Gewinnverteilung GmbH: Regeln, Berechnung und Beispiel

Rechtsformen & Gründung12 Min. Lesezeit
Gewinnverteilung GmbH: eine Münze, in drei unterschiedlich große Stücke geteilt
Vivid Redaktion

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Das erste Geschäftsjahr ist abgeschlossen, auf dem Konto der GmbH steht ein Plus, und in der Gesellschafterrunde fällt die Frage, wem dieses Geld eigentlich zusteht. Bei der Gewinnverteilung der GmbH gehört der Gewinn zunächst der Gesellschaft. Die Gesellschafter beschließen, was damit passiert, und verteilt wird im Regelfall nach Geschäftsanteilen. Verluste landen nicht auf privaten Konten.

Dieser Leitfaden ist für alle, die eine kleine GmbH oder UG gründen, führen oder Anteile daran halten. Er erklärt die Regeln, rechnet die Verteilung mit einer Tabelle durch und zeigt die Steuern auf beiden Ebenen, dazu Verluste und die Punkte für den Gesellschaftsvertrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Jahresgewinn gehört der GmbH, bis die Gesellschafterversammlung über seine Verwendung beschließt (§ 46 Nr. 1 GmbHG).
  • Ohne abweichende Regel im Gesellschaftsvertrag wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt (§ 29 Abs. 3 GmbHG).
  • Drei Wege stehen offen: ausschütten, in die Gewinnrücklage stellen oder auf neue Rechnung vortragen.
  • Ausgeschüttet werden darf nur, was das Stammkapital nicht angreift (§ 30 GmbHG).
  • Steuern fallen zweimal an: bei 400 % Hebesatz rund 30 % bei der GmbH, danach 26,375 % Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag auf die Ausschüttung.
  • Verluste trägt die GmbH. Die Haftung der Gesellschafter endet bei ihrer Einlage.

Was ist der Gewinn einer GmbH? Vom Jahresüberschuss zum Bilanzgewinn

Im Alltag heißt alles Gewinn, was am Jahresende übrig bleibt. Der Jahresabschluss unterscheidet genauer, und davon hängt ab, wie viel verteilt werden darf. Ausgangspunkt ist der Jahresüberschuss, also das Ergebnis nach Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

BegriffWas er bedeutet
JahresüberschussErgebnis des Geschäftsjahres nach Steuern
GewinnvortragGewinn aus Vorjahren, der weder ausgeschüttet noch in Rücklagen gestellt wurde
VerlustvortragVerlust aus Vorjahren, der mit neuen Gewinnen verrechnet wird
GewinnrücklagenGewinn, den die Gesellschafter bewusst in der GmbH behalten
BilanzgewinnWas nach Vorträgen und Rücklagen zur Verteilung bereitsteht

Zum Beispiel erzielt die GmbH 60.000 € Jahresüberschuss und trägt 10.000 € Verlust aus dem Vorjahr vor. Verteilbar sind höchstens 50.000 €. Bis zum Beschluss bleibt dieser GmbH-Gewinn Vermögen der Gesellschaft, einen Anspruch auf Auszahlung gibt es erst danach.

Wie ist die Gewinnverteilung bei einer GmbH geregelt?

Gesetzlich ist die GmbH Gewinnverteilung klar geregelt. Der Gewinn wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile verteilt, sofern der Gesellschaftsvertrag keinen anderen Maßstab vorsieht (§ 29 Abs. 3 GmbHG). Wer 40 % der Anteile hält, erhält 40 % der Ausschüttung.

Wie viel jemand mitarbeitet, ändert an dieser Quote nichts. Mitarbeit wird über ein Gehalt vergütet, anders als in einer Personengesellschaft, wo Gewinnanteil und Tätigkeit oft zusammen verhandelt werden.

Drei Spielfiguren mit Münzstapeln unterschiedlicher Höhe als Bild für Gewinnanteile nach Geschäftsanteilen
Ohne andere Regel im Gesellschaftsvertrag bestimmt der Geschäftsanteil die Quote.

Wer entscheidet über die Gewinnverteilung?

Über die Gewinnverteilung bei einer GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung, nicht die Geschäftsführung. Zuerst stellen die Gesellschafter den Jahresabschluss fest, danach beschließen sie über die Ergebnisverwendung (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Beides kann in derselben Sitzung passieren.

Für den Beschluss reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme (§ 47 GmbHG). Eine Versammlung vor Ort ist nicht zwingend. Sind alle Gesellschafter einverstanden, wird in Textform abgestimmt, etwa per E-Mail (§ 48 Abs. 2 GmbHG).

Auch der Zeitrahmen steht im Gesetz. Kleine Gesellschaften beschließen spätestens elf Monate nach Ende des Geschäftsjahres, alle anderen nach acht Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, endet die Frist für die kleine GmbH also Ende November.

Kongruente und inkongruente Gewinnverteilung

Kongruent heißt, dass die Ausschüttung genau den Anteilen folgt. Halten zwei Gesellschafter je 50 % und werden 40.000 € ausgeschüttet, erhalten beide 20.000 €. Das ist der gesetzliche Normalfall und braucht keine besondere Vereinbarung.

Inkongruent wird die Gewinnverteilung einer GmbH, wenn die Ausschüttung von dieser Quote abweicht. Gesellschafterin A hält zum Beispiel 50 %, soll aber 70 % erhalten, weil sie die Kundschaft mitgebracht hat. Dafür braucht es eine Regel im Gesellschaftsvertrag oder eine Öffnungsklausel, nach der mit Zustimmung der benachteiligten Gesellschafter abweichend beschlossen werden darf.

Steuerlich erkennt die Finanzverwaltung solche Ausschüttungen an, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. So steht es im BMF-Schreiben vom 4. September 2024, nachdem der Bundesfinanzhof 2022 entsprechend entschieden hatte. Die Klausel formuliert am besten eine Notarin oder ein Steuerberater.

Gewinnverwendung in der GmbH: Ausschüttung, Rücklage oder Vortrag?

Für die Gewinnverwendung in der GmbH gibt es drei Möglichkeiten, und sie lassen sich kombinieren (§ 29 Abs. 2 GmbHG). Der Gewinn wird ganz oder teilweise ausgeschüttet, in eine Gewinnrücklage gestellt oder auf neue Rechnung vorgetragen.

Welche Mischung passt, hängt an Liquidität, geplanten Investitionen und der privaten Steuersituation der Gesellschafter. Eine GmbH mit großem Auftrag im Frühjahr behält eher mehr ein. Eine gut finanzierte Beratungsgesellschaft schüttet eher aus.

Gewinnausschüttung an die Gesellschafter

Die Ausschüttung beginnt mit dem Beschluss und endet mit der Überweisung. Die GmbH behält die Kapitalertragsteuer ein, führt sie bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt ab und zahlt den Rest an die Gesellschafter aus. Über ein Geschäftskonto für GmbH und UG laufen beide Zahlungen getrennt und nachvollziehbar.

Eine Grenze gilt immer. Das Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals nötig ist, bleibt in der GmbH (§ 30 GmbHG). Unterjährige Vorabausschüttungen sind möglich, wenn ein entsprechender Gewinn zu erwarten ist. Fällt das Jahresergebnis niedriger aus, fließt die Differenz zurück.

Gewinnvortrag und Gewinnrücklagen

Der Gewinnvortrag ist die offene Variante. Der Betrag wandert ins nächste Jahr und kann dann ausgeschüttet oder weiter behalten werden. Gewinnrücklagen sind verbindlicher. Das Geld bleibt in der Gesellschaft, als Polster für Verluste oder für eine geplante Investition.

Für die UG schreibt das Gesetz eine Rücklage vor: 25 % des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Eine Rücklage ist eine Zahl in der Bilanz, kein eigenes Konto. Wer den Betrag auch sichtbar parken will, legt ihn auf ein Unterkonto mit eigener IBAN.

Gewinnverteilung GmbH berechnen: Schritt für Schritt

Mit dem fertigen Jahresabschluss lässt sich die Gewinnverteilung der GmbH berechnen, ohne dass es länger als eine Stunde dauert. Die Reihenfolge ist immer dieselbe.

1
Jahresüberschuss ablesen

Er steht im festgestellten Jahresabschluss, die Steuern der GmbH sind schon abgezogen.

2
Vorträge verrechnen

Ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr kommt hinzu, ein Verlustvortrag wird abgezogen.

3
Rücklagen abziehen

Bei der UG gehen zuerst 25 % in die gesetzliche Rücklage, dazu kommen vertraglich vorgeschriebene Rücklagen.

4
Ausschüttungsbetrag beschließen

Die Gesellschafter legen fest, welcher Teil ausgezahlt wird und welcher in der GmbH bleibt.

5
Nach Anteilen aufteilen

Der Betrag wird nach der Quote jedes Gesellschafters oder nach dem Schlüssel im Gesellschaftsvertrag verteilt.

6
Steuer einbehalten und auszahlen

Die GmbH zieht 26,375 % Kapitalertragsteuer mit Soli ab, meldet sie an und überweist den Nettobetrag.

Beispiel mit Tabelle: Gewinnverteilung bei drei Gesellschaftern

Ein Beispiel zur Gewinnverteilung einer GmbH mit runden Zahlen. Das Stammkapital beträgt 30.000 €, Anna hält 15.000 €, Ben 9.000 €, Clara 6.000 €. Der Jahresüberschuss liegt bei 120.000 €, aus dem Vorjahr bestehen 10.000 € Verlustvortrag. Von den verbleibenden 110.000 € fließen 30.000 € in die Gewinnrücklage, 80.000 € werden ausgeschüttet.

GesellschafterAnteilAusschüttung bruttoKapitalertragsteuer und SoliAuszahlung netto
Anna50 %40.000 €10.550 €29.450 €
Ben30 %24.000 €6.330 €17.670 €
Clara20 %16.000 €4.220 €11.780 €
Summe100 %80.000 €21.100 €58.900 €

Die Tabelle zur GmbH Gewinnverteilung rechnet ohne Kirchensteuer und ohne Sparer-Pauschbetrag. Die 30.000 € Rücklage gehören weiter allen dreien, anteilig über ihre Geschäftsanteile.

Gewinnverteilung oder Gehalt? Geschäftsführergehalt, Tantieme und verdeckte Gewinnausschüttung

In kleinen GmbHs führen die Gesellschafter oft selbst die Geschäfte, und damit gibt es zwei Wege zum Geld. Das Gehalt für die Geschäftsführertätigkeit ist für die GmbH eine Betriebsausgabe. Es senkt den Gewinn und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer, privat gilt der persönliche Einkommensteuersatz.

Eine Tantieme ergänzt das Festgehalt um einen gewinnabhängigen Teil. Die Finanzverwaltung orientiert sich dabei an Richtwerten: Gesamtbezüge etwa zu drei Vierteln fest und zu einem Viertel variabel, die Tantieme nicht über der Hälfte des Jahresüberschusses.

Maßstab für jede Vergütung ist der Fremdvergleich, also die Frage, ob eine fremde Person dasselbe bekommen hätte. Was darüber hinausgeht, gilt als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Der Betrag wird dem Gewinn der GmbH hinzugerechnet und beim Gesellschafter wie eine Ausschüttung besteuert. Ein schriftlicher Anstellungsvertrag vor der ersten Zahlung schafft Klarheit.

Steuern auf den GmbH-Gewinn: was bleibt für die Gesellschafter?

Wie bei allen Kapitalgesellschaften wird der Gewinn einer GmbH auf zwei Ebenen besteuert. Zuerst zahlt die Gesellschaft, danach die Person, die die Ausschüttung erhält.

EbeneSteuerSatz
GmbHKörperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag15,825 %
GmbHGewerbesteuer3,5 % mal Hebesatz, bei 400 % also 14 %
GesellschafterAbgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag26,375 %
GesellschafterTeileinkünfteverfahren auf Antrag60 % der Ausschüttung zum persönlichen Satz

Ein kurzes Gesamtbeispiel bei 400 % Hebesatz zeigt die Größenordnung. Von 100.000 € Gewinn vor Steuern zahlt die GmbH 29.825 €. Werden die übrigen 70.175 € voll ausgeschüttet, behält sie 18.508,66 € Abgeltungsteuer mit Soli ein. Netto kommen 51.666,34 € an, ohne Kirchensteuer gerechnet.

Das Teileinkünfteverfahren steht auf Antrag offen, wenn jemand mindestens 25 % hält oder mindestens 1 % hält und über eine berufliche Tätigkeit für die GmbH maßgeblichen Einfluss auf deren Geschäft nehmen kann (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Bei der Körperschaftsteuer ist eine Senkung bereits beschlossen: ab 2028 jedes Jahr um einen Punkt, bis 10 % im Jahr 2032.

Kurz gesagt: Bei 400 % Hebesatz zahlt die GmbH knapp 30 %, auf die Ausschüttung kommen 26,375 % hinzu. Von 100 € Gewinn kommen so gut 51 € privat an. Was in der GmbH bleibt, trägt vorerst nur die erste Steuerebene.

Verlustverteilung in der GmbH: wer trägt den Verlust?

Bei der Verlustverteilung in der GmbH ist die Antwort kurz. Den Verlust trägt die Gesellschaft. Er steht als Jahresfehlbetrag in der Bilanz, wird als Verlustvortrag ins nächste Jahr übernommen und mit späteren Gewinnen verrechnet.

Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage begrenzt. Eine Pflicht, Geld nachzuschießen, besteht nur, wenn der Gesellschaftsvertrag sie ausdrücklich vorsieht (§ 26 GmbHG). Gewinn- und Verlustverteilung der GmbH sind damit asymmetrisch. Gewinne fließen per Beschluss an die Gesellschafter, Verluste stehen allein in der Bilanz der GmbH.

In der GbR, einer Rechtsform ohne Haftungsbeschränkung, ist das anders. Dort werden Gewinn und Verlust nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen auf die Gesellschafter verteilt (§ 709 Abs. 3 BGB), und für Verbindlichkeiten haften alle persönlich (§ 721 BGB).

Zwei Schwellen sind für die Geschäftsführung gesetzlich festgelegt. Ist die Hälfte des Stammkapitals verloren, wird unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist innerhalb fester Fristen ein Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO).

Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag regeln: Tipps für Gründerinnen und Gründer

Der passende Zeitpunkt für Regeln zur Gewinnverteilung ist die Gründung. Das Unternehmen hat noch kein Geld verdient, und niemand verhandelt gegen einen konkreten Betrag. Wer mit dem Musterprotokoll gründet, kann keine eigenen Regeln aufnehmen, dann gilt der gesetzliche Maßstab.

Gesellschaftsvertrag mit Kreisdiagramm zur Gewinnverteilung und einem Füller zum Unterschreiben
Was bei der Gründung im Vertrag steht, muss später niemand neu verhandeln.

Diese Punkte gehören in einen individuellen Gesellschaftsvertrag:

Verteilungsschlüssel: nach Geschäftsanteilen oder bewusst abweichend, etwa für eine Gesellschafterin mit besonderem Beitrag.
Öffnungsklausel: abweichende Ausschüttungen per Beschluss, wenn die betroffenen Gesellschafter zustimmen.
Vorabausschüttungen: ob sie erlaubt sind und wann zu viel Gezahltes zurückfließt.
Thesaurierung: wie viel Gewinn mindestens in der GmbH bleibt und mit welcher Mehrheit das beschlossen wird.
Ausscheiden und Anteilsverkauf: wem der Gewinn des laufenden Jahres zusteht.

Spätere Änderungen sind möglich, aber aufwendiger. Eine Satzungsänderung braucht eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, eine notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG) und die Eintragung ins Handelsregister.

Fazit

Die Gewinnverteilung der GmbH folgt einer einfachen Logik. Der Gewinn gehört der Gesellschaft, bis die Gesellschafter entscheiden, und ohne andere Regel wird nach Geschäftsanteilen verteilt. Neben der Ausschüttung stehen Rücklage und Vortrag zur Wahl. Steuern fallen auf zwei Ebenen an, und ein Verlust wird vorgetragen statt verteilt.

Praktisch hilft eine saubere Trennung: Steuerrücklagen und geplante Ausschüttungen auf eigenen Unterkonten, Belege direkt an der Buchung und für den Jahresabschluss ein Export für die Buchhaltung. Das Vivid Geschäftskonto ist für genau diese Aufteilung gebaut.

Zum Mitnehmen: Erst Jahresabschluss feststellen, dann über die Verwendung beschließen, dann nach Anteilen verteilen. Wer Sonderregeln will, legt sie bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag fest.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist der Unterschied zwischen Gewinn und Verlust?

    Gewinn entsteht, wenn die Erträge eines Jahres die Aufwendungen übersteigen, Verlust im umgekehrten Fall. Bei 200.000 € Umsatz und 170.000 € Kosten bleiben 30.000 € vor Steuern, bei 230.000 € Kosten entsteht ein Verlust von 30.000 €. Wer die Gewinnverteilung der GmbH berechnen will, startet beim Jahresüberschuss nach Steuern. Ein Gewinn kann an die Gesellschafter fließen, ein Verlust mindert als Verlustvortrag die nächsten Ausschüttungen.

  • Das hängt vom persönlichen Steuersatz und vom Status in der Sozialversicherung ab. Das Gehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird privat mit dem individuellen Satz versteuert. Die Ausschüttung ist bereits bei der GmbH je nach Hebesatz mit rund 30 % belastet und trägt dann 26,375 % Abgeltungsteuer. Bei der Gewinnverteilung bei einer GmbH bleibt die Ausschüttung flexibel, weil jedes Jahr neu beschlossen wird. In der Praxis kombinieren viele beides: ein angemessenes Festgehalt plus Ausschüttung vom Restgewinn.

  • Der Regelfall ist eine Ausschüttung pro Jahr, nach der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Beschluss über die Ergebnisverwendung. Zusätzlich sind unterjährige Vorabausschüttungen möglich, auch mehrmals, wenn ein entsprechender Jahresgewinn zu erwarten ist. Jede Zahlung braucht einen Gesellschafterbeschluss und muss die Grenze von § 30 GmbHG zum Stammkapital einhalten. Eine Zwischenbilanz schafft dafür eine belastbare Grundlage.

  • Allein für die Beteiligung gibt es kein Gehalt, sondern den Anteil am ausgeschütteten Gewinn. Ein Gehalt erhält nur, wer zusätzlich für die GmbH arbeitet, meist als Geschäftsführer. Die Höhe richtet sich nach Umsatz, Ertragslage, Branche, Größe der Gesellschaft und Verantwortung. Entscheidend ist, dass eine fremde Person für dieselbe Aufgabe Vergleichbares erhalten würde, sonst wird der überhöhte Teil als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt.

  • Zuerst zahlt die GmbH auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag (15,825 %) und Gewerbesteuer, zusammen meist um 30 %. Auf die Ausschüttung behält sie danach 26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli ein. Ab 25 % Beteiligung, oder ab 1 % bei einer beruflichen Tätigkeit mit maßgeblichem Einfluss auf die GmbH, gibt es auf Antrag das Teileinkünfteverfahren, bei dem 60 % der Ausschüttung als Einkünfte mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Ohne Kirchensteuer bleiben von 10.000 € Ausschüttung nach Abgeltungsteuer 7.362,50 € übrig.

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