Allgemeine Informationen über Unternehmen in Deutschland
Finde Informationen über deutsche Kapitalgesellschaften in unserem Katalog. Hier gibt es Informationen über deutsche Kapitalgesellschaften. Die Informationen werden regelmäßig über das Handelsregister entnommen und erneuert; die Angaben sind jedoch nicht vollständig und ohne Gewähr.
Tagesaktuelle Informationen und weitere Details (wie z.B. Geschäftsführer, Gesellschafterlisten) entnehmen Sie bitte direkt dem Handelsregister auf www.handelsregister.de . Die Angaben auf unserer Seite sind lediglich eine Duplikation in bequemeren Format. Sollten Sie rechtssicher auf den öffentlichen Glauben des Handelsregisters vertrauen wollen, so empfehlen wir ebenfalls das Original.
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Welche Rechtsformen für Kapitalgesellschaften gibt es in Deutschland
In Deutschland gibt es viele Unternehmensformen. Bei einer Kapitalgesellschaft haftet dem Geschäftsverkehr nicht eine natürliche Person, sondern ein Mindestkapital, das regelmäßig bei der Gründung aufgebracht werden muss.
Kapitalgesellschaften
AG: Aktiengesellschaft - Gesellschaft mit einem Grundkapital von mindestens EUR 50.000. Typische Wahl bei wechselnden Gesellschaftern, da die Aktionäre in ihrer Rolle nicht in die Geschäftsführung der Gesellschaft eingebunden sind und häufig nur Kapitalgeber sind.
AG+Co KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine AG - Aktiengesellschaft ist, die die Geschäfte führt. Weitere Gesellschafter können z.B. natürliche Personen aber auch andere Unternehmen sein, die nur bis zu einer bestimmten Grenze (z.B. 1000 Euro, 1.000.000 EUR, haften. Die Gründung erfordert keine notarielle Beurkundung, aber eine Eintragung im Handelsregister ist notwendig.
AG+Co OHG: Aktiengesellschaft und Offene Handelsgesellschaft - AG als Teil einer Personengesellschaft
PR: Partnerschaftsregister - Register für die Eintragung von Partnerschaftsgesellschaften
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Flexible Form der Kapitalgesellschaft. Anders als bei der AG gibt es meistens keinen Aufsichtsrat; die Gesellschafter übernehmen dessen Aufgaben und sind damit regelmäßig näher an den Aufgaben der Geschäftsführung. Häufig für kleinere und mittlere Unternehmen gewählt. Mindeststammkapital sind EUR 25.000.
GmbH+Co KG: Dies ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist, die auch die Geschäfte führt. Weitere Gesellschafter können z.B. natürliche Personen aber auch andere Unternehmen sein, die nur bis zu einer bestimmten Grenze (z.B. 1000 Euro, 1.000.000 EUR, haften. Die Gründung erfordert keine notarielle Beurkundung, aber eine Eintragung im Handelsregister ist notwendig.
GmbH+Co OHG: GmbH und Offene Handelsgesellschaft - GmbH als Teil einer OHG
KGaA: Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien vereint Elemente aus Kommantigesellschaft (hat also mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter), der die Geschäfte führt. Die Anteile der teilhaftenden Kommanditisten sind allerdings in Aktien zerlegt.
SE: Societas Europaea - Europäische Aktiengesellschaft - sehr ähnlich der AG, die Rechtsform ist in allen Europäischen Mitgliedstaaten anerkannt.
UG (haftungsbeschränkt): Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Wie eine GmbH, nur ist die Gründung mit einem Mindeststammkapital von nur 1 EUR möglich. Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter nicht persönlich.
Öffentlich-rechtliche Körperschaften
AöR: Anstalt des öffentlichen Rechts - Organisation mit selbständigen Verwaltungsaufgaben und eigener Rechtspersönlichkeit
KdöR: Körperschaft des öffentlichen Rechts - Verband mit Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht
KöR: Körperschaft des öffentlichen Rechts - Ähnlich wie KdöR, mit mitgliedschaftlicher Struktur
Europäische und internationale Formen
EGB: Europäische Genossenschaftsbank - Genossenschaftsbank mit europäischer Dimension
EWIV: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung - Vereinigung zur Erleichterung oder Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder
SCE: Europäische Genossenschaft - Genossenschaft nach europäischem Recht
Register und Verbände
GNR: Genossenschaftsregister - Register für die Eintragung von Genossenschaften.
HRA: Partnerschaftsgesellschaft - Gesellschaftsform für Freiberufler
HRB: Handelsregister B - Register für Kapitalgesellschaften
PR: Partnerschaftsregister - Register für die Eintragung von Partnerschaftsgesellschaften
RAR: Reeder-Abwicklungsregister - Register für die Abwicklung von Reedereigesellschaften
StbR: Steuerberaterregister - Register für die Eintragung von Steuerberatern
Partnerschaften und professionelle Gruppen
OHG: Offene Handelsgesellschaft - Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter
PartG: Partnerschaftsgesellschaft - Gesellschaftsform für Freiberufler
PartGmbB: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - Partnerschaft mit Haftungsbeschränkung für Berufsfehler
SJP: Sozietät von Juristenpartnerschaft - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern etc
sJP: Sonstige juristische Person - Sonstige Formen juristischer Personen, die nicht unter andere Kategorien fallen
Unternehmen mit beschränkter Haftung
KG: Kommanditgesellschaft - Personengesellschaft mit mindestens einem voll haftenden Komplementär
VVaG: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Versicherungsunternehmen auf Mitgliederbasis ohne Kapitalgesellschaftsform
Eingetragene Kaufleute und Vereine
e.Kfr.: eingetragene Kauffrau - Weibliche Form des eingetragenen Kaufmanns
e.V.: eingetragener Verein - Verein mit Rechtspersönlichkeit durch Eintragung ins Vereinsregister
eG: eingetragene Genossenschaft - Genossenschaft mit Haftpflicht gegenüber den Genossen
eK: eingetragener Kaufmann - Einzelkaufmann mit Eintragung ins Handelsregister
Juristische Personen des Privatrechts
JPpR: Juristische Person des privaten Rechts - Organisationen mit Rechtspersönlichkeit im privaten Recht
JPpPR: Juristische Person des privaten Rechts - Gleich wie JPpR
Was sind eingetragene Vereine (e.V.)?
Der eingetragene Verein (kurz e.V.) zählt in Deutschland zu einem der häufigsten Gesellschaftsformen. Rund 600.000 Vereine sind im Vereinsregister eingetragen. Einen e.V. zeichnet vor allem sein ideeller Zweck aus, was bedeutet, dass der Verein keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und besitzt damit laut BGB Rechte und Pflichten, wodurch beispielsweise der Verein als Rechtsperson im eigenen Namen klagen kann.