Der Weg zur Arbeit, der Laptop am Küchentisch, die Rechnung der Kita, der Handwerker im Bad: Über das Jahr kommen viele Ausgaben zusammen, an denen sich das Finanzamt beteiligt. Die Lohnabrechnung weiß davon nichts. Erst die Steuererklärung bringt diese Kosten ins Spiel.
Die kurze Antwort passt in einen Satz: Kosten rund um Beruf, Gesundheit, Versicherungen, Familie und Haushalt. Sie mindern entweder das zu versteuernde Einkommen oder direkt die Steuer. Trotzdem bleibt jedes Jahr Geld liegen, meist weil Belege fehlen. Dieser Ratgeber zeigt, was man alles von der Steuer absetzen kann: nach Kostenart, nach Lebenssituation und für Selbstständige.
Das Wichtigste in Kürze:
- Absetzbar sind Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Haushalts- und Handwerkerkosten sowie Betriebsausgaben.
- Für Angestellte zieht das Finanzamt automatisch 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Belege lohnen sich, sobald die Werbungskosten darüber liegen.
- Die Pendlerpauschale beträgt seit 2026 einheitlich 38 Cent pro Entfernungskilometer, ab dem ersten Kilometer.
- Fürs Homeoffice gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
- Was zurückkommt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Freiwillig geht es bis zu vier Jahre rückwirkend.
Was kann man alles steuerlich absetzen? Die wichtigsten Kosten im Überblick
Das Steuerrecht sortiert absetzbare Ausgaben in wenige Töpfe, und jeder folgt eigenen Regeln. Die Liste zeigt, was steuerlich absetzbar ist, mit Beispielen pro Kategorie. Die Einordnung bestimmt die Anlage in der Steuererklärung und oft auch die Höchstgrenze.
| Kategorie | Was gemeint ist | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Werbungskosten | Kosten, die durch den Job entstehen | Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung |
| Sonderausgaben | Begünstigte private Ausgaben | Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer |
| Außergewöhnliche Belastungen | Zwangsläufige Kosten über der zumutbaren Belastung | Zahnersatz, Brille, Medikamente mit Rezept |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen | 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer | Reinigungskraft, Gartenpflege, Malerarbeiten, Heizungswartung |
| Betriebsausgaben | Kosten einer selbstständigen Tätigkeit | Büro, Software, Reisekosten, Geschäftskonto |
Wie funktioniert das Absetzen in der Steuererklärung?
„Absetzen“ heißt genau genommen: Eine Ausgabe senkt den Betrag, auf den die Steuer berechnet wird, und damit die Steuerlast. Zurück kommt also nicht die Ausgabe selbst, sondern die Steuer, die darauf entfallen wäre. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % bringen 1.000 € zusätzliche Werbungskosten rund 300 € weniger Einkommensteuer.
Was man bei der Steuererklärung absetzen kann, wird in der passenden Anlage angegeben, etwa Werbungskosten in der Anlage N. Pauschalen wie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag setzt das Finanzamt von selbst an, wenn die belegten Kosten niedriger sind. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen funktionieren anders: Sie ziehen 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab.
Ob daraus eine Erstattung wird, zeigt erst der Abgleich mit der Lohnsteuer, die über das Jahr schon einbehalten wurde.
Pflicht, freiwillig, Fristen: was für die Steuererklärung gilt
Bevor es darum geht, was man bei der Einkommensteuer absetzen kann, steht eine einfachere Frage: Ist die Erklärung Pflicht oder freiwillig? Für die meisten Steuerpflichtigen mit reinem Arbeitslohn ist sie freiwillig. Eine Pflicht entsteht unter anderem in diesen Fällen:
Für das Steuerjahr 2025 endet die Frist am 31. Juli 2026. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich bis zum 1. März 2027. Ohne Pflicht bleiben vier Jahre Zeit: Die Erklärung für 2022 nimmt das Finanzamt noch bis zum 31. Dezember 2026 an.
Was kann ich als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen?
Für Angestellte heißt der wichtigste Posten Werbungskosten: alles, was im Zusammenhang mit dem Job anfällt. Davon berücksichtigt schon der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug 1.230 € im Jahr, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Belege braucht es dafür keine.
Die Frage „Lohnsteuer: Was kann ich absetzen?“ beantwortet deshalb eine Summe. Liegen Fahrtkosten, Homeoffice und Arbeitsmittel zusammen über 1.230 €, zählt jeder weitere Beleg. Vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reicht dafür schon der Arbeitsweg. Neu ab dem Steuerjahr 2026: Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt.
Fahrtkosten und Pendlerpauschale
Der Arbeitsweg ist für die meisten der größte Einzelposten. Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent pro Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Gezählt wird die einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte, einmal pro Arbeitstag. Bei 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt das 1.672 €, mehr als der gesamte Pauschbetrag.

Bus und Bahn ändern wenig daran, was man bei der Steuer absetzen kann: Die Pauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, höhere Ticketkosten zählen in voller Höhe. Auch mit Dienstwagen bleibt sie möglich. Bei doppelter Haushaltsführung kommen die Zweitwohnung am Arbeitsort mit bis zu 1.000 € im Monat und eine Heimfahrt pro Woche hinzu.
Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer
Auf die Frage „Was kann ich in der Steuererklärung fürs Homeoffice absetzen?“ gibt es zwei Antworten. Die einfache ist die Tagespauschale: 6 € für jeden Tag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet wird, höchstens für 210 Tage. Das ergibt maximal 1.260 € im Jahr. Ein eigenes Zimmer ist dafür nicht nötig, der Küchentisch reicht. Für Tage im Büro gibt es die Pauschale nur, wenn dort dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die zweite Antwort ist das häusliche Arbeitszimmer. Es zählt nur, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann sind die tatsächlichen Kosten absetzbar oder wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 €. Beides zusammen mit der Tagespauschale geht nicht.
Arbeitsmittel, Fortbildung und weitere Werbungskosten
Was überwiegend beruflich genutzt wird, gilt als Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Schreibtisch, Bürostuhl, Werkzeug, typische Berufskleidung. Bis 800 € netto pro Gegenstand ist der Betrag sofort absetzbar, teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer verteilt. Computer und Software wirken dank einjähriger Nutzungsdauer fast immer komplett im Kaufjahr.
Bei der Frage „Was kann ich bei der Steuer absetzen?“ gehen vor allem die kleinen Posten unter. Fortbildungen und Fachbücher gehören dazu, ebenso Bewerbungskosten, Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden, ein beruflich veranlasster Umzug und die Berufshaftpflicht.
Checkliste Werbungskosten
Welche absetzbaren Kosten in die Steuererklärung gehören, prüft eine Liste am schnellsten. Diese Werbungskosten kommen am häufigsten vor:
Kurz gesagt: Für Angestellte entscheidet eine Zahl über den Aufwand, nämlich 1.230 €. Liegen Arbeitsweg, Homeoffice und Arbeitsmittel zusammen darüber, wirkt jeder Beleg. Bleibt die Summe darunter, gilt der Pauschbetrag ohnehin.
Was kann man privat von der Steuer absetzen?
Nicht jede Ausgabe, die sich von den Steuern absetzen lässt, hat mit dem Beruf zu tun. Was man alles von der Steuer absetzen kann, privat und ohne Jobbezug, hängt stark von der Lebenssituation ab. Einige Posten gelten für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge, Spenden und die Kirchensteuer. Dazu kommen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen mit 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € beziehungsweise 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Eigene Regeln gelten für Familien, für Studierende und Auszubildende sowie für Rentnerinnen und Rentner.
Familien und Alleinerziehende
Kinder bringen gleich mehrere Posten in die Erklärung. Neben dem Kindergeld von 259 € im Monat prüft das Finanzamt, ob die Kinderfreibeträge günstiger wären: 2026 sind das zusammen 9.756 € pro Kind. Diese Günstigerprüfung läuft automatisch über die Anlage Kind.
Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren zählen zu 80 %, höchstens mit 4.800 € pro Kind. Dazu gehören Kita, Tagespflege oder Hort, nicht aber Nachhilfe oder Sportverein. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung. Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Entlastungsbetrag von 4.260 €, für jedes weitere Kind 240 € mehr. Schulgeld für eine Privatschule ist zu 30 % absetzbar, bis 5.000 € pro Kind.
Studierende und Auszubildende
Ohne nennenswertes Einkommen wirkt die Steuererklärung überflüssig. Für Studierende und Auszubildende lohnt sie sich trotzdem oft, weil heutige Kosten spätere Jahre entlasten können.
Aufwendungen für ein Erststudium direkt nach der Schule zählen als Sonderausgaben, bis 6.000 € im Jahr und nur im selben Jahr. Ein Master nach dem Bachelor, ein Zweitstudium oder ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung zählen dagegen als Werbungskosten. Ohne Einkommen entsteht ein Verlust, der als Verlustvortrag ins erste Berufsjahr wandert. Auf die Frage „Steuererklärung: Was kann ich alles absetzen?“ antworten typische Ausbildungskosten: Semesterbeiträge, Fachbücher, Laptop, Fahrten zur Hochschule und Zinsen für einen Studienkredit.
Rentnerinnen und Rentner
Für Rentnerinnen und Rentner hängt die Erklärung am Grundfreibetrag. Liegen der steuerpflichtige Teil der Rente und andere Einkünfte 2026 zusammen über 12.348 €, ist sie Pflicht. Darunter bleibt sie freiwillig.
Absetzbar sind vor allem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die von der Rente einbehalten werden. Krankheits- und Pflegekosten zählen als außergewöhnliche Belastungen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Für Gartenpflege oder einen Pflegedienst gibt es 20 % der Arbeitskosten als Steuerermäßigung. Für Arbeitslohn oder Mieteinnahmen neben der Rente gibt es zusätzlich den Altersentlastungsbetrag. Wer 2025 das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält 12,8 % dieser Einkünfte, höchstens 608 €.
Was können Selbstständige von der Steuer absetzen?
Selbstständige rechnen anders. Statt Werbungskosten gibt es Betriebsausgaben, und einen Pauschbetrag wie bei Angestellten kennt das Gesetz dafür nicht. Jeder betrieblich veranlasste Beleg zählt vom ersten Euro an. Besteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.
Die Trennung zwischen betrieblich und privat erleichtert alles Weitere. Mit einem eigenen Geschäftskonto für Selbstständige laufen Betriebsausgaben von Anfang an getrennt, Belege lassen sich direkt der Buchung zuordnen, und die Rücklage für die Steuer liegt auf eigenen Unterkonten bereit.
Was kann man nicht von der Steuer absetzen?
Ebenso hilfreich wie die Liste der absetzbaren Posten ist die Gegenseite: was sich nicht von der Steuer absetzen lässt. Private Lebenshaltungskosten bleiben privat, auch wenn sie den Arbeitsalltag erleichtern:
Dazwischen liegt eine Grauzone aus gemischt genutzten Dingen. Handy, Internetanschluss oder ein Laptop, der auch privat läuft, sind anteilig absetzbar. Für Telefon und Internet akzeptiert das Finanzamt ohne Einzelnachweis 20 % der Kosten, höchstens 20 € im Monat.
Tipps zum Steuer absetzen: so wird die Erklärung vollständig
Ein Trick holt selten mehr heraus, meist geht es um Vollständigkeit. Diese Tipps zum Steuer absetzen setzen genau dort an.

In 5 Schritten zur vollständigen Steuererklärung
Rechnungen und Quittungen gleich nach dem Kauf digital ablegen. So fehlt im Frühjahr kein Posten.
Fahrtkosten, Homeoffice-Tage und Arbeitsmittel addieren und mit 1.230 € vergleichen. Liegt die Summe darüber, gehören alle Posten in die Erklärung.
Für die Steuerermäßigung zählt nur der Lohnanteil. Er steht getrennt auf der Rechnung, bezahlt wird per Überweisung.
Krankheitskosten wirken erst oberhalb der zumutbaren Belastung. Fallen Zahnersatz und Brille ins selbe Jahr, ist diese Schwelle leichter erreicht.
ELSTER und gängige Steuersoftware rufen Lohndaten und Versicherungsbeiträge automatisch ab. Selbst angeben muss man dann vor allem die eigenen Kosten.
Was sich darüber hinaus noch absetzen lässt, steckt oft in Kleinigkeiten: Spenden bis 300 € an gemeinnützige Organisationen etwa, für die der Kontoauszug als Nachweis reicht.
Fazit
Was sich alles von der Steuer absetzen lässt, folgt einer klaren Ordnung: Werbungskosten für den Job, Sonderausgaben für Vorsorge und Familie, außergewöhnliche Belastungen für Krankheit, Steuerermäßigung für Arbeit im Haushalt, Betriebsausgaben für Selbstständige. Mit gesammelten Belegen wird daraus eine vollständige Erklärung, auf Wunsch auch für frühere Jahre.
Zum Mitnehmen: Drei Zahlen tragen die meisten Steuererklärungen von Angestellten: 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag, 38 Cent pro Entfernungskilometer und 6 € pro Homeoffice-Tag. Erst oberhalb des Pauschbetrags wirkt jeder weitere Beleg.
Geschäftskonto für die Selbstständigkeit
Trenne Betriebsausgaben und Privates ab dem ersten Beleg. Mit dem Vivid Geschäftskonto legst du die Steuerrücklage auf Unterkonten mit eigener IBAN zurück, erfasst Belege in der App und übergibst die Buchhaltung per DATEV-Export.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kann man ohne Belege von der Steuer absetzen?
Einige Beträge berücksichtigt das Finanzamt ohne Nachweis: den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € (72 € bei Zusammenveranlagung) und die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag bis 1.260 € im Jahr. „Ohne Belege“ bedeutet allerdings nicht „ohne Nachweis“: Für tatsächliche Kosten sollten Rechnungen aufbewahrt werden, weil das Finanzamt sie auch später noch anfordern kann.
Welche Versicherungen kann man von der Steuer absetzen?
Was man bei Versicherungen von der Steuer absetzen kann, hängt von ihrem Zweck ab. Voll absetzbar sind Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente, Letztere bis zum jährlichen Höchstbetrag. Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung zählen als sonstige Vorsorgeaufwendungen, bis 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige. Diesen Rahmen schöpft die Krankenversicherung oft schon aus. Berufsbezogene Policen wie die Berufshaftpflicht sind Werbungskosten.
Welche Arbeitsmittel kann man von der Steuer absetzen?
Typisch sind Laptop, Monitor, Schreibtisch und Bürostuhl, Werkzeug, ein beruflich genutztes Handy, Software und Berufskleidung wie Uniform oder Schutzkleidung. Bis 800 € netto, für Angestellte also 952 € inklusive Umsatzsteuer, ist der Betrag im Jahr der Anschaffung voll absetzbar. Teurere Arbeitsmittel werden über ihre Nutzungsdauer verteilt. Computer und Software wirken wegen der einjährigen Nutzungsdauer meist komplett im Kaufjahr. Bei privater Mitnutzung zählt nur der berufliche Anteil.
Was kann man zu 100 Prozent von der Steuer absetzen?
Voll ansetzen lassen sich zum Beispiel Arbeitsmittel bis 952 € brutto, Gewerkschaftsbeiträge, berufliche Fortbildungen, die Kirchensteuer und Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. „Zu 100 Prozent absetzbar“ heißt aber nicht, dass der ganze Betrag zurückkommt. Die Ersparnis entspricht dem persönlichen Steuersatz.
Wie hoch ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Jahr 2026?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 1.230 € im Jahr. Er wird beim Lohnsteuerabzug und in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, Belege sind dafür nicht nötig. Liegen die tatsächlichen Werbungskosten höher, setzt das Finanzamt stattdessen die nachgewiesenen Kosten an. Neu ab dem Steuerjahr 2026: Gewerkschaftsbeiträge kommen zusätzlich zum Pauschbetrag hinzu.
Welche Rechnungen kann man von der Steuer absetzen?
Abgesetzt werden können Rechnungen für berufliche Ausgaben, für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, für Kinderbetreuung und für Krankheitskosten, die keine Versicherung erstattet. Bei Handwerkern, Reinigungskräften und Kinderbetreuung gilt eine Doppelregel: Es braucht eine Rechnung, und der Betrag muss überwiesen werden. Bei Handwerkerleistungen zählt nur der Anteil für Arbeit und Anfahrt, nicht das Material.
Hinweis: Die Inhalte dieses Blogs dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Sie sind keine Empfehlung oder Grundlage für finanzielle Entscheidungen. Bevor du auf Grundlage dieser Informationen handelst, hol dir bitte Rat von qualifizierten Fachleuten, die deine persönliche Situation berücksichtigen.






