Welche Steuerklasse bin ich? Steuerklassen einfach erklärt (2026)

Steuern & Recht17 Min. Lesezeit
Welche Steuerklasse bin ich? Die sechs Steuerklassen einfach erklärt
Vivid Redaktion

Die Vivid-Redaktion schreibt über Gründung, Finanzen und Selbstständigkeit – mit praktischen Guides zu Geschäftskonten, Steuern und Förderungen für Gründer:innen und Selbstständige.

Auf der ersten Gehaltsabrechnung steht eine einzelne Ziffer, und die entscheidet über mehrere Hundert Euro im Monat. Welche Steuerklasse bin ich? Diese Frage taucht meist genau dann auf, wenn sich etwas im Leben ändert: nach der Hochzeit, nach der Geburt eines Kindes, beim zweiten Job oder nach einer Trennung. Die gute Nachricht ist, dass du deine Klasse nicht raten musst. Sie steht auf der Lohnabrechnung, sie liegt beim Finanzamt elektronisch vor, und in vielen Fällen kannst du sie ändern. Hier bekommst du beides: die Übersicht über alle sechs Klassen und den kurzen Weg zu deiner eigenen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt sechs Steuerklassen. Welche für dich gilt, hängt vom Familienstand ab und davon, ob du mehr als ein Arbeitsverhältnis hast.
  • Deine aktuelle Klasse steht auf jeder Lohnabrechnung, meist abgekürzt als „StKl“. Online siehst du sie in deinem ELSTER-Konto unter den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
  • Die Steuerklasse steuert nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Wie viel Einkommensteuer du für das ganze Jahr wirklich schuldest, entscheidet erst die Steuererklärung.
  • Ehepaare wählen zwischen 4/4, 3/5 und 4/4 mit Faktor. Die Steuerklassen 3 und 5 sind entgegen vieler Meldungen weiterhin gültig.
  • Einen Wechsel beantragst du beim Finanzamt, in der Regel online. Für das laufende Jahr zählt der Antrag bis zum 30. November.

Was ist eine Steuerklasse und warum ist sie wichtig?

Die Steuerklasse ist die Sortierung, mit der dein Arbeitgeber ausrechnet, wie viel Lohnsteuer er jeden Monat von deinem Bruttogehalt einbehält. Geregelt ist das in § 38b EStG. Jede Klasse enthält ein bestimmtes Paket an Freibeträgen, und je größer dieses Paket ist, desto weniger Lohnsteuer wird abgezogen. Das ist die ganze Mechanik dahinter.

Wichtig für die Steuerklassen Erklärung ist ein Punkt, der oft untergeht: Die Klasse verändert nicht deine Steuerschuld. Sie verändert nur den Zeitpunkt. Über das Jahr zahlst du mit einer günstigen Klasse weniger im Voraus und behältst mehr Netto, mit einer ungünstigen Klasse zahlst du zu viel und bekommst es später zurück. Die endgültige Abrechnung macht das Finanzamt in der Steuererklärung, und dort zählt allein das Jahreseinkommen.

Trotzdem lohnt die richtige Steuerklassenwahl. Wer monatlich 200 € zu viel abführt, verleiht dem Staat ein Jahr lang zinslos Geld. Für Paare mit sehr unterschiedlichen Gehältern macht das schnell einen vierstelligen Betrag aus. Auch Lohnersatzleistungen hängen daran: Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld berechnen sich aus dem Nettolohn.

Welche Steuerklasse bin ich? Übersicht aller Steuerklassen

Bevor du deine eigene Klasse suchst, hilft die Steuerklassen Übersicht. Die Steuerklassen tragen die Nummern 1 bis 6 und decken alle Lebenslagen ab, von alleinstehend bis zum dritten Nebenjob. Die Zuordnung läuft fast immer automatisch, weil das Finanzamt deinen Familienstand über das Melderegister kennt. Selbst aktiv wirst du nur bei der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende und beim Wechsel der Kombination als Ehepaar.

Steuerklasse 1 bis 6 im Überblick

Die sechs Steuerklassen in Deutschland unterscheiden sich vor allem darin, welche Freibeträge schon im laufenden Monat berücksichtigt werden. Amtlich heißen sie Lohnsteuerklassen, weil sie allein den Lohnsteuerabzug betreffen. Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag, 2026 sind das 12.348 € im Jahr. Dazu kommen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag. Diese Tabelle zeigt, wer in welche Klasse gehört.

KlasseWer gehört dazuWas steckt drin
1Ledige, Geschiedene, Verwitwete ab dem zweiten Jahr, dauerhaft getrennt lebende EheleuteGrundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale
2Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt und Anspruch auf Kindergeldalles aus Klasse 1 plus Entlastungsbetrag von 4.260 €
3Verheiratete mit dem deutlich höheren Gehalt, wenn der Partner Klasse 5 nimmt; Verwitwete im Sterbejahr und im Folgejahrdoppelter Grundfreibetrag von 24.696 €
4Verheiratete Paare mit ähnlich hohen Gehältern, Standard nach der HochzeitGrundfreibetrag je Person, wie Klasse 1
5Verheiratete mit dem niedrigeren Gehalt, wenn der Partner Klasse 3 hatkein Grundfreibetrag, nur die Pauschbeträge
6Alle mit einem zweiten oder weiteren Arbeitsverhältnis, unabhängig vom Familienstandkeine Freibeträge, höchster Abzug
Steuerklasse 1: die häufigste Klasse. Sie gilt für alle Alleinstehenden ohne Kind im Haushalt. Der Abzug ist mittel und Überraschungen gibt es selten. In Steuerklasse 1 ist die Steuererklärung meist freiwillig, sie lohnt sich aber fast immer.
Steuerklasse 2: die Klasse für Alleinerziehende. Sie bringt den Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr, für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu. Voraussetzung ist, dass keine weitere erwachsene Person mit im Haushalt lebt. Du bekommst sie nur auf Antrag.
Steuerklasse 3: die günstigste Klasse, aber nur als Teil eines Paares. Wer sie hat, behält viel Netto, weil der doppelte Grundfreibetrag schon monatlich einfließt. Der Partner zahlt dafür in Klasse 5 deutlich mehr.
Steuerklasse 4: die Standardeinstellung für verheiratete Paare. Beide werden behandelt wie Alleinstehende, jeder bekommt seinen eigenen Grundfreibetrag. Das passt, wenn beide Partner ähnlich verdienen.
Steuerklasse 5: das Gegenstück zu Klasse 3. Der Grundfreibetrag fehlt hier komplett, weil ihn der Partner doppelt nutzt. Vom Bruttogehalt bleibt darum spürbar weniger übrig.
Steuerklasse 6: die Klasse für den Nebenjob. Ab dem zweiten Arbeitsverhältnis greift sie automatisch, und zwar ohne jeden Freibetrag. Der Abzug wirkt hoch, das meiste davon holst du dir über die Steuererklärung zurück.

Kurz gesagt: Klasse 1 und 4 sind die Normalfälle, Klasse 2 belohnt Alleinerziehende, und 3 und 5 gehören immer als Paar zusammen. Klasse 6 ist keine Strafe, sondern nur die Vorsorge des Finanzamts für ein zweites Gehalt. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du über die Steuererklärung zurück.

Welche Steuerklasse habe ich? So findest du es heraus

Zuerst eine Klarstellung, die viel Verwirrung erspart: Lohnsteuerklasse und Steuerklasse meinen dasselbe. Wer also fragt, welche Lohnsteuerklasse habe ich, sucht nach genau derselben Ziffer. Die Angabe liegt an drei Stellen bereit: auf Papier in der Gehaltsabrechnung, digital im ELSTER-Konto und in der Personalabteilung deines Arbeitgebers. Was ist meine Steuerklasse also konkret? Ein Blick auf den Kopf der letzten Abrechnung genügt.

Wo finde ich meine Steuerklasse?

Wo finde ich meine Steuerklasse, wenn gerade keine Abrechnung zur Hand ist? Die Steuerklasse zu finden ist einfacher, als viele denken. Anrufen musst du nirgends, um die Steuerklasse zu erfahren: Vier Quellen führen zum Ziel. Wer die Lohnsteuerklasse herausfinden will, nutzt dieselben vier.

Lohnabrechnung: im Kopfbereich neben der Steuer-Identifikationsnummer, meist als „StKl“ oder „LSt-Klasse“ abgekürzt.
Lohnsteuerbescheinigung: das Jahresdokument, das du im Januar oder Februar bekommst. Unter Nummer 2 steht die Klasse, die im abgelaufenen Jahr galt.
Arbeitgeber: die Personalabteilung ruft deine Steuermerkmale ohnehin monatlich beim Finanzamt ab und kann sie dir nennen.
Finanzamt: du kannst die Steuerklasse auch direkt beim Finanzamt erfragen, telefonisch oder vor Ort, Steuer-ID bereithalten. Auf Wunsch lässt sich ein schriftlicher Nachweis der Steuerklasse beantragen.

Ein Sonderfall sind Berufseinsteiger und Studierende im Nebenjob. Wer als Student die Steuerklasse herausfinden will, findet noch keine alte Abrechnung. Hier gilt: Ohne weiteres Arbeitsverhältnis landest du automatisch in Klasse 1, beim zweiten Job kommt Klasse 6 dazu.

Steuerklasse online abfragen

Die Steuerklasse online abfragen kannst du über ELSTER, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. Hinterlegt sind die Daten dort als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Sie enthalten deine Klasse, die Zahl der Kinderfreibeträge, das Kirchensteuermerkmal und eventuelle Freibeträge.

Der Weg dorthin: Konto auf elster.de anlegen, per Zertifikatsdatei anmelden, dann unter „Meine ELStAM“ nachsehen. Weil der Aktivierungscode per Post kommt, dauert die erste Registrierung rund zwei Wochen. Danach kannst du deine Steuerklasse in ELSTER jederzeit einsehen. Du siehst dort auch die hinterlegten Steuermerkmale und kannst prüfen, welcher Arbeitgeber sie abgerufen hat.

Änderungen werden nicht sofort sichtbar: Nach einem Antrag beim Finanzamt dauert es meist einige Tage bis wenige Wochen, bis die neuen Merkmale bereitstehen.

Laptop mit Schlüssel als Sinnbild für den Online-Zugang zu den ELStAM
Über ELSTER kommst du jederzeit an deine hinterlegten Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Welche Steuerklasse gilt für meine Situation?

Welche Steuerklasse zu dir passt, hängt an zwei Fragen: Wie ist dein Familienstand, und wie verteilt sich das Einkommen im Haushalt? Die drei folgenden Fälle decken den größten Teil aller Arbeitnehmer ab.

Steuerklasse für Singles

Welche Steuerklasse gilt als Single? In fast allen Fällen die 1. Die normale Lohnsteuerklasse für Alleinstehende gilt für Ledige, Geschiedene und dauerhaft getrennt lebende Eheleute. Auch Verwitwete rutschen ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall dorthin. Die Steuerklasse ledig bringt den vollen Grundfreibetrag, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale mit. Für Alleinstehende ohne Kind ist die Lohnsteuerklasse ledig damit immer die 1.

Eine Ausnahme gibt es: Wer allein mit Kind lebt, gehört in Klasse 2 und spart dadurch spürbar. Und wer neben dem Hauptjob noch fest angestellt dazuverdient, bekommt für diesen zweiten Vertrag Klasse 6. Beides passiert nicht von selbst, sondern setzt einen Antrag oder einen neuen Arbeitsvertrag voraus.

Steuerklasse für Verheiratete

Nach der Hochzeit setzt das Finanzamt beide Partner automatisch in Klasse 4. Das ist selten falsch, aber oft nicht optimal. Verheiratete Paare haben drei Möglichkeiten: 4/4, 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Welche davon passt, entscheidet der Gehaltsabstand zwischen den Partnern.

Bei Eheleuten mit annähernd gleichem Verdienst bleibt 4/4 die einfachste Lösung. Verdient ein Partner deutlich mehr, etwa 60 % des gemeinsamen Einkommens oder mehr, bringt 3/5 monatlich mehr Netto in den Haushalt. Das Faktorverfahren nach § 39f EStG ist der Mittelweg: Jeder zahlt anteilig so viel, wie seinem Anteil am Einkommen entspricht. Den Faktor musst du nicht selbst herausfinden, das Finanzamt berechnet ihn aus den Gehältern beider Ehepartner. Er gilt für bis zu zwei Kalenderjahre und muss danach neu beantragt werden.

Steuerklasse für Eltern

Ein Kind ändert die Steuerklasse nicht automatisch, wenn du verheiratet bist. Was sich ändert, sind die Kinderfreibeträge in den ELStAM. 2026 liegen sie bei 4.878 € je Elternteil, zusammen also 9.756 € pro Kind. Für den monatlichen Lohnsteuerabzug spielen sie nur bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eine Rolle. Das Kindergeld von 259 € im Monat läuft davon getrennt.

Alleinerziehende profitieren dagegen direkt. Klasse 2 bringt den Entlastungsbetrag von 4.260 € jährlich, plus 240 € für jedes weitere Kind. Bedingung ist ein Haushalt ohne zweite volljährige Person. Zieht ein neuer Partner ein, entfällt der Anspruch und du meldest das dem Finanzamt. Wer ein Kind erwartet, sollte außerdem an das Elterngeld denken: Es richtet sich nach dem Nettolohn der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Welche Steuerklasse ist am besten?

Welche Steuerklasse ist am besten? Diese Frage hat keine allgemeingültige Antwort, und das liegt an der Mechanik von oben. Über das Jahr gerechnet zahlen alle Paare mit gleichem Gesamteinkommen am Ende dieselbe Einkommensteuer. Die Klasse verschiebt nur, wann das Geld fließt. Die Auswirkungen zeigen sich also im Monatsnetto, nicht in der Jahressteuer. „Am besten“ heißt damit: am besten für deine Situation.

KombinationPasst beiMonatliches NettoSteuererklärungWorauf achten
4 / 4ähnlichen Gehälterngleichmäßig verteiltfreiwilligkaum Nachzahlungsrisiko
3 / 5großem Gehaltsabstandhöher im Haushalt, sehr ungleich verteiltPflichtNachzahlung möglich, Partner in Klasse 5 zahlt viel
4 / 4 mit Faktormittlerem Abstandanteilig gerechtPflichtFaktor läuft nach zwei Jahren aus

Für Lohnersatzleistungen gilt eine eigene Logik. Wer Elterngeld erwartet, fährt mit der günstigeren Klasse besser und sollte den Wechsel früh planen, denn dort zählen die zwölf Monate vor dem Mutterschutz. Ein Steuerklassenrechner der Finanzverwaltung hilft dir, die Steuerklassen zu berechnen und zu vergleichen. Er liefert eine erste Orientierung, ersetzt bei größeren Beträgen aber keine Steuerberatung.

Zwischenfazit: Die beste Steuerklasse ist die, die deinem Einkommensverhältnis entspricht. 4/4 hält das Risiko klein, 3/5 bringt kurzfristig mehr Netto ins Haus, und der Faktor verteilt die Last ehrlich auf beide Partner. In allen drei Fällen ist die Jahressteuer identisch.

Wann ändert sich die Steuerklasse?

Wann welche Steuerklasse gilt, hängt an Ereignissen im Privatleben. Manche verarbeitet das Finanzamt von selbst, andere musst du melden. Diese Übersicht zeigt, was wann passiert.

Heirat: beide Partner kommen automatisch in Klasse 4. Eine andere Kombination beantragst du selbst.
Geburt eines Kindes: die Kinderfreibeträge werden automatisch eingetragen. Alleinerziehende beantragen zusätzlich Klasse 2.
Trennung: ab dem Jahr nach der dauerhaften Trennung gilt für beide wieder Klasse 1. Die Meldung ist deine Pflicht.
Scheidung: Klasse 1, bei Kind im Haushalt Klasse 2.
Tod des Partners: Klasse 3 im Sterbejahr und im folgenden Jahr, danach Klasse 1 oder 2.
Zweiter Job: das weitere Arbeitsverhältnis läuft in Klasse 6, der Hauptjob bleibt unverändert.
Neuer Partner im Haushalt: der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entfällt, Klasse 2 endet.

Ein hartnäckiges Gerücht betrifft das Ende der Klassen 3 und 5. Der Plan stand 2024 im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes und sah einen Umstieg auf das Faktorverfahren ab 2030 vor. Aus der beschlossenen Fassung wurde er wieder gestrichen. Stand August 2026 gibt es weder ein Gesetz noch ein Datum, und die aktuelle Bundesregierung verfolgt das Vorhaben nicht weiter. Beide Klassen bleiben also wählbar.

Steuerklasse wechseln – So funktioniert es

Seit 2020 darfst du deine Steuerklasse mehrmals im Jahr ändern. Nur eine Einschränkung bleibt: Eine einmal getauschte Kombination lässt sich pro Kalenderjahr einmal zurückdrehen. Den Antrag stellst du gemeinsam mit dem Partner, digital über ELSTER oder mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“. So läuft der Ablauf, wenn du deine neue Steuerklasse bestimmen willst.

Steuerklasse wechseln in fünf Schritten

1
Gehälter vergleichen

Stell die Bruttogehälter beider Partner nebeneinander. Zeigt sich ein deutliches Gefälle, lohnt der Blick auf 3/5 oder auf den Faktor.

2
Varianten durchrechnen

Nutze einen Steuerklassenrechner oder eine Steuersoftware und vergleiche das Haushaltsnetto der drei Kombinationen. Denk an geplante Lohnersatzleistungen wie Elterngeld.

3
Antrag ausfüllen

Melde dich bei ELSTER an und wähle den Antrag auf Steuerklassenwechsel. Nötig sind die Steuer-Identifikationsnummern beider Partner und die gewünschte Kombination. Auf Papier geht es ebenso.

4
Absenden und Frist beachten

Beide Partner unterschreiben, dann geht der Antrag ans Wohnsitzfinanzamt. Für das laufende Jahr muss er bis zum 30. November dort sein, später wirkt er erst im Folgejahr.

5
Abrechnung prüfen

Das Finanzamt aktualisiert die ELStAM, dein Arbeitgeber ruft sie automatisch ab. Kontrolliere die nächste Lohnabrechnung. Steht dort die neue Klasse, ist der Wechsel durch.

Wegweiser mit zwei Pfeilen als Sinnbild für den Wechsel der Steuerklasse
Ein Wechsel lohnt sich immer dann, wenn sich Familienstand oder Gehaltsverhältnis ändern.

Steuerklasse und Lohnabrechnung

Die Lohnabrechnung ist das Dokument, in dem die Steuerklasse sichtbar wird. Ob das Papier bei euch Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung heißt, spielt keine Rolle: Die Steuerklasse steht in beiden an derselben Stelle. Oben stehen die persönlichen Merkmale, in der Mitte die Bezüge, unten die Abzüge. Der Lohnsteuerabzug ist dabei der größte Posten neben den Sozialversicherungsbeiträgen, und genau ihn steuert deine Klasse.

Ein Beispiel macht die Steuerbelastung greifbar. Bei 4.000 € brutto im Monat zieht der Arbeitgeber in Klasse 3 deutlich weniger Lohnsteuer ab als in Klasse 5, obwohl das Bruttogehalt identisch ist. Der Unterschied liegt allein an den hinterlegten Freibeträgen und macht je nach Klasse mehrere Hundert Euro aus.

Wo steht die Steuerklasse auf der Lohnabrechnung?

Wo steht die Steuerklasse auf der Lohnabrechnung genau? Im Kopfbereich, in derselben Zeile wie die Steuer-Identifikationsnummer und das Kirchensteuermerkmal. Die Abkürzung lautet „StKl“, „LSt-Kl“ oder schlicht „SK“, gefolgt von der Nummer deiner Steuerklasse, einer Ziffer zwischen 1 und 6. Manche Abrechnungen schreiben römische Ziffern, aus der 4 wird dann IV.

Daneben stehen zwei Angaben, die oft verwechselt werden: die Zahl der Kinderfreibeträge als Dezimalwert, etwa 0,5 oder 1,0, und das Kirchensteuermerkmal als Kürzel wie „ev“ oder „rk“. Stimmt eine davon nicht, wende dich an die Personalabteilung. Korrigiert wird es über die ELStAM beim Finanzamt.

Steuerklasse und Selbstständigkeit

Wo finde ich meine Steuerklasse als Selbständiger? Diese Suche führt ins Leere, und das hat einen einfachen Grund. Welche Steuerklasse bei Selbständigkeit gilt, lässt sich in einem Wort beantworten: gar keine. Eine eigene Steuerklasse gibt es bei Selbständigen schlicht nicht. Steuerklassen gehören zum Lohnsteuerabzug, und den gibt es nur im Arbeitsverhältnis. Wer freiberuflich oder gewerblich arbeitet, zahlt stattdessen vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die das Finanzamt anhand des erwarteten Gewinns festsetzt.

Relevant wird das Thema trotzdem in zwei Konstellationen. Erstens beim Nebengewerbe neben einer Anstellung: Für den Job behältst du deine Klasse, der Gewinn aus der Selbstständigkeit kommt in der Steuererklärung obendrauf. Zweitens in der Ehe. Ist ein Partner angestellt und der andere selbstständig, wirkt sich der erwartete Gewinn auf die sinnvolle Klassenwahl des angestellten Partners aus. Wer hier 3/5 wählt, sollte Rücklagen einplanen.

Genau daran scheitern viele im ersten Jahr: Die Vorauszahlung kommt quartalsweise, der Umsatz schwankt monatlich, und das Geld ist schnell im Betrieb aufgebraucht.

Warum ein Geschäftskonto für Selbstständige sinnvoll ist

Ein eigenes Geschäftskonto für Selbstständige trennt private und betriebliche Buchungen von Anfang an. Das spart beim Jahresabschluss Stunden, weil du Betriebsausgaben nicht mehr aus dem privaten Kontoauszug herausfischen musst.

Für die Steuerrücklage sind Unterkonten mit eigener IBAN praktisch: Du legst nach jeder Rechnung den geschätzten Steueranteil auf ein separates Konto und siehst jederzeit, was davon wirklich dir gehört. Für die Buchhaltung verbindest du das Konto mit DATEV, sevDesk oder Lexware Office, danach synchronisieren sich Transaktionen und Kontoauszüge automatisch.

Häufige Fehler rund um die Steuerklasse

Beim Steuerklasse ermitteln passieren immer wieder dieselben Denkfehler. Die meisten kosten kein Geld, sorgen aber für eine unerwartete Nachzahlung. Diese sechs solltest du kennen.

Klasse mit Steuerlast verwechseln: eine günstige Klasse senkt den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer. Der Ausgleich kommt über die Steuererklärung.
3/5 blind wählen: die Kombination bringt mehr Netto, aber auch die Pflicht zur Steuererklärung und häufig eine Nachzahlung. Leg dafür Geld zurück.
Klasse 2 nicht beantragen: Alleinerziehende bekommen den Entlastungsbetrag nicht automatisch. Ohne Antrag verschenkst du 4.260 € Freibetrag pro Jahr.
Trennung zu spät melden: lebt ihr dauerhaft getrennt, gilt ab dem Folgejahr Klasse 1. Meldest du es nicht, fordert das Finanzamt die Differenz zurück.
Klasse 6 für einen Fehler halten: der hohe Abzug beim Zweitjob ist eine Vorauszahlung. Über die Steuererklärung kommt in der Regel ein guter Teil zurück.
Auf die Abschaffung von 3 und 5 warten: beschlossen ist nichts. Wer deshalb einen sinnvollen Wechsel aufschiebt, verliert bares Netto.

Ein letzter Punkt betrifft das Timing: Viele denken erst im Dezember an das Thema, wenn der Wechsel für das laufende Jahr längst nicht mehr wirkt. Die Steuerklasse prüfen lohnt sich immer dann, wenn sich etwas ändert. Und sobald neben dem Gehalt eigene Einnahmen dazukommen, lohnt ein Blick auf die Möglichkeiten für dein Business.

Geschäftskonto für deine Selbstständigkeit

Trenne private und geschäftliche Finanzen von Anfang an. Mit dem Vivid Geschäftskonto legst du Steuerrücklagen auf Unterkonten mit eigener IBAN zurück, erfasst Belege in der App und verbindest das Konto direkt mit DATEV, sevDesk oder Lexware Office.

Geschäftskonto entdecken

FAQ: Häufig gestellte Fragen

  • Wann Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?

    Der Gehaltsabstand entscheidet. Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, ist 4/4 die einfachste Wahl: Der Abzug verteilt sich gleichmäßig und eine Nachzahlung ist unwahrscheinlich. Bringt ein Partner rund 60 % des gemeinsamen Einkommens oder mehr ein, bleibt mit 3/5 monatlich mehr im Haushalt. 4/4 mit Faktor ist der Mittelweg und teilt die Last anteilig. Wichtig: Bei 3/5 und beim Faktor wird die Steuererklärung zur Pflicht.

  • Sobald du ein zweites sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmst. Der Hauptjob behält seine bisherige Klasse, jeder weitere Vertrag läuft in Klasse 6. Freibeträge gibt es dort keine, deshalb wirkt der Abzug hoch. Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist davon nicht betroffen, solange er pauschal versteuert wird. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück.

  • Wer hat Steuerklasse 1? In aller Regel Ledige ohne Kind im Haushalt, dazu Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Eheleute und Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall. Die Klasse enthält den vollen Grundfreibetrag von 12.348 €, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale. Lebst du allein mit einem Kind zusammen, kannst du stattdessen Klasse 2 beantragen und bekommst den Entlastungsbetrag.

  • Monatlich betrachtet bei Klasse 3, weil dort der doppelte Grundfreibetrag einfließt. Eine allgemein beste Klasse gibt es aber nicht: Klasse 3 setzt einen Partner in Klasse 5 voraus, dessen Netto entsprechend sinkt. Über das Jahr gerechnet zahlt ein Haushalt mit gleichem Gesamteinkommen immer dieselbe Einkommensteuer. Die Steuerklasse verschiebt nur, wann das Geld fließt, die Steuererklärung stellt es richtig.

  • Gemessen am monatlichen Abzug ist es Klasse 6, denn sie kennt keine Freibeträge. Für ihren Zweck ist sie trotzdem passend: Sie greift nur beim zweiten oder dritten Arbeitsverhältnis, wo die Freibeträge bereits im Hauptjob verbraucht sind. Auch Klasse 5 fühlt sich ungünstig an, ergibt aber nur zusammen mit Klasse 3 beim Partner ein vollständiges Bild. Am Jahresende zählt allein die Steuererklärung.

Hinweis: Die Inhalte dieses Blogs dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Sie sind keine Empfehlung oder Grundlage für finanzielle Entscheidungen. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand August 2026 und können sich ändern. Bevor du auf Grundlage dieser Informationen handelst, hol dir bitte Rat von qualifizierten Fachleuten, die deine persönliche Situation berücksichtigen.

Weitere Artikel