmerregelung19 % oder 7 % auf den Nettoumsatz
LohnsteuerSobald Angestellte beschäftigt werdenGehalt der Beschäftigten

Gewinn ermitteln: die Basis für alle Steuern

Vor jeder Steuer steht die Gewinnermittlung, und sie fällt erfreulich kurz aus. Die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR, stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ist der Gewinn, und genau diese Zahl trägt die Steuererklärung im Einzelunternehmen als Anlage EÜR. Eine eigene Gewinnsteuer kennt das Steuerrecht dabei nicht: Gemeint ist immer die Einkommensteuer auf den Gewinn.

Ab wann muss man Einnahmen versteuern? Ab dem ersten Euro, eine Bagatellgrenze kennt das Gesetz nicht. Steuerfrei bleibt erst das Ergebnis unterhalb des Grundfreibetrags. Eine Bilanz verlangt das Finanzamt erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr (§ 141 AO, gleichlautend § 241a HGB). Gezählt wird nach dem Zuflussprinzip, maßgeblich ist der tatsächliche Geldfluss.

Betriebsausgaben, die den Gewinn senken

Jeder betrieblich veranlasste Euro senkt den Gewinn und damit die Steuer. Der Katalog fällt breiter aus, als die meisten im ersten Jahr ansetzen.

Arbeitsmittel und Software: bis 800 € netto sofort absetzbar, darüber über die Nutzungsdauer verteilt.
Raumkosten: anteilige Miete oder die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr.
Fahrt- und Reisekosten samt Verpflegungspauschalen.
Beratung und Versicherung: Steuerberatung, Berufshaftpflicht.
Marketing: Website, Anzeigen, Druck, Messeauftritte.
Kontoführung des betrieblichen Kontos.

Die Grenze verläuft zwischen betrieblich und privat, und sie will sauber gezogen sein. Wer Geschäftliches von Anfang an über ein eigenes Geschäftskonto für Einzelunternehmer laufen lässt, hat die EÜR in wenigen Stunden fertig.

Einkommensteuer im Einzelunternehmen

Die Einkommensteuer im Einzelunternehmen ist keine Unternehmenssteuer, sondern eine Personensteuer. Der Gewinn wandert über die Anlage G in die persönliche Einkommensteuererklärung und wird dort mit allen übrigen Einkünften zusammengerechnet: Arbeitslohn, Vermietung, Kapitalerträge. Freiberufliche Einkünfte laufen über die Anlage S.

Daraus folgt der häufigste Rechenfehler im ersten Jahr. Wer nebenbei angestellt ist, hat den Grundfreibetrag von 12.348 € längst durch das Gehalt ausgeschöpft, und der erste Euro Gewinn trifft sofort den persönlichen Steuersatz.

Steuersatz und Progression

Einen festen Steuersatz für Einzelunternehmen gibt es nicht, und das spielt kleinen Gewinnen in die Hände. Der Tarif steigt mit dem Einkommen: Oberhalb des Grundfreibetrags beginnt er 2026 bei 14 % und klettert bis zum Spitzensteuersatz von 42 %, der ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen greift. Ab 277.826 € kommen 45 % dazu.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Die 42 % gelten nie für das gesamte Einkommen, sondern nur für den Teil oberhalb der Schwelle. Auch der Solidaritätszuschlag bleibt in dieser Größenordnung außen vor: Er setzt 2026 erst ab 20.350 € festzusetzender Einkommensteuer ein.

Beispielrechnung für einen typischen Gewinn

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergeben den steuerpflichtigen Gewinn im Einzelunternehmen
Jede erfasste Betriebsausgabe senkt den Gewinn und damit die Steuer.

Ein Beispiel zu Einzelunternehmen und Steuern macht die Größenordnung greifbar: ein Einzelunternehmen mit 60.000 € Betriebseinnahmen, 15.000 € Betriebsausgaben, Hebesatz der Gemeinde 400 %, keine weiteren Einkünfte. Die Tabelle rechnet die Einkommensteuer für Selbständige Schritt für Schritt durch, gerundet und rein zur Illustration.

PositionBetrag
Betriebseinnahmen60.000 €
Betriebsausgaben15.000 €
Gewinn laut EÜR45.000 €
Gewerbeertrag nach Freibetrag20.500 €
Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %rund 2.870 €
Anrechnung nach § 35 EStGrund 2.870 €
Einkommensteuer nach Grundtarifrund 10.500 €
Bleibt vor Sozialversicherungrund 34.500 €

Bemerkenswert ist die Zeile zur Anrechnung: Die Gewerbesteuer taucht auf, verschwindet über § 35 EStG aber fast vollständig wieder. Wie eine konkrete Rechnung ausfällt, hängt an Familienstand, Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen. Verbindlich rechnet das am Ende das Finanzamt.

Vorauszahlungen ans Finanzamt

Nach dem ersten Steuerbescheid setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest. Fällig werden sie quartalsweise am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, ihre Höhe richtet sich nach dem zuletzt veranlagten Gewinn.

Im Gründungsjahr fließt zunächst nichts, weil noch kein Bescheid vorliegt. Die Abrechnung für das erste Jahr und die erste Vorauszahlung landen deshalb häufig im selben Quartal. Eine Rücklage von rund einem Drittel des Gewinns fängt das auf, und die Höhe der Vorauszahlung lässt sich beim Finanzamt formlos anpassen.

Gewerbesteuer: ab wann sie anfällt

Die Gewerbesteuer betrifft Gewerbetreibende, nicht alle Selbstständigen. Freiberufler nach § 18 EStG sind befreit, darunter Heilberufe, Rechtsberatung, Ingenieurwesen und Journalismus. Ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Für alle anderen gilt ein großzügiger Steuerfreibetrag: Einzelunternehmen zahlen Gewerbesteuer erst ab 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr. Kapitalgesellschaften steht dieser Freibetrag nicht zu. Darüber verläuft die Rechnung zweistufig: Auf den Betrag über dem Freibetrag kommt die Steuermesszahl von 3,5 %, das Ergebnis multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Damit endet die Rechnung allerdings nicht. § 35 EStG rechnet das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer an, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Rechnerisch entspricht das einem Hebesatz von 400 %. Bis dorthin gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer weitgehend aus.

Kurz gesagt: Die Gewerbesteuer wirkt auf dem Papier wie eine zweite Steuer auf denselben Gewinn, in der Praxis ist sie das selten. Unterhalb von 24.500 € Gewerbeertrag fällt sie gar nicht an, darüber holt die Anrechnung nach § 35 EStG bis zu einem Hebesatz von 400 % den größten Teil zurück.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Die Umsatzsteuer im Einzelunternehmen, umgangssprachlich Mehrwertsteuer, ist ein durchlaufender Posten und kein Kostenfaktor. Auf die Rechnung kommen 19 % oder im ermäßigten Fall 7 % obendrauf, und dieser Betrag gehört dem Finanzamt. Im Gegenzug lässt sich die Vorsteuer aus betrieblichen Einkäufen abziehen, sodass am Ende nur die Differenz abgeführt wird.

Unter bestimmten Grenzen lässt sich das vermeiden. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt bei höchstens 25.000 € Nettoumsatz im Vorjahr und unter 100.000 € im laufenden Jahr. Eine Umsatzgrenze, ab der das Einzelunternehmen als Rechtsform endet, existiert dagegen nicht: Beide Werte betreffen allein die Umsatzsteuer. Innerhalb der Regelung steht keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, dafür entfällt der Vorsteuerabzug. Bei privater Kundschaft ist das der einfachere Weg, bei hohen Anfangsinvestitionen rechnet sich die Regelbesteuerung besser.

Umsatzsteuervoranmeldung und Fristen

Außerhalb der Kleinunternehmerregelung meldet sich die Umsatzsteuer unterjährig. In welchem Rhythmus, entscheidet die Umsatzsteuer des Vorjahres. Übermittelt wird über ELSTER, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Eine Dauerfristverlängerung verschiebt den Termin auf Antrag um einen Monat.

Umsatzsteuer im VorjahrRhythmus 2026Was abzugeben ist
Bis 2.000 €Keine VoranmeldungNur die Umsatzsteuererklärung für das Jahr
2.000 € bis 9.000 €VierteljährlichVier Voranmeldungen plus Jahreserklärung
Über 9.000 €MonatlichZwölf Voranmeldungen plus Jahreserklärung

Steuererklärung: was du wann abgibst

Die Steuererklärung für Einzelunternehmer ist keine eigene Erklärung, sondern die private Einkommensteuererklärung mit zusätzlichen Anlagen. Übermittelt wird elektronisch über ELSTER, und zwar unabhängig von der Höhe des Gewinns. Für das Steuerjahr 2025 endet die Frist am 31. Juli 2026, mit steuerlicher Beratung erst am 1. März 2027.

In 4 Schritten durch das Steuerjahr

1
Schritt 1: Belege sortieren und Gewinn ermitteln

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberstellen, das Ergebnis ist der Gewinn. Wer die Buchhaltung monatlich pflegt, ist hier in einer Stunde durch.

2
Schritt 2: Anlage EÜR ausfüllen

Der Gewinn wandert in die Anlage EÜR. Anschaffungen über 800 € netto werden dort über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

3
Schritt 3: Anlagen zur Einkommensteuer ergänzen

Gewerbliche Einkünfte laufen über die Anlage G, freiberufliche über die Anlage S. Bei Umsatzsteuerpflicht kommt die Umsatzsteuererklärung dazu, ab 24.500 € Gewerbeertrag die Gewerbesteuererklärung.

4
Schritt 4: Bescheid prüfen und Rücklage nachziehen

Der Steuerbescheid lässt sich Zeile für Zeile mit der Erklärung abgleichen. Neu festgesetzte Vorauszahlungen gehören direkt in den Kalender.

Steuern sparen im Einzelunternehmen

Wer selbstständig arbeitet und Steuern sparen will, kommt über Tricks selten weiter, über Vollständigkeit dagegen fast immer. Die größten Effekte liegen in Ausgaben, die schlicht nicht erfasst wurden, und in der Frage, in welchem Jahr eine Anschaffung landet.

Betriebsausgaben lückenlos erfassen: Der häufigste Grund für zu viel gezahlte Steuer ist ein nie verbuchter Beleg.
Abschreibungen nutzen: degressiv bis zu 30 % jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter, angeschafft zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: bis zu 50 % künftiger Anschaffungskosten vorziehen, maximal 200.000 €.
Arbeiten zu Hause ansetzen: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr, auch ohne separates Arbeitszimmer.
Timing: Eine Investition rund um den Jahreswechsel wirkt im Jahr mit dem höheren Gewinn.
Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Basisrente sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

Welche dieser Möglichkeiten sich im konkreten Fall lohnt, hängt an der Gewinnhöhe und an den Plänen für die kommenden Jahre. Ein Steuerberater kostet dabei weniger, als die meisten schätzen.

Einzelunternehmen oder GmbH: wer zahlt mehr?

Die Frage taucht auf, sobald der Gewinn wächst, und mit einer einzigen Zahl ist sie nicht zu beantworten. Die beiden Rechtsformen folgen unterschiedlicher Logik: Das Einzelunternehmen versteuert progressiv beim Menschen dahinter, die GmbH pauschal auf Ebene der Gesellschaft.

Die Abgaben als Selbstständiger starten im Einzelunternehmen dadurch niedrig. Grundfreibetrag, Eingangssteuersatz von 14 % und Gewerbesteuer-Freibetrag wirken alle zugunsten kleiner Gewinne. Eine GmbH zahlt ab dem ersten Euro rund 30 %, aus 15 % Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag darauf und der Gewerbesteuer.

MerkmalEinzelunternehmenGmbH
Steuer auf den GewinnEinkommensteuer, 14 % bis 45 %Körperschaftsteuer 15 % plus Soli
Grundfreibetrag12.348 €Keiner
GewerbesteuerAb 24.500 € Gewerbeertrag, anrechenbar nach § 35 EStGAb dem ersten Euro, nicht anrechenbar
GewinnentnahmeSteuerlich unerheblichAusschüttung, erneut zu versteuern

Der Umschlagpunkt liegt dort, wo der persönliche Steuersatz die pauschale Belastung der GmbH übersteigt und Gewinne im Unternehmen bleiben sollen. Wer den Gewinn für den Lebensunterhalt braucht, fährt mit dem Einzelunternehmen einfacher. Die Wahl berührt außerdem Haftung und Aufwand.

Geschäftskonto und Buchhaltung

Unterkonten trennen die Steuerrücklage vom laufenden Geld im Einzelunternehmen
Rücklagen für Einkommensteuer und Umsatzsteuer liegen am besten auf einem eigenen Unterkonto.

Alles, was oben steht, wird am Jahresende zu Belegarbeit. Wie viel davon anfällt, entscheidet sich nicht im Dezember, sondern an dem Tag, an dem Betrieb und Privates auseinandergehen.

Beim Vivid Geschäftskonto startest du mit 0 €/Monat im Standard-Tarif. Unterkonten mit eigener IBAN halten die Rücklage für Einkommensteuer und Umsatzsteuer getrennt vom laufenden Geld, Belege hängen direkt an der Buchung, und der Export über die DATEV-Schnittstelle übergibt der Steuerberatung alles Weitere. Den Überblick über die Tarife gibt die Seite zum Geschäftskonto.

Fazit: drei Steuern, ein Gewinn

Die Steuern als Einzelunternehmer folgen alle derselben Zahl. Steht der Gewinn, steht die Steuerlast: Einkommensteuer oberhalb des Grundfreibetrags, Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewerbeertrag und weitgehend anrechenbar, Umsatzsteuer nur außerhalb der Kleinunternehmerregelung. Wer die EÜR laufend pflegt und eine Rücklage bildet, hat den Rest in wenigen Stunden im Jahr erledigt.

Zum Mitnehmen: Drei Beträge tragen die Steuerplanung im Einzelunternehmen: 12.348 € Grundfreibetrag, 24.500 € Freibetrag bei der Gewerbesteuer und 25.000 € Vorjahresumsatz für die Kleinunternehmerregelung. Zwei beziehen sich auf den Gewinn, einer auf den Umsatz. Diese Bezugsgröße zu verwechseln, ist der teuerste Fehler in der ganzen Rechnung.

Geschäftskonto fürs Einzelunternehmen

Trenne Betrieb und Privates ab dem ersten Beleg. Mit dem Vivid Geschäftskonto legst du Steuerrücklagen in Unterkonten an, hängst Belege direkt an die Buchung und übergibst die Buchhaltung ohne Umweg.

Geschäftskonto entdecken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wie berechne ich meine Einkommensteuer als Selbständiger?

    In drei Schritten. Zuerst den Gewinn ermitteln, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Dann den Gewinn mit allen anderen Einkünften zusammenrechnen und Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abziehen, das ergibt das zu versteuernde Einkommen. Darauf wendet das Finanzamt den Grundtarif an: 2026 steuerfrei bis 12.348 €, danach 14 % steigend bis 42 %.

  • Bei 30.000 € Gewinn ohne weitere Einkünfte liegt die Einkommensteuer 2026 grob zwischen 4.500 € und 5.500 €, also rund 15 % bis 18 % Durchschnittsbelastung. Gewerbesteuer fällt an, wird über § 35 EStG aber weitgehend angerechnet. Der genaue Betrag hängt an Familienstand, Kirchensteuer und Vorsorgeaufwendungen.

  • Alles, was betrieblich veranlasst ist: Arbeitsmittel und Software, anteilige Raumkosten oder die Tagespauschale von 6 €, Fahrt- und Reisekosten, Berufshaftpflicht, Steuerberatung, Marketing und die Kontoführung des betrieblichen Kontos. Anschaffungen bis 800 € netto sind sofort absetzbar, teurere werden über die Nutzungsdauer verteilt.

  • Immer, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist bis zum 31. Juli 2026, mit steuerlicher Beratung bis zum 1. März 2027. Abgegeben wird über ELSTER, zusammen mit der Anlage EÜR und je nach Tätigkeit der Anlage G oder S.

  • Das Finanzamt erinnert in der Regel schriftlich und setzt eine neue Frist. Zeichnet sich vorher ab, dass der Termin nicht zu halten ist, lässt sich eine Fristverlängerung formlos beantragen. Wird ein Zeitraum geschätzt, ersetzt die nachgereichte Erklärung die Schätzung, sobald sie eingeht.

  • Bei kleinen und mittleren Gewinnen liegt das Einzelunternehmen fast immer vorn: Grundfreibetrag, Eingangssteuersatz von 14 % und der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € greifen alle zu seinen Gunsten. Eine GmbH zahlt ab dem ersten Euro rund 30 %. Bei hohen Gewinnen, die im Unternehmen bleiben, dreht sich der Vorteil um.

  • Die Steuern als Selbstständiger hängen allein am Gewinn, nicht am Umsatz. Als grobe Orientierung: Bei 30.000 € Gewinn liegt die Durchschnittsbelastung bei rund 15 % bis 18 %, bei 100.000 € Gewinn bei etwa 33 % bis 36 %. Wieviel Steuern bei Selbstständigkeit am Ende zusammenkommen, entscheiden zusätzlich Familienstand, Kirchensteuer und der Hebesatz der Gemeinde.

  • Eine feste Zahl gibt es nicht, weil bei Selbstständigen drei Blöcke vom Gewinn abgehen: Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge. Als Faustregel rechnen viele mit rund 50 % Aufschlag auf den Nettobetrag. Für 3.000 € im Monat sind das etwa 4.500 € Gewinn, also grob 54.000 € im Jahr.

Hinweis: Die Inhalte dieses Blogs dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Sie sind keine Empfehlung oder Grundlage für finanzielle Entscheidungen. Bevor du auf Grundlage dieser Informationen handelst, hol dir bitte Rat von qualifizierten Fachleuten, die deine persönliche Situation berücksichtigen.

Weitere Artikel