Allgemeine Informationen über Unternehmen in Deutschland

Finde Informationen über deutsche Kapitalgesellschaften in unserem Katalog. Hier gibt es Informationen über deutsche Kapitalgesellschaften. Die Informationen werden regelmäßig über das Handelsregister entnommen und erneuert; die Angaben sind jedoch nicht vollständig und ohne Gewähr.

Tagesaktuelle Informationen und weitere Details (wie z.B. Geschäftsführer, Gesellschafterlisten) entnehmen Sie bitte direkt dem Handelsregister auf www.handelsregister.de . Die Angaben auf unserer Seite sind lediglich eine Duplikation in bequemeren Format. Sollten Sie rechtssicher auf den öffentlichen Glauben des Handelsregisters vertrauen wollen, so empfehlen wir ebenfalls das Original.

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Welche Rechtsformen für Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland

In Deutschland gibt es viele Unternehmensformen. Bei einer Kapitalgesellschaft haftet dem Geschäftsverkehr nicht eine natürliche Person, sondern ein Mindestkapital, das regelmäßig bei der Gründung aufgebracht werden muss.

Kapitalgesellschaften

AG: Aktiengesellschaft - Gesellschaft mit einem Grundkapital von mindestens EUR 50.000. Typische Wahl bei wechselnden Gesellschaftern, da die Aktionäre in ihrer Rolle nicht in die Geschäftsführung der Gesellschaft eingebunden sind und häufig nur Kapitalgeber sind.

AG+Co KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine AG - Aktiengesellschaft ist, die die Geschäfte führt. Weitere Gesellschafter können z.B. natürliche Personen aber auch andere Unternehmen sein, die nur bis zu einer bestimmten Grenze (z.B. 1000 Euro, 1.000.000 EUR, haften. Die Gründung erfordert keine notarielle Beurkundung, aber eine Eintragung im Handelsregister ist notwendig.

AG+Co OHG: Aktiengesellschaft und Offene Handelsgesellschaft - AG als Teil einer Personengesellschaft

PR: Partnerschaftsregister - Register für die Eintragung von Partnerschaftsgesellschaften

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Flexible Form der Kapitalgesellschaft. Anders als bei der AG gibt es meistens keinen Aufsichtsrat; die Gesellschafter übernehmen dessen Aufgaben und sind damit regelmäßig näher an den Aufgaben der Geschäftsführung. Häufig für kleinere und mittlere Unternehmen gewählt. Mindeststammkapital sind EUR 25.000.

GmbH+Co KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist, die auch die Geschäfte führt. Weitere Gesellschafter können z.B. natürliche Personen aber auch andere Unternehmen sein, die nur bis zu einer bestimmten Grenze (z.B. 1000 Euro, 1.000.000 EUR, haften. Die Gründung erfordert keine notarielle Beurkundung, aber eine Eintragung im Handelsregister ist notwendig.

GmbH+Co OHG: GmbH und Offene Handelsgesellschaft - GmbH als Teil einer OHG

KGaA: Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien vereint Elemente aus Kommantigesellschaft (hat also mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter), der die Geschäfte führt. Die Anteile der teilhaftenden Kommanditisten sind allerdings in Aktien zerlegt.

SE: Societas Europaea - Europäische Aktiengesellschaft - sehr ähnlich der AG, die Rechtsform ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten anerkannt.

UG (haftungsbeschränkt): Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Wie eine GmbH, nur ist die Gründung mit einem Mindeststammkapital von nur 1 EUR möglich. Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter nicht persönlich.

Öffentlich-rechtliche Körperschaften

AöR: Anstalt des öffentlichen Rechts - Organisation mit selbständigen Verwaltungsaufgaben und eigener Rechtspersönlichkeit

KdöR: Körperschaft des öffentlichen Rechts - Verband mit Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht

KöR: Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ähnlich wie KdöR, mit mitgliedschaftlicher Struktur

Europäische und internationale Formen

EGB: Europäische Genossenschaftsbank - Genossenschaftsbank mit europäischer Dimension

EWIV: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung - Vereinigung zur Erleichterung oder Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder

SCE: Europäische Genossenschaft - Genossenschaft nach europäischem Recht

Register und Verbände

GNR: Genossenschaftsregister - Register für die Eintragung von Genossenschaften.

HRA: Partnerschaftsgesellschaft - Gesellschaftsform für Freiberufler

HRB: Handelsregister B - Register für Kapitalgesellschaften

PR: Partnerschaftsregister - Register für die Eintragung von Partnerschaftsgesellschaften

RAR: Reeder-Abwicklungsregister - Register für die Abwicklung von Reedereigesellschaften

StbR: Steuerberaterregister - Register für die Eintragung von Steuerberatern

Partnerschaften und professionelle Gruppen

OHG: Offene Handelsgesellschaft - Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter

PartG: Partnerschaftsgesellschaft - Gesellschaftsform für Freiberufler

PartGmbB: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - Partnerschaft mit Haftungsbeschränkung für Berufsfehler

SJP: Sozietät von Juristenpartnerschaft - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern etc

sJP: Sonstige juristische Person - Sonstige Formen juristischer Personen, die nicht unter andere Kategorien fallen

Unternehmen mit beschränkter Haftung

KG: Kommanditgesellschaft - Personengesellschaft mit mindestens einem voll haftenden Komplementär

VVaG: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Versicherungsunternehmen auf Mitgliederbasis ohne Kapitalgesellschaftsform

Eingetragene Kaufleute und Vereine

e.Kfr.: eingetragene Kauffrau - Weibliche Form des eingetragenen Kaufmanns

e.V.: eingetragener Verein - Verein mit Rechtspersönlichkeit durch Eintragung ins Vereinsregister

eG: eingetragene Genossenschaft - Genossenschaft mit Haftpflicht gegenüber den Genossen

eK: eingetragener Kaufmann - Einzelkaufmann mit Eintragung ins Handelsregister

Juristische Personen des Privatrechts

JPpR: Juristische Person des privaten Rechts - Organisationen mit Rechtspersönlichkeit im privaten Recht

JPpPR: Juristische Person des privaten Rechts - Gleich wie JPpR

Was sind eingetragene Vereine (e.V.)?

Der eingetragene Verein (kurz e.V.) zählt in Deutschland zu einem der häufigsten Gesellschaftsformen. Rund 600.000 Vereine sind im Vereinsregister eingetragen. Einen e.V. zeichnet vor allem sein ideeller Zweck aus, was bedeutet, dass der Verein keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und besitzt damit laut BGB Rechte und Pflichten, wodurch beispielsweise der Verein als Rechtsperson im eigenen Namen klagen kann.